Aber nur von den Fahrgästen, die er selbst angelockt hat.istdasso? hat geschrieben:fällt für den Lockführer eine gesonderte Gebühr an, die vor Abfahrt von jedem Fahrgast zu entrichten ist
Schon wieder Bahnstreik
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Re: Schon wieder Bahnstreik
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Da sind die Spielregeln aber auch anders. Bezahlen tun das die Eltern ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen. Vater Staat hingegegen spült der Streik ja Geld in die Kasse. Der kann dem Streik ja noch was Positives abgewinnen.Im von mir und meinen Kolleginnen und Kollegen unterstützten KiTa-Streik gibt es selbst nach fünf Verhandlungsrunden KEIN entsprechendes Angebot der Arbeitgeberseite.
Das Spiel könnte man ganz einfach ändern, indem man nicht einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ins Gesetz gießt, sondern einen Anspruch auf Betreuung. Dann müsste der Staat nämlich ganz schön rudern oder es laufen halt hohe Schadensersatzforderungen auf...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Wieso sollten die Gewerkschaften einen allgemeinen Mindestlohn erstreiten wollen? Es ist für deren Mitglieder doch wichtiger, durch Tarifverträge das Recht auf erheblich mehr als irgendeinen Mindestlohn zu erhalten.Mount'N'Update hat geschrieben:Dennoch waren die Gewerkschaften nicht selbst in der Lage, einen Mindestlohn zu erstreiten.
Wer hat denn da nach dem Staat gerufen? Ich jedenfalls nicht.Mount'N'Update hat geschrieben:Man kann nicht nur nach den Staat rufen, wenn man ihn gerade braucht.
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Wie funktioniert das dann eigentlich mit 2 TV für die gleiche Berufsgruppe im gleichen Unternehmen? Sry absolute Laienfragen.
Ich vermute mal "Bestandsarbeitnehmer" behalten den TV der Gewkschaft, der im AV vereinbart ist?
Oder könnten die dann je nachdem welcher TV grad bessere Konditionen bietet hoppen?
Was ist mit Neuanstellungen müssen da dann beide TV zur Auswahl stehen oder kann der AG, den für sich günstigeren nehmen?
Im Betrieb meines Mannes ist bei Vertragsunterzeichnung ein Gewerkschafter dabei und wedelt schon mit dem Mitgliedsantrag.
Muss dann der AG immer beiden Gewerkschaften die Möglichkeit bieten bei Neunanstellungen dabei zu sein?

Ich vermute mal "Bestandsarbeitnehmer" behalten den TV der Gewkschaft, der im AV vereinbart ist?
Oder könnten die dann je nachdem welcher TV grad bessere Konditionen bietet hoppen?
Was ist mit Neuanstellungen müssen da dann beide TV zur Auswahl stehen oder kann der AG, den für sich günstigeren nehmen?
Im Betrieb meines Mannes ist bei Vertragsunterzeichnung ein Gewerkschafter dabei und wedelt schon mit dem Mitgliedsantrag.
Muss dann der AG immer beiden Gewerkschaften die Möglichkeit bieten bei Neunanstellungen dabei zu sein?
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Re: Schon wieder Bahnstreik
flokon hat geschrieben:Wie funktioniert das dann eigentlich mit 2 TV für die gleiche Berufsgruppe im gleichen Unternehmen?
Eine Berufsgruppe, zwei Tarifverträge – na und? hat geschrieben:Private Verkehrsbetriebe haben – anders als die Bahn – bereits Erfahrung damit, wie es ist, wenn ihre Angestellten mit von unterschiedlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen leben müssen. Bei privaten Wettbewerbern der Deutschen Bahn seien parallele Tarifverträge von EVG und GDL eher die Regel als die Ausnahme, sagt Engelbert Recker, Chef von Mofair, dem Verband privater Nahverkehrsunternehmen.
"Man kann alles regeln – wenn man kein Prinzip aus seiner Haltung macht." Schwierigkeiten, etwa durch abweichende Arbeitszeiten oder Pausenregelungen, gibt es laut Recker in der Praxis nicht. "Das ist nur eine Frage der betrieblichen Organisation."
Ich vermute: Es gilt immer der TV der Gewerkschaft, in der AN Mitglied ist. Der AN entscheidet einfach, welche Gewerkschaft ihn persönlich am besten vertritt.flokon hat geschrieben: könnten die dann je nachdem welcher TV grad bessere Konditionen bietet hoppen?
Im vorliegendem Tarifkonflikt will die GDL wohl eine Regelung der Arbeitszeiten und eine Begrenzung der Überstunden für das fahrende Personal erreichen, die EVG sieht dafür keine Veranlassung, da deren Klientel sowieso mehrheitlich auf Gleitzeit ist.
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Re: Schon wieder Bahnstreik
und wenn man in keiner Gewerkschaft ist oder ist eine Mitgliedschaft bei Einstellung Pflicht? 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Dann kann einer der beiden Tarifverträge vereinbart werden oder auch etwas ganz anderes.ktown hat geschrieben:und wenn man in keiner Gewerkschaft ist oder ist eine Mitgliedschaft bei Einstellung Pflicht?
Naheliegend (aber nicht zwingend) wäre: ein Unternehmen wendet üblicher Weise einen Tarifvertrag für alle an. Wenn ein Beschäftigter nachweist, dass er Mitglied einer Gewerkschaft mit einem anderen TV ist, muss bei ihm dieser angewandt werden. Damit das nicht ständig wechselt (wenn z.B. einmal das Urlaubsgeld höher ist und das andere mal das Weihnachtsgeld), kann man in den Tarifverträgen Stichtagsregelungen aufnehmen. Also z.B. dass Ansprüche nur bestehen, wenn der jeweilige TV am 1.1. des Jahres (oder bei Einstellung, falls später) schon galt.
In tariflosen Betrieben kommt man mit noch viel mehr als zwei Systemen zurecht, bis hin zu unterschiedlichen Regelungen für jeden einzelnen.
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Grundsätzlich gilt zunächst der Tarifvertrag immer nur zwischen den Vertragsparteien, d.h. die Bahn und die Mitglieder der jeweils handelnden Gewerkschaft sind gebunden an ihn.Ich vermute: Es gilt immer der TV der Gewerkschaft, in der AN Mitglied ist. Der AN entscheidet einfach, welche Gewerkschaft ihn persönlich am besten vertritt.
Nicht organisierte Trittbrettfahrer und Mitglieder von nicht an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften werden meist vom Arbeitgeber nachgezogen, er verpflichtet sich die gleichen Erhöhungen zu zahlen (auch um zu verhindern, dass sich der Organisationsgrad erhöht).
Alternativ wird Allgemeinverbindlichkeit erklärt.
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Soweit ich das überblicke, steht ein Kompetenzstreit an.Im vorliegendem Tarifkonflikt will die GDL wohl eine Regelung der Arbeitszeiten und eine Begrenzung der Überstunden für das fahrende Personal erreichen, die EVG sieht dafür keine Veranlassung, da deren Klientel sowieso mehrheitlich auf Gleitzeit ist.
Die GdL will ihre Verträge nicht nur für die Lokführer abschließen, sondern auch Tarifverträge für die bei ihr organisierten Zugbegleiter, Rangierlokführer und andere Berufsgruppen bei der Bahn.
Das will die Bahn nicht und auch EVG hat Probleme damit.
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Diese Betriebe haben auch nicht einen derart verbohrten Personalvorstand.In tariflosen Betrieben kommt man mit noch viel mehr als zwei Systemen zurecht, bis hin zu unterschiedlichen Regelungen für jeden einzelnen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Schon wieder Bahnstreik
Ja, an "die Bahn". Die Deutsche Bahn AG ist zwar, wie der Name schon sagt, eine Aktiengesellschaft, gehört aber zu 100 % dem Bund. Nach aktuellem Grundgesetz - und dies hatte ich zitiert - muss die Mehrheit auch beim Bund bleiben, soweit es das Schienennetz betrifft.ktown hat geschrieben:Ihnen ist schon klar, dass der Bund zwar die hoheitlichen Aufgaben am Schienennetz inne hat, aber der Unterhalt des Netzes an die Bahn übertragen wurde und somit ein Faktor der Bilanzen ist?
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Schon wieder Bahnstreik
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Ach verdammt.ktown hat geschrieben:So die Streithähne haben die Waffen nieder gelegt.[/url]

Das bedeutet, dass jetzt die Piloten wieder anfangen werden und muß in 2 Wochen fliegen.....

Vonmiraus hätten die ruhig weiter streiken können bis die Waggons am Gleis festrosten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Die Bahn scheint ja der grundsätzlichen Forderung, dass die GdL auch für andere Berufsgruppen Tarifverträge aushandeln kann, nicht mehr grundsätzlich ablehnend gegenüber zu stehen?
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Re: Schon wieder Bahnstreik
Jepp, von mir aus auch. Das entspannte Fahren in der S-Bahn (mit Sitzplatz!!!) werde ich vermissen.Tastenspitz hat geschrieben:Vonmiraus hätten die ruhig weiter streiken können bis die Waggons am Gleis festrosten.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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Re: Schon wieder Bahnstreik
"Die GdL ist bereits heute klarer Punktsieger in dieser Tarifrunde", sagt der Hessische Rundfunk.
Die GdL hat der Bahn die Zusage abgerungen, dass sie für alle ihre Mitglieder unabhängig vom ausgeübten Beruf Tarifverträge aushandeln kann. Also können auch Zugbegleiter und Rangierer von einem eigenen Tarifvertrag der GdL profitieren.
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Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Schon wieder Bahnstreik
Die große Frage ist, ob das am Ende allen nützt oder nicht. Die Bahn muss sich gegen ihre Konkurrenten behaupten. Im Moment werden die Ausschreibungen wegen Personalkosten verloren und damit gehen dann auch die Arbeitsplätze über die Wupper. Die Streikhanseln würden gut daran tun überall gleiche Bedingungen auszuhandeln und es nicht nur bei der Bahn teurer zu machen...Die GdL hat der Bahn die Zusage abgerungen, dass sie für alle ihre Mitglieder unabhängig vom ausgeübten Beruf Tarifverträge aushandeln kann. Also können auch Zugbegleiter und Rangierer von einem eigenen Tarifvertrag der GdL profitieren.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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