Möglicher Warenbetrug?
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Möglicher Warenbetrug?
Hallo ich brauche bitte erklärung der Rechtslage , den ich habe für einen Freund 2 Handy auf Vertrag genommen . Die ersten 3 Monate hat er bezahlt jetzt verweigert er das und will nicht mehr bezahlen , da ich in Schufa nicht reinkommen will bezahle ich das ganze . Ich habe dem Freund gesagt das ich die Handy zurück haben will , da ich für die bezahle und er sagt das er die verkauft hat .. . Wie ist die Rechtslage ?
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Re: Möglicher Warenbetrug?
Hallo,
Und zwar deshalb:
Wahrscheinlich ist seine Schufa bereits versaut wegen Nichtzahlung diverser Verträge, und dasselbe Schicksal droht auch Ihnen.
Wieso braucht der denn überhaupt ZWEI handys? Spätestens da wird einem doch klar, dass der Freund einen bloß ausnutzen will.
Selbt wenn ausgemacht war, dass die handys Ihr Eigentum sind und Sie Sie dem Freund bloß leihen: Das ist kein Betrug sondern bloß eine zivilrechtliche Forderung, die Sie gegen Ihren Freund haben.
Die Polizei interessiert sich nicht dafür, dass sich jemand was ausleiht und nicht zurückgibt.
Sie müssten selber gegen den Freund klagen, und das kostet erst mal noch mehr von Ihrem Geld.
Keine gute Idee.den ich habe für einen Freund 2 Handy auf Vertrag genommen
Und zwar deshalb:
Warum glauben Sie, bekommt der Freund keine handy-Verträge mehr?jetzt verweigert er das und will nicht mehr bezahlen
Wahrscheinlich ist seine Schufa bereits versaut wegen Nichtzahlung diverser Verträge, und dasselbe Schicksal droht auch Ihnen.
Wenn aus der Schufa ersichtlich ist, dass jemand andauernd Verträge nicht bezahlt und Kredite nicht zurückzahlt, bekommt man keine neuen Verträge und Kredite mehr. Dieselbe Überlegung hätten Sie auch machen müssen: KANN der Freund überhaupt die monatlichen handy-Gebühren zahlen, wie hoch ist sein Einkommen und seine monatlichen Auagaben? Lebt er auf großem Fuß obwohl er sich das nicht leisten kann?da ich in Schufa nicht reinkommen will bezahle ich das ganze .
Wieso braucht der denn überhaupt ZWEI handys? Spätestens da wird einem doch klar, dass der Freund einen bloß ausnutzen will.
Was haben Sie anfangs mit dem Freund ausgemacht, wem die handys gehören?Ich habe dem Freund gesagt das ich die Handy zurück haben will , da ich für die bezahle und er sagt das er die verkauft hat
Selbt wenn ausgemacht war, dass die handys Ihr Eigentum sind und Sie Sie dem Freund bloß leihen: Das ist kein Betrug sondern bloß eine zivilrechtliche Forderung, die Sie gegen Ihren Freund haben.
Die Polizei interessiert sich nicht dafür, dass sich jemand was ausleiht und nicht zurückgibt.
Sie müssten selber gegen den Freund klagen, und das kostet erst mal noch mehr von Ihrem Geld.
Grüße, Susanne
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