Folgendes steht in Abs. 1:
Jetzt ist es ja so, dass Städte und Kommunen sich, anders wie der private Darlehnsnehmer, auf ganz anderen Ebenen Geld leiht. Zieht man die derzeitige Entwicklung der europäischen Finanzpolitik hinzu, so droh (oder ist es vielleicht ja schon soweit), dass es einen Negativzins gibt. Würde also bedeuten, dass nicht der Darlehnsnehmer dem Darlehnsgeber Zinsen zahlt, sondern umgekehrt der Darlehnsgeber gibt dem Darlehnsnehmer Zinsen, damit er ein Darlehn aufnimmt.Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen
Jetzt gibt es in der Verwaltung natürlich Leute, die damit absolut ein Problem haben, weil das BGB ja was anderes fordert.
Sehen die das richtig, oder einfach nur zu engstirnig?