Jurinator hat geschrieben: ↑23.02.20, 06:49Wer wissentlich ein gefährliches -weil technisch mangelhaftes- Karussell auf einem Jahrmarkt betreibt der macht sich strafbar
Na der Vergleich hinkt ja auf beiden Beinen.
1. Es gibt keine Strafbarkeit, eine internationale Messe abzuhalten wenn irgendwo auf der Welt eine Infektion die Runde macht.
2. Hier wird ein Schaden durch den Betreiber verursacht. Bei der Messe gibt es eine Ansteckung der Besucher untereinander (möglicherweise). Bedeutet - die Karussellfahrer müssten sich gegenseitig mit dem Baseballschläger auf die Glocke hauen um den Vergleich machen zu können und zu der Frage, gibt es ein Gesetz gegen Karussellfahren mit Schlägern.
Wenn sie die Messe unterbinden möchten, dann ginge das am Einfachsten über die Mitarbeiter. Weil bei denen hat der Betreiber eine Pflicht zum Schutz. Vgl. Rauchverbot in Gaststätten. DAS ist der passende Vergleich.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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