Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, hamburger Senator in der Flutkatatrophe 1962: „Ich habe mich um Gesetze nicht gekümmert. Man hat sich dafür entschieden, die Menschen zu retten, egal, was das Gesetz sagt.“Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.02.20, 14:41….Nach geltender Rechtlage ist ein Verbot derzeit nicht durchzusetzen....
Zitat aus https://www.mopo.de/hamburg/flut-katast ... e--4486370
1) "geringster Wahrscheinlichkeit" wofür? Aufgrund der schieren Masse der Teilnehmer+Besucher+Personal ist eine Förderung der Ausbreitung 100%ig sicher. Man kann lediglich streiten ob es 10 oder 10.000 zusätzliche Infektionen im Zusammenhang mit der ITB gibt.Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.02.20, 14:41….Wie sollte der Gesetzgeber hier besser formulieren um auch bei geringster Wahrscheinlichkeit jedwede Versammlung, wie auch immer die sich nennt, zu untersagen? Dabei aber bitte die verfassungsrechtlichen Aspekte nicht ausser Acht lassen.
2) es geht nicht um "jedwede Versammlung". Es geht nicht um Schule oder Uni oder Lebensmitteleinkauf. Sondern um eine nicht existenznotwendige Reisemesse.