Sie haben also auch ein Problem Fahrrad- oder Motorradhelme zu tragen?
Maskenpflicht im ÖPNV
Moderator: FDR-Team
Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Tun sie.
Ach ja. Sowas hätte ich mir denken können.Ich zum Beispiel.
Was wäre denn ein 'belastbarer Beleg'?Oder kannst du auch nur einen belastbaren Beleg dafür liefern, daß diese tatsächlich hilfreich ist?
Eine Diskussion darüber, ob die Masken die Gefahr einer Übertragung per Tröpfcheninfektion zumindest deutlich verringern, ist müßig.
Mal ganz abgesehen von der Frage, ob es sich tatsächlich um eine vage Vermutung handelt: in welches Grundrecht wird da gerade eingegriffen, was ist an dem Eingriff massiv, wer hat das festgestellt und hat derjenige schon gegen diesen massiven Grundrechtseingriff geklagt?
Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Ja (Fahrradhelme), nein (Motorradhelme). Aber das ist überhaupt nicht die Frage. Das Tragen von Motorradhelmen ist im Gegensatz zu Fahrradhelmen (die Schutzwirkung ist umstritten) und Mund-Nasen-Schutz zur vermeintlichen Eindämmung von Corona ein wirksames Mittel, um ernsthafte Verletzungen zu vermeiden. Deshalb ist es in diesem Fall eine Grundrechtseinschränkung auch gerechtfertigt. Für Atemschutzmasken gilt dies aber nicht.
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Ob die Masken helfen ist wohl umstritten. Allerdings kann man davon ausgehen, dass man ohne Vermummung in keinen Laden mehr reinkommt. Hier greift dann das Hausrecht und das hat auch was mit den Grundrechten zu tun. Nur schützt es hier nicht den Unmaskierten sondern den Eigentümer.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Woher weißt du das? Wodurch wird dies belegt?
Du hast also keine. Das dachte ich mir chscon.
Warum?
Bist du wirklich so dumm, daß du das nicht weißt?
Ich habe das festgestellt. Ich benötige für meine eigene Meinungsbildung nicht die Vorgaben von anderen.
Wieso soll ein Grundrechtseingriff nur dann einer sein, wenn jemand dagegen klagt? Merkwürdige Frage.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß du keine vernünftigen Argumente für die Maskenpflicht hast.
Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Woher haben sie die Studie und wo kann man sie lesen?fodeure hat geschrieben: ↑26.04.20, 18:26Ja (Fahrradhelme), nein (Motorradhelme). Aber das ist überhaupt nicht die Frage. Das Tragen von Motorradhelmen ist im Gegensatz zu Fahrradhelmen (die Schutzwirkung ist umstritten) und Mund-Nasen-Schutz zur vermeintlichen Eindämmung von Corona ein wirksames Mittel, um ernsthafte Verletzungen zu vermeiden. Deshalb ist es in diesem Fall eine Grundrechtseinschränkung auch gerechtfertigt. Für Atemschutzmasken gilt dies aber nicht.
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Nein, eben nicht:FM hat geschrieben: ↑26.04.20, 13:40Auch wenn der Bund für die Eisenbahnverkehrsverwaltung zuständig und Eigentümer des größten Bahnunternehmens ist, folgt daraus nicht, dass die Bahnanlagen für das Land exterritorial wären. Zum Beispiel bayerische Landesgesetze gelten natürlich auch im Hauptbahnhof München, und die bayerische Polizei hat dort auch Hoheitsrechte (was man z.B. daran sieht, dass es mit der Inspektion München 16 eine eigene Dienststelle nur für den Bahnhof gibt, zusätzlich zu jener der Bundespolizei). Und das ist in NRW, wo die Verordnung anscheinend herkommt, ebenso.
In den Zügen - und darum geht es hier ja hauptsächlich - wird also die Bundespolizei zuständig sein. Etwaige Allgemeinverfügungen (zB oftmals rechtswidrige Glasflaschenverbote gegen den Lieblingsfeind in Vor-Corona-Zeiten, den Fußballfan) werden ja auch von der Bundespolizei erlassen. Aber es geht gar nicht um Zuständigkeit einer Polizei. Es geht um Gesetzgebungskompetenz. Siehe Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG ("den Verkehr von Eisenbahnen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (Eisenbahnen des Bundes)"). Das Gesetz dürfte sich also nicht auf den Bereich der Eisenbahnen des Bundes erstrecken, es gilt dort einfach nicht.http://www.juraexamen.info/bverwg-6-c-4-13-oder-wo-faengt-ein-bahnhof-an/ hat geschrieben:Das BVerwG hat die Zuständigkeit der Bundespolizei als Bahnpolizei durch das Urteil begrenzt und ihr einen „Platzverweis“ für den Bahnhofsvorplatz ausgesprochen. Für Kontrollen auf dem Bahnhofsvorplatz ist mithin die Landespolizei zuständig, während die Bundespolizei als Bahnpolizei nur „auf dem Gebiet“ der Bahnanlagen tätig sein darf.
Dann müsste irgendwo ausdrücklich stehen, dass von Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG abgewichen wird.FM hat geschrieben: ↑26.04.20, 13:40Ohne diese Paragrafen jetzt alle durchzulesen, scheint es so zu sein: der Bund hat offenbar die Ausführung des Infektionsschutzes den Ländern überlassen (wie in den meisten Verwaltungsbereichen) und ihnen auch legislative Kompetenzen dazu überlassen. Deshalb hört man ja derzeit kaum etwas Relevantes von der Bundeskanzlerin (bzw. nur Meinungsäußerungen und Apelle), sondern nur von den Ministerpräsidenten.
PS: Welcher Moderator hat mal wieder falsch verschoben?
Reiserecht
Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Einfach den Selbsttest bzw. Demo machen, ganz uneigennützig in Sinne anderer, auf "Atemschutzmasken" verzichten lassen, wenn man das nächste Mal auf dem OP-Tisch liegt. Je größer die OP, desto größer der Demo-Effekt.
Schließlich ist "deren Wirksamkeit und Nutzen umstritten" und das OP-Team wird dankbar sein, in seinem Grundrecht gestärkt zu werden, nicht unter einer Maske schwitzen zu müssen.

Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Dir ist schon klar, daß es hier um ein anderes Thema geht? Es geht hier um die Wirksamkeit von Atemschutzmasken zur Eindämmung der Corona-Epedemie, nicht um den sinvollen Einsatz von Atemschutzmasken bei OPs. Oder läßt du dich beim Einkaufen auch operieren?winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.04.20, 19:07Einfach den Selbsttest bzw. Demo machen, ganz uneigennützig in Sinne anderer, auf "Atemschutzmasken" verzichten lassen, wenn man das nächste Mal auf dem OP-Tisch liegt. Je größer die OP, desto größer der Demo-Effekt.
Schließlich ist "deren Wirksamkeit und Nutzen umstritten" und das OP-Team wird dankbar sein, in seinem Grundrecht gestärkt zu werden, nicht unter einer Maske schwitzen zu müssen.
Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Warum sollte ich meine Behauptung belegen müssen, solange nicht mal versucht wird, für die ursprüngliche Behauptung
sowas ähnliches wie einen Beleg zu liefern?
Kann sein. Kann sein auch nicht. Deshalb bat ich um eine Definition von 'belastbarer Beleg'. Kommt die noch?Du hast also keine. Das dachte ich mir chscon.
Das hat Froggle schon viel besser und einfacher erklärt, als ich es je könnte.Warum?
Wow. Wie hübsch. Keine Antwort, dafür ein persönlicher Angriff. Ich bin beeindruckt. Aber nun denn: ja, bin ich. Also bitte: in welches Grundrecht wird da gerade eingegriffen und was ist an dem Eingriff massiv?Bist du wirklich so dumm, daß du das nicht weißt?
Danke, immerhin mal eine klare Antwort. Gibt es irgendwelche Fakten oder gar eine wie auch immer geartete Qualifikation, auf denen diese Feststellung basiert oder ist das mehr so ein Jeföhl?Ich habe das festgestellt.
Ich kann mich nicht erinnern, etwas anderes auch nur angedeutet zu haben.Ich benötige für meine eigene Meinungsbildung nicht die Vorgaben von anderen.
Auch hier kann ich mich nicht erinnern, sowas auch nur angedeutet zu haben. Dementsprechend ist die Frage dann auch nicht merkwürdig. Aus der ausweichenden Antwort schließe ich daher: es gibt keine Klage.Wieso soll ein Grundrechtseingriff nur dann einer sein, wenn jemand dagegen klagt? Merkwürdige Frage.
In Anbetracht der Tatsache, daß ich eigentlich eher gar nicht versucht habe, für oder gegen die Maskenpflicht zu argumentieren, ist das eine gewagte Feststellung.Zusammenfassend läßt sich sagen, daß du keine vernünftigen Argumente für die Maskenpflicht hast.
Hm. Da frage ich mich doch glatt:
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
@Nordland Paragraph 14 Abs. 2 BPolG sollte ausreichend um auch ohne Landesverordnung hier tätig zu werden.
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Es gibt ja Landesverordnungen. Du meintest wohl "ohne Bundesverordnung".Tastenspitz hat geschrieben: ↑26.04.20, 20:35 @Nordland Paragraph 14 Abs. 2 BPolG sollte ausreichend um auch ohne Landesverordnung hier tätig zu werden.
Ansonsten: Dann wäre die Bundespolizei bis heute, 24.00 Uhr, ihrer Aufgabe ja nicht nachgekommen. Pöse Pundespolizei.
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Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Lass dich nicht von dieser Frau aufs Glatteis führen. Wer schreibt, es sei bedauerlich, dass diejenigen, die bei der gegenwärtigen Paranoia nicht mitmachen, nicht stürben, der hat sich von jeglichem sachlichem Diskurs verabschiedet. Die Fans dieser Maskenpflicht übersehen, dass zB die ganzen Beschäftigten im Einzelhandel nicht alle mit dem Virus infiziert wurden, obwohl bislang diese Pflicht nicht galt. Es zeigt sich, dass das, was die gemäßigten Experten immer sagten, richtig ist, nämlich dass man sich über Kurzkontakte bei normalem Abstand idR nicht infiziert. Leider werden werden diese Experten immer mehr kaltgestellt und man nimmt dankend lieber einen Drosten, dem es nur um Aufmerksamkeit geht.
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Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Du meinst, man kann behaupten, dass eine Atemschutzmaske keine Wirkung bei einer Seuchenbekämpfung habe, weil man sich ja beim Einkaufen nicht operieren lasse, hingegen man keinen Zweifel hat, dass sie bei einer OP wirksam schützt?fodeure hat geschrieben: ↑26.04.20, 19:25Dir ist schon klar, daß es hier um ein anderes Thema geht? Es geht hier um die Wirksamkeit von Atemschutzmasken zur Eindämmung der Corona-Epedemie, nicht um den sinvollen Einsatz von Atemschutzmasken bei OPs. Oder läßt du dich beim Einkaufen auch operieren?winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.04.20, 19:07Einfach den Selbsttest bzw. Demo machen, ganz uneigennützig in Sinne anderer, auf "Atemschutzmasken" verzichten lassen, wenn man das nächste Mal auf dem OP-Tisch liegt. Je größer die OP, desto größer der Demo-Effekt.
Schließlich ist "deren Wirksamkeit und Nutzen umstritten" und das OP-Team wird dankbar sein, in seinem Grundrecht gestärkt zu werden, nicht unter einer Maske schwitzen zu müssen.
Du meinst wirklich, dass das ein anderes Thema ist?



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