Re: Maskenpflicht im ÖPNV
Verfasst: 26.04.20, 22:45
Da hier ja keinerlei rechtliche Sachen diskutiert werden (das hin- und herwerfen von Meinungen ohne rechtlichen Hintergrund), ist das mE in der Speakers Corner am besten aufgehoben.
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Es gibt eine laufende rechtliche Diskussion. Bitte verschiebe es wieder in ein passendes Fachbrett. Das passende Brett war - wie aufgezeigt - von Anfang an Reiserecht.
Nein, das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe mich speziell nur auf die Corona-Epedemie bezogen, nicht auf die Seuchebekämpfung im Allgemeinen. Bei anderen Epedemien mag eine Schutzmaske möglicherweise hilfreich sein, bei Corona ist sie es jedenfalls nicht.winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.04.20, 22:13Du meinst, man kann behaupten, dass eine Atemschutzmaske keine Wirkung bei einer Seuchenbekämpfung habe,
Natürlich, nicht. Das bei einer OP eine ganz andere Gefahrensituation besteht, muß ich dier ja wohl hoffentlich nicht erklären.winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.04.20, 22:13 hingegen man keinen Zweifel hat, dass sie bei einer OP wirksam schützt?
Ja, definitv.winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.04.20, 22:13Du meinst wirklich, dass das ein anderes Thema ist?
Wer keine nachvollziehbaren Argument hat, sollte sich mit dem Lachen doch lieber etwas zurückhalten.
Genau umgekehrt. Der Eigenschutz, auch wenn er wirksam ist, ist eher bedenklich als ausreichende Begründung für Grundrechtseinschränkungen. Sich selbst einem Risiko auszusetzen, ist erst mal völlig ok. Nur wenn auch andere betroffen sind, wird es kritisch. Siehe aus Art. 2 GG:fodeure hat geschrieben: ↑26.04.20, 18:26Ja (Fahrradhelme), nein (Motorradhelme). Aber das ist überhaupt nicht die Frage. Das Tragen von Motorradhelmen ist im Gegensatz zu Fahrradhelmen (die Schutzwirkung ist umstritten) und Mund-Nasen-Schutz zur vermeintlichen Eindämmung von Corona ein wirksames Mittel, um ernsthafte Verletzungen zu vermeiden. Deshalb ist es in diesem Fall eine Grundrechtseinschränkung auch gerechtfertigt. Für Atemschutzmasken gilt dies aber nicht.
Die Verletzung des eigenen Rechts auf körperliche Unversehrtheit reicht also nicht als Grund für eine Beschränkung aus. Deshalb gibt es eine Pflicht sich wegen Erkrankung behandeln zu lassen auch immer nur, wenn man durch Ansteckung andere gefährden würde. Und auch bei der Helmpflicht der Motorradfahrer und der Gurtpflicht im Auto musste man mit Biegen und Brechen argumentieren, wieso denn da jemand anderes als der Betroffene selbst gefährdet sein könnte. Und ebenso ist bei der Maskenpflicht jetzt überhaupt nicht relevant, ob man selbst andernfalls sterben könnte, sondern ausschließlich, ob man andere gefährdet. Sei es unmittelbar weil man schon infiziert ist oder mittelbar, weil man im Falle eine Infektion zur Ausbreitung beitragen könnte.Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Gut, das war ohnehin nur ein Nebenkriegsschauplatz, der durch unsinnige vergleiche erzeugt wurde.FM hat geschrieben: ↑26.04.20, 23:13Genau umgekehrt. Der Eigenschutz, auch wenn er wirksam ist, ist eher bedenklich als ausreichende Begründung für Grundrechtseinschränkungen. Sich selbst einem Risiko auszusetzen, ist erst mal völlig ok. Nur wenn auch andere betroffen sind, wird es kritisch. Siehe aus Art. 2 GG:
Es ist aber relevant, ob die Maskenpflicht auch zu dem gewünschten Ergebnis führt. Die Maskenpflicht wird jetzt genau von den Leuten befürwrotet, die noch vor einem Monat klipp und klar gesagt haben, daß das Tragen einer Maske keinen Effekt hat. Es soll mir doch jetzt bitte keiner erzählen, daß man innerhalb eines Monats nun plötzlich zu neuen Erkenntnissen bei einer Thematik gekommen ist, die nicht neu ist und mit Corona erst einmal auch nichts zu tun hat. Somit bleibt es dabei, daß hier aufgrund von vagen Vermutungen Grundrechte eingeschränkt werden. Und das Allerschlimmste daran ist, daß viele dies nicht nur einfach hinnehmen, sondern dies auch noch befürworten.FM hat geschrieben: ↑26.04.20, 23:13Und ebenso ist bei der Maskenpflicht jetzt überhaupt nicht relevant, ob man selbst andernfalls sterben könnte, sondern ausschließlich, ob man andere gefährdet. Sei es unmittelbar weil man schon infiziert ist oder mittelbar, weil man im Falle eine Infektion zur Ausbreitung beitragen könnte.
Nein. Ohne das die jeweilige Landesverordnung dort Gültigkeit hat, was ja deine Ansicht zu sein scheint. Es muss also keine Bundesverordnung geben. Es genügt die Anweisung von Vorgesetzten, das bestehende Gesetz nach Kenntnisstand analog anzuwenden.
also die ganzen Beschäftigten,aber nicht alle, aber halt teilweise, oder wie?Nordland hat geschrieben: ↑26.04.20, 22:08 Die Fans dieser Maskenpflicht übersehen, dass zB die ganzen Beschäftigten im Einzelhandel nicht alle mit dem Virus infiziert wurden, obwohl bislang diese Pflicht nicht galt. Es zeigt sich, dass das, was die gemäßigten Experten immer sagten, richtig ist, nämlich dass man sich über Kurzkontakte bei normalem Abstand idR nicht infiziert. Leider werden werden diese Experten immer mehr kaltgestellt und man nimmt dankend lieber einen Drosten, dem es nur um Aufmerksamkeit geht.
Der Sinn und/oder Unsinn von Masken ist mE keine rechtliche Diskussion....Es gibt eine laufende rechtliche Diskussion. Bitte verschiebe es wieder in ein passendes Fachbrett. Das passende Brett war - wie aufgezeigt - von Anfang an Reiserecht.
Diese Behauptung wird auch durch Wiederholung nicht richtig.
Das von jemandem, der nicht mal versucht, Argumente zu haben - ich bin beeindruckt.Wer keine nachvollziehbaren Argument hat, sollte sich mit dem Lachen doch lieber etwas zurückhalten.
Ja, könnte man fast glauben.
Offensichtlich, sonst dürftest du hier nicht posten. @Gaia übrigens auch nicht, der/die/das nur trollt, weswegen ich auf keine weiteren Beiträge, die davon abgesondert werden, mehr eingehe.