Ein weiterer Grund wieso Personen ab einem bestimmten Alter regelmäßig ihre Fahrtüchtigkeit ablegen sollten und nicht den mit 18 Jahren erworbenen Lappen bis an ihre Lebensende nutzen sollten.
Neuerungen im Verkehrrecht
Moderator: FDR-Team
Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Pfffrt..... das ist ein echt kniffeliges Thema. Da ich auch schon einige gute Menschen in hohem Alter beerdigt habe kann ich nur sagen das die "Freiheit" Auto fahren zu dürfen bis zuletzt ein ausgelebter Wunsch war. Egal wieviele Schrammen der eigene PKW hatte. Das schwerste Vergehen war nach meinem Wissen ein Parkplatzrempler. Reine Versichrungsgeschichte...... Aber ja die "Alten" fahren zum Teil wie langsame Wildsäue. Ich denke es wäre ein Schritt den Hausarzt zu bemühen. Evtl. sollte ab dem 24sten Lebensjahr ein Reaktions- Hör- und Sehtest eingeführt werden!?
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Wie man das realitätsnahe mitbekommt wissen sie. Und nein. Sie müssen es nicht immer und alles wissen. Sie müssen nur die Konsequenz bei einem Verstoß tragen.
Und das pubertäre Geschwafel
hätten sie sich besser komplett für eine Therapiesitzung aufsparen sollen.von MichiFed » 01.10.20, 22:22
Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Einsicht ist der erste Schritt, sobald die hier bei allen und für jeden einreißt nehme ich meine Pillen wieder.Tastenspitz hat geschrieben: ↑01.10.20, 23:22
hätten sie sich besser komplett für eine Therapiesitzung aufsparen sollen.
Re: Neuerungen im Verkehrrecht
muss kein Mensch... Aber die wichtigsten Änderungen werden halt auch in Presse, Funk und.... kommuniziert, so dass diejenigen, die es betrifft, davon Kenntnis nehmen können.wer das letzte mal ins Bundesgesetzblatt geguckt hat
In Bezug auf Verkehrsrecht sind das natürlich mehr, als im (Back-)Handwerk. Aber auch Bäcker und.... haben Möglichkeiten, sich auf dem Laufenden zu halten.
Und wenn (z.B.) ein Metzger nicht mitkriegt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Messersorte nicht mehr benutzt werden darf, dann muss er bei er nächsten Kontrolle halt zahlen.
Entweder hält man sich im Rahmen des Zumutbaren auf dem Laufenden oder man lebt mit den Konsequenzen.
steht nirgendwo.im Dorfe laufen nur Dorfdeppen rum
kein Mensch kommt vorbei oder schickt dir einen Brief mit den für dich relevanten Änderungen - es ist einzig und allein deine Aufgabe, dich auf dem Laufenden zu halten. Dazu gibt es die allseits bekannten Massenmedien. Und wenn du kein Radio hörst oder TV schaust: Internet nutzt du anscheinend.Wie wird man informiert oder wie muss an sich wo informieren?
@FM: man muss gar nicht so weit fahren. In D reicht ein Wechsel in ein anderes Bundesland aus - oder sogar die Fahrt in die Nachbarstadt. (Gut - nicht gerade im Verkehrsrecht, aber allgemein) Auch die Vorschriften muss man beachten.
@ktown: Bitte keine Nebenschauplätze eröffnen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Hatte ich nicht vor.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Ich habe das Wort Dorfdepp garantiert nicht als erster in den Mund genommen. Das war jemand der nach Tastenspitz Definition eine Therapiesitzung braucht.
Genau deswegen habe ich ja einen kleinen Pelz auf der Zunge was so zumutbar sein soll. Die großen "Verrenkungen" macht sicher nicht jeder, bzw. da haben die Wenigsten Lust drauf. Übrigens soll ich von der Bäckereifachverkäuferin ein herzliches: Was?... zum Thema Bundesgesetzblatt ausrichten.
Re: Neuerungen im Verkehrrecht
wurde bereits mehrmals geschrieben - Presse, Funk, Fernsehen, Internet...was so zumutbar sein soll.
die weiß halt, wie sie sich auf dem Laufenden hält.Übrigens soll ich von der Bäckereifachverkäuferin ein herzliches: Was?... zum Thema Bundesgesetzblatt ausrichten.
ist nicht jeder so wie du.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Echt noch mal!? Man kann es sich wenn man in einer Stadt lebt sicher nicht vorstellen, aber: Die Infos sind nicht für jeden verfügbar, bzw. uninteressant für die breite Masse weil man sich die Infos erarbeiten muß. Außerdem sind das dann meist sachunkundige Meinugen und Interpretationen in der Zeitung.
Muss ich jetzt echt ausführen das der nicht hier engagierte absolut keinen Plan davon hat was und wozu das Bundesgesetzblatt ist, bzw. wie man an einem Bus der mit eingeschalteter Warnblinkanlage an die Haltestelle herangefahren ist und den man im Begegnungsverkehr trifft vorbeifahren darf? Bzw. dass das die Verkäuferin trotz eigener Kinder null interessiert, spätestens wenn sie die eigenen Kinder zur Schule bringt!?
Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Das ist das Grundproblem unserer heutigen Gesellschaft. Man fordert eine allumfassende Betreuung um dann Samstags auf der Coronademo sein gottgegebenes Recht als mündiger Bürger einzufordern.
Beides gleichzeitig ist nicht möglich und Rosinenpickerei sieht das Grundgesetz nicht vor.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Da die grundsätzliche Frage eher weniger was mit Verkehrsrecht zutun hat und es eher um eine Grundsatzfrage geht, habe ich den Thread mal verschoben.
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Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Tja da bin ich leider nicht so ein helles Licht. Und ich gucke kein Fernsehen. Aber Hut ab! Ich musste das wiederholt nachlesen, was wann für welchen Verkehrsteilnehmer gilt. Es einfach nebenbei im Radio zu hören.... reicht nicht damit es sicher hängen bleibt. Und dann hört man von jedem wieder was Anderes. Ich frage bei Gelegenheit wieder beim Bäcker.
Re: Neuerungen im Verkehrrecht
Daran liegts wohl. Man sollte sich nicht auf die Aussagen sog. Experten in der Bäckerei verlassen sondern sich selbst informieren.
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