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Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 07.01.21, 23:21
von o0Julia0o
man nehme folgenden fiktiven Fall an: Die Schulleitung zwingt die Lehrer dazu, eine Webcam mit Mikrophon einzusetzen für den Distanzunterricht.

Muss die Lehrkraft das tun, oder kann sie sonst Nachteile erhalten?

(Zudem soll dazu ein Portal eines großen Anbieters aus dem Westen genutzt werden, welcher mit M beginnt und datenschutzrechtlich schwer greifbar ist. Aber dieser Punkt ist sicherlich schwer zu bewerten, daher mal in die Klammer versetzt.)

Ich finde zu diesem fiktiven Beispiel folgendes:
§ 121
Schutz der Daten des Personals im Schulbereich

(1) Daten der Lehrerinnen und Lehrer dürfen von Schulen verarbeitet werden, soweit dies zur Aufgabenerfüllung bei der Planung und Ermittlung des Unterrichtsbedarfs und der Durchführung des Unterrichts, einschließlich des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernmittel, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung nach § 3 Absatz 4, wissenschaftlichen Untersuchungen nach § 120 Absatz 4, der Schulmitwirkung sowie in dienstrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder sozialen Angelegenheiten erforderlich ist. Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen. Für Zwecke der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung dürfen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Prüfungsämter und das Landesinstitut für Schule die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten der Prüflinge und der Lehrenden verarbeiten. Lehrerinnen und Lehrer sind zur Angabe der erforderlichen Daten verpflichtet. Andere Daten dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Personen verarbeitet werden. Die gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen nur den Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Einwilligungen nach Satz 2 und nach Satz 5 müssen freiwillig erteilt werden. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie eine Einwilligung nicht erteilen.
Quelle: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p120

Folgende Punke sind interessant:
1. Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen.
2. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie eine Einwilligung nicht erteilen.

Das sagt ja eigentlich ziemlich deutlich, dass Bild- und Tonaufzeichnungen(genau das passiert ja per Webcam und Mikrophon) nur mit Einwilligung der Lehrkraft erfolgen darf(Punkt 1). Bei Punkt 2 steht dann, dass der Lehrkraft durch die Nichteinwilligung auch kein Nachteil entstehen darf.

Habe ich da bereits das richtige Gesetz gefunden. Oder gibt es einen Fallstrick, weil Pandemie ist, gilt dieses Gesetzt nicht oder ähnliches?

lieben Dank!

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 07.01.21, 23:36
von Celestro
o0Julia0o hat geschrieben: 07.01.21, 23:21 Das sagt ja eigentlich ziemlich deutlich, dass Bild- und Tonaufzeichnungen(genau das passiert ja per Webcam und Mikrophon) nur mit Einwilligung der Lehrkraft erfolgen darf(Punkt 1). Bei Punkt 2 steht dann, dass der Lehrkraft durch die Nichteinwilligung auch kein Nachteil entstehen darf.

Habe ich da bereits das richtige Gesetz gefunden. Oder gibt es einen Fallstrick, weil Pandemie ist, gilt dieses Gesetzt nicht oder ähnliches?
Beginnen wir vielleicht einmal damit, das die Erstellerin des Themas sich mal mit der Technik einer Webcam vertraut macht. Das lässt sich zwar aufzeichnen, aber grundsätzlich ist das Betreiben einer Webcam (Stichwort Streaming) nicht unbedingt mit einer Aufzeichnung verbunden.

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 07.01.21, 23:54
von Oktavia
Schwierig zu betrachten.... Beamtenrecht oder geht es um Beschäftigte? Was sagt der Personalrat? Werden die Arbeitsmittel vom Arbeitgeber gestellt? Gibt es Fortbildungen zur Software, zum Datenschutz usw. ?

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 00:35
von o0Julia0o
Naja, Computer bekommt man ja vom Finanzamt Geld dafür. Der ist ohnehin vorhanden. Camera bekommt man gestellt samt Mikrophon. Es handelt sich um Beamtenrecht.

Der Lehrerrat würde mit der SL unter einer Decke stecken. Das Risiko wäre jedenfalls zu hoch dafür.

Es gibt wohl tatsächlich so etwas wie eine Pandemieausnahme, wo die Schule den Lehrern und Schülern die Nutzung aufzwingen darf. Ich habe auch eine Einschränkung gefunden:
"Gleichzeitig macht die LDI NRW aber auch klar, dass eine solche Möglichkeit nur in sehr engen Grenzen besteht. Dazu gehört beispielsweise, dass die Schule Herrin der Daten ist. Das bedeutet, sie betreibt die Videokonferenzplattform entweder selbst oder nutzt einen Anbieter, der einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung anbietet. Das ist am ehesten der Fall bei Anbietern aus Deutschland oder der EU."

Wie könnte man das überprüfen? -> "nutzt einen Anbieter, der einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung anbietet." Was ist damit gemeint? Jetzt würde man eine Anfrage an die Schulleitung schreiben: "Nutzt der Videokonferenzanbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung". Dann antwortet die SL natürlich mit: "ja klar". Und dann steht man dumm da. Oder hat man ein Recht auf Einsicht? Gilt solange: Videokonferenzbefreiung?

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 00:37
von FM
Man bittet eben erst mal den Dienstherrn um Mitteilung, wie genau eine Aufzeichnung (auch durch die Schüler oder Eltern) zuverlässig verhindert wird.

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 00:42
von Celestro
FM hat geschrieben: 08.01.21, 00:37 Man bittet eben erst mal den Dienstherrn um Mitteilung, wie genau eine Aufzeichnung (auch durch die Schüler oder Eltern) zuverlässig verhindert wird.
das geht überhaupt nicht. Der Schüler könnte einfach auf seinen Monitor eine Kamera richten und das aufnehmen (genauso kann kein Streaminganbieter von Filmen Serien sowas verhindern). Aber wieso sollte man das überhaupt fragen? Denn selbst die Antwort "kann nicht verhindert werden" wäre doch völlig irrelevant. Im Präsenzunterricht könnten die Schüler auch ne Kamera haben und das ließe sich nicht verhindern. Muss deshalb ein Lehrer keinen Unterricht in der Schule mehr geben? Oder darf im Klassenraum daher mit Burka unterrichten? Nein!

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 00:42
von o0Julia0o
Naja, weil hier der Videounterricht ja ist und nicht analog. Daher macht das schon Sinn, das auch besonders abzusichern.

Das kann nicht zuverlässig verhindert werden. Die SuS packen ihr Smartphone heraus oder der Lehrer und dann wird easy aufgezeichnet.

Und... wo steht, dass in Pandemiezeiten die SL dafür Sorge tragen muss, dass nichts aufgezeichnet wird? Welche Mittel gelten als geeignet? Eine Einverständniserklärung nichts aufzuzeichnen einzuholen reicht(Unterlassungserklärung)?

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 00:55
von winterspaziergang
o0Julia0o hat geschrieben: 07.01.21, 23:21 man nehme folgenden fiktiven Fall an: Die Schulleitung zwingt die Lehrer dazu, eine Webcam mit Mikrophon einzusetzen für den Distanzunterricht.

Muss die Lehrkraft das tun, oder kann sie sonst Nachteile erhalten?
Wie gedenkt die Lehrkraft den Distanzunterricht alternativ abzuhalten?

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 00:58
von o0Julia0o
So wie in den vergangenen Distanzunterrichtszeiten im 1. Lockdown. Dort hatten die Lehrkräfte noch die freie Medien- und Methodenwahl. Per E-Mail.

"Auch wenn eine Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die Voraussetzungen stimmen,muss die Schule ihren ​Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO​ nachkommen. Dasheißt, es muss darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck auf welcherRechtsgrundlage verarbeitet werden, ob eine Übermittlung stattfindet, wie lange sieaufbewahrt werden und welche Rechte den Betroffenen zustehen."
Quelle: https://datenschutz-schule.info/wp-cont ... nicht_.pdf

Wenn die Schule die Informationen nicht vor dem Videokonferenzunterricht zur Verfügung stellt, gilt dann, dass kein Videokonferenzsoftware genutzt werden muss, solange bis die Schule ihrer Pflicht nachgekommen ist? Gibt es dazu ein Gesetz, welches man der SL zukommen lassen kann?

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 01:13
von FM
Im normalen Präsenzunterricht sind illegale Videoaufnahmen zwar theoretisch auch denkbar, aber leichter zu bemerken und eher unwahrscheinlicher.

Bei Kindern unter 14 bringt der Hinweis auf die Strafbarkeit gar nichts, da muss der Dienstherr seine Fürsorgepflicht schon effektiver umsetzen. Wie er das tun will, fragt man ihn eben.

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 01:24
von o0Julia0o
Dann unterschreiben die Eltern einer Erklärung, dass die auf ihre Kinder in diesem Punkt aufpassen? Das sollte doch reichen. "Mein 14-jähriger Sohn wird nichts aufzeichnen, dafür trage ich Sorge. Papa."

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 01:30
von FM
o0Julia0o hat geschrieben: 08.01.21, 01:24 Dann unterschreiben die Eltern einer Erklärung, dass die auf ihre Kinder in diesem Punkt aufpassen? Das sollte doch reichen. "Mein 14-jähriger Sohn wird nichts aufzeichnen, dafür trage ich Sorge. Papa."
Das geht rein praktisch nicht, der Vater darf nicht zuhören.

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 06:34
von Tastenspitz
FM hat geschrieben: 08.01.21, 01:13 da muss der Dienstherr seine Fürsorgepflicht schon effektiver umsetzen. Wie er das tun will, fragt man ihn eben.
So ist es.
Primär ist es aber ausreichend, wenn die verwendete Software eine Aufzeichnung nicht erlaubt.
Das dann ein Schüler den Bildschirm filmt fällt nicht in den Bereich, für den der Dienstherr hier sicherstellen muss, dass das nicht passiert.
Für überängstliche Lehrer empfehle ich eine Darth Vader Maske nebst Stimmmodulator.

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 07:11
von Oktavia
FM hat geschrieben: 08.01.21, 01:30
o0Julia0o hat geschrieben: 08.01.21, 01:24 Dann unterschreiben die Eltern einer Erklärung, dass die auf ihre Kinder in diesem Punkt aufpassen? Das sollte doch reichen. "Mein 14-jähriger Sohn wird nichts aufzeichnen, dafür trage ich Sorge. Papa."
Das geht rein praktisch nicht, der Vater darf nicht zuhören.
Und genau das wird sich nicht vermeiden lassen. Eltern und Geschwister werden in vielen Fällen einfach zuhören müssen.

Re: Können Lehrer in NRW zu Unterricht mit Online-Kamera(+Mikrophon) gezwungen werden?

Verfasst: 08.01.21, 09:01
von winterspaziergang
o0Julia0o hat geschrieben: 08.01.21, 00:58 So wie in den vergangenen Distanzunterrichtszeiten im 1. Lockdown. Dort hatten die Lehrkräfte noch die freie Medien- und Methodenwahl. Per E-Mail.
Der Unterricht fand per e-mail statt :?: Das wäre keine Alternative zum Distanzunterricht per Video.