Ein Blick ins Gesetzbuch:
Also tritt dieses Status "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nach drei Monaten außer Kraft, wenn der Bundestag nicht verlängert. Das letzte Mal scheint der Bundestag dies im Juni getan zu haben: Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate festgestellt.https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html hat geschrieben:
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt; dies gilt entsprechend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Fortbestehen erneut feststellt. Die Feststellung des Fortbestehens nach Satz 3 gilt als Feststellung im Sinne des Satzes 1. Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.
Na prima, die Legislaturperiode ist ja quasi vorbei, Wahlen sind erst am 26. September. Dann tritt dieser Status also am 11. September außer Kraft, könnte man denken. Jedoch hat der Bundestag am 7. September doch noch zu einer Sondersitzung geladen: https://www.bundestag.de/dokumente/text ... and-849630 Ah, okay. Was da wohl beschlossen werden wird? Man ahnt es kaum.
Den Leuten, die die Grundrechtseinschränkungen beklagen, wird gesagt, dass das Ganze ja nur temporär sei. Wir haben allerdings jetzt seit mehr als einem Jahr (!) massive Einschränkungen. Und wenn man zu Beginn des Drei-Monats-Zeitraums schon die nächste Entscheidung drei Monate später vorbereitet, steht doch eigentlich das Ergebnis schon fest, oder? Welchen Wert hat dann die Beschränkung auf drei Monate, wenn man schon weiß, dass auch das nächste Mal verlängert werden wird?
Und zu den Kriterien: Laut Nr. 1 muss die WHO eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen haben. Offenbar hat sie das getan. Aber wie lange gilt sie? Wann tritt sie außer Kraft? Wobei, die Nummern 1 und 2 sind ja alternativ. Man kann ja einfach Nr. 2 nehmen als Grundlage für die (heute natürlich noch vollkommen offenen) Entscheidung im September. "Bedrohlich" ist natürlich vieles...
Wenn die ganzen Querdenker und Schwurbler so falsch liegen mit ihrer Theorie, dass mit dem Argument Corona dauerhafte Grundrechtseinschränkungen durchgesetzt werden sollen, wann ist denn nun ein Ende der Maßnahmen absehbar?