Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Moderator: FDR-Team

MichiFed
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Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von MichiFed »

Hallo,

die spielenden Kinder sind Sonntags ja "lärmtechnisch" ok und zu dulden?

In wie weit gilt das für Lärm den Hunde machen?

Und wie ist das wenn jemand Sonntags mit seinen zu einem Grill- Event geladenen Freunden 20 Meter Randstein setzt? Dabei entsteht durch den Gummihammer ein klatschendes "Plock" Geräusch, ist das verboten oder erlaubt?

Sind die Schmerzensschreie wenn der Hammer auf dem Daumen gerät erlaubt? Wie lange?

Ich habe gehört der Handrasenmäher betreiben das geht Sonntags?

Mit der Hand eine Tür anschleifen geht das? Wie "laut" dürfen denn Sonntags- Arbeiten sein?

Ein Freund schnitzt Totempfähle, das ist sein Hobby. Mit welcher Hingabe und welcher Lautstärke darf er das denn Sonntags machen?


Wie immer und mit Freude: Danke für Meinungen und Wissen zu dem Thema!
FM
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von FM »

Einiges ja, anderes nein. Aber meistens je nachdem.
MichiFed
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von MichiFed »

FM hat geschrieben: 13.07.21, 21:43 Einiges ja, anderes nein. Aber meistens je nachdem.
Genau so sehe ich das auch und genau deswegen die ganzen Fragen. :wink:

P.S.:
Evtl. mal Vertreter für eine bekannte Staubsaugermarke gewesen? Die Antwort kam 1:1 als ich gefragt habe was der Staubsauger XYZ denn alles aus dem Teppich raus holen könnte? :mrgreen:

Ah Stichwort und Zusatzfrage:

Wie sieht es mit dem Müll aus dem Fenster werfen am Sonntag aus? Da flogen gerade Sonntags zwei Teppichrollen aus dem Fenster in den Garten, ist das erlaubt oder verboten?

Und auch noch interessant: Wie laut darf denn der Lärm in dem Gebäude nebenan und übernebenan sein? Ist die Bohrmaschine im Keller am Sonntag erlaubt oder nicht? :wink:



Danke!!!!!!
Tastenspitz
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von Tastenspitz »

Sollen wir jetzt ernsthaft hier über jede denkbare Lärmquelle Statements abgeben ob das noch OK ist oder nicht?
Gut....
FM hat geschrieben: 13.07.21, 21:43 Einiges ja, anderes nein. Aber meistens je nachdem.
Ich würde noch ergänzen "Kommt drauf an"
Nehmen wir den Teppichfall:
Was für ein Teppich, wie schwer, wierum ist er gerollt, wie groß ist der Abstand zwischen Aufprallpunkt und Abwurfpunkt, Geschwindigkeit, Aufprallwinkel, Bodenbeschaffenheit, Abstand des Gestörten zum Aufprallpunkt, gibt es dazwischen Bauliche Anlagen oder Bewuchs, welcher Art, wie laut in Db war der Impuls, war es einer oder mehrere, wie ist das akustische Umfeld des Gestörten.
Das wäre für erste mal alles.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von lottchen »

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01 Nehmen wir den Teppichfall:
Was für ein Teppich, wie schwer, wierum ist er gerollt, wie groß ist der Abstand zwischen Aufprallpunkt und Abwurfpunkt, Geschwindigkeit, Aufprallwinkel, Bodenbeschaffenheit, Abstand des Gestörten zum Aufprallpunkt, gibt es dazwischen Bauliche Anlagen oder Bewuchs, welcher Art, wie laut in Db war der Impuls, war es einer oder mehrere, wie ist das akustische Umfeld des Gestörten. Das wäre für erste mal alles.
Da ist doch wirklich nur ein Bruchteil der Fragen, die unbedingt gestellt werden müssen. Wichtig ist z.B. ebenfalls: Der Garten gehört zum Grundstück, ist also privater Grund? Wer ist der Eigentümer (Geschädigte), der Werfer selber? Wer darf sich im Garten aufhalten? Können Personen durch den Teppichweitwurf gefährdet werden? Ist das Vergehen (so es denn eins ist) weniger schlimm wenn der Teppich am Samstag statt am Sonntag geworfen wird? Wen soll das Ganze eigentlich interessieren: Andere Mieter, den Vermieter / den Hauseigentümer, die Polizei / Staatsanwaltschaft...?
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von Tastenspitz »

Stimmt. :daumenhoch
Daher auch
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01 Das wäre für erste mal alles.
:mrgreen:
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von ktown »

Na die Wetterlage muss aber auch mit berücksichtigt werden. Bei schönem Wetter sitzt man draußen. Im Winter sind die Fenster zu und man hört den Teppich nicht. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von Tastenspitz »

Windrichtung....
Ganz schön viele Fragen an unseren Michelfred.
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von ktown »

Wie ist das eigentlich. Ist der Krach von Verkehrsunfällen nicht auch eine Störung der Sonntagsruhe?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von MichiFed »

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01
Ich würde noch ergänzen "Kommt drauf an"
Auch das hat der Staubsaugerheini gesagt.... :mrgreen:

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01Was für ein Teppich...
XX

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01wie schwer...
Kniffelig... Ist bereits im Sperrmüll ich hätte es gerne gewogen, geschätzt ca. 15 Kilo.

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01wierum ist er gerollt....
Immer so das die "gute Seite" innen ist.

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01wie groß ist der Abstand zwischen Aufprallpunkt und Abwurfpunkt.....
Ca. 2,5 Meter. Ist aber kniffelig, warum wurde nicht nach den Abmessungen des Teppischs gefragt? Ergibt so doch keinen Sinn...... :mrgreen:
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01 Geschwindigkeit...
Berechne ich bei Gelegenheit gerne.
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01Aufprallwinkel....
Ca. 30 Grad.
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01Bodenbeschaffenheit...
Rindenmulch mindestens 5 cm. Daruter durchwuchssicheres Vlies mit 250 Gramm/Quadratmeter darunter Mutterboden.
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01Abstand des Gestörten zum Aufprallpunkt....
Haupgestörte ca. 3 Meter. Nebengestörte min. 6 Meter.
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01gibt es dazwischen Bauliche Anlagen oder Bewuchs, welcher Art...
Maschnendrahtzaun, drei klitzekleine Säulenkoniferen.

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01wie laut in Db war der Impuls, war es einer oder mehrere...
Das Messgerät war leider gerade nicht an, es waren zwei.

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01wie ist das akustische Umfeld des Gestörten....
Hauptgestörte befand sich beim ersten Plumpser um eine Ecke, beim zweiten hysterisch motzend im angrenzenden Wohnhaus im Wohnzimmer.
Nebengestörte bei beiden Plumpsern wohl um eine Ecke sitzend.
Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 07:01 Das wäre für erste mal alles.
Na dann bin ich mal auf die Antworten gespannt, ich mache auch gerne zu jeder Frage einen eigenen Thread auf. :mrgreen:
lottchen hat geschrieben: 14.07.21, 09:24 Wichtig ist z.B. ebenfalls: Der Garten gehört zum Grundstück, ist also privater Grund?
Ja.
lottchen hat geschrieben: 14.07.21, 09:24Wer ist der Eigentümer (Geschädigte), der Werfer selber?
Nein er hat aber voll umfassende Nutzungsrechte. Die gestörten befanden sich zu 75% im Garten des Nachbarhauses.... Zu 25% sogar imHaus.... ihr fragt aber auch unpräzise...
lottchen hat geschrieben: 14.07.21, 09:24Wer darf sich im Garten aufhalten?
In welchem? Ich gehe jetzt mal davon aus der in dem der Teppich gelandet ist.... Der ist befriedet. Nur andere Mitbewohner des Hauses und die sind es gewohnt das Teppiche aus dem Fenster fallen können.


lottchen hat geschrieben: 14.07.21, 09:24Können Personen durch den Teppichweitwurf gefährdet werden?
Prinzipiell nicht. Wenn es nach 2 Uhr Morgens gewesen wäre und der Werfer hackestramm evtl. Die Bewurfzone ist aber aus dem Fenster echt gut einsehbar. Evtl. könnte sich ein Selbstmörder unter den Teppich stürzen......

lottchen hat geschrieben: 14.07.21, 09:24 Ist das Vergehen (so es denn eins ist) weniger schlimm wenn der Teppich am Samstag statt am Sonntag geworfen wird?
Lottchen, jetzt rate mal warum ich frage? Ist es das?

lottchen hat geschrieben: 14.07.21, 09:24 Wen soll das Ganze eigentlich interessieren: Andere Mieter, den Vermieter / den Hauseigentümer, die Polizei / Staatsanwaltschaft...?
Interessiert mich auch.... was können denn die hysterischen "Gestörten" (das gefällt mir sowas von!!!) ach... die Hauptgestörte scheint eine nicht ausgelastete Hausfrau zu sein..... aus sowas machen? Der Werfer hat den Gestörten nahe gelegt doch alle verfügbaren Einsatzkräfte zu mobilisieren und dem KGB, dem MI5, der Polizeit, Greenpeace und allen anderen Behörden mit gut oder wichtig klingenden Namen zu benachrichtigen. :mrgreen:

Tastenspitz hat geschrieben: 14.07.21, 12:34 Windrichtung....
Ganz schön viele Fragen an unseren Michelfred.
Danke Bernd, wechselnd, kein Problem! :mrgreen:
ktown hat geschrieben: 14.07.21, 12:30 Na die Wetterlage muss aber auch mit berücksichtigt werden. Bei schönem Wetter sitzt man draußen. Im Winter sind die Fenster zu und man hört den Teppich nicht. :wink:
Ja saßen wohl gerade um die Ecke im Garten..... muss man dann: "Timber" oder Biber oder sowas rufen? Oh wieder ne Frage mehr.....



PS: Ich glaube der Farbton beim o.a. Teppich passt nicht, ich bitte dies zu entschuldigen, ich gucke aber später noch mal. :mrgreen:
Zuletzt geändert von ktown am 14.07.21, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von ktown »

Ich denke das Thema ist hier besser aufgehoben
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von MichiFed »

Ja schön! :mrgreen:
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von MichiFed »

Komisch, alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet..... fehlt noch was? Der Farbton ist doch sicher vernachlässigbar?? Oder? :shock:
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von Tastenspitz »

Der Wurf ist nicht zu beanstanden bzw. rechtlich angreifbar.
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lottchen
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Re: Welcher "Lärm" muss Sonntags geduldet werden?

Beitrag von lottchen »

Tastenspitz hat geschrieben: 15.07.21, 10:35 Der Wurf ist nicht zu beanstanden bzw. rechtlich angreifbar.
Wenn man sich vorher vergewissert hat, dass keine Personen getroffen werden können, der Boden nicht irreparabel geschädigt wird und die Teppiche zeitnah weggeräumt werden...
würde ich ergänzen. Ist dasselbe wie bei alten Weihnachtsbäumen. Die fliegen ja auch gern mal aus dem Fenster. Und machen dabei keinen Lärm :D . Egal, ob an einem Sonntag oder einem anderen Wochentag.
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