wir lesen aktuell:
Die drohende Überlastung des Gesundheitssystems war ja ein Kriterium, das das BVerfG als Begründung für Corona-Einschränkungen akzeptierte. Aber gilt das auch, wenn sich seit zwei Jahren die Situation nicht verbessert hat, sondern verschlechtert? Genug Zeit zum Personalaufbau war das ja. Jetzt will man offensichtlich Maskenpflicht, 3G, Versammlungsverbote usw. wieder verordnen mit der Begründung des überlasteten Gesundheitssystems?spiegel.de hat geschrieben:Von bundesweit 1300 Intensivstationen hätten Mitte Juni rund 580 erhebliche Personalengpässe gemeldet, inzwischen seien es rund 630. »Wir hatten in den vergangenen Jahren noch nie so wenig betreibbare High-Care-Betten zur Verfügung wie derzeit«, sagte (Karagiannidis).
Ich halte dies schlicht für rechtswidrig. Wenn man unverschuldet in einen Versorgungsengpass kommt, ist das was anderes. Aber es ist der Staat, vor dessen Grundrechtseingriffen mich das GG schützt, der für die Lage verantwortlich ist, gleichzeitig aber wieder Maßnahmen vorbereitet.
Anders gefragt, wenn ich gegen dein Auto trete, zahlst du mir dann Schmerzensgeld für meinen gebrochenen Fuß?
Gruß
Nordland