
ich hätte mal eine Frage und würde gerne wissen wie bei folgendem die Rechtslage ist.
Familie X wohnt zur Miete und der Abrechnungszeitraum der NK lag immer August bis August, die Nebenkostenabrechnung bekam diese dann im November/Dezember des selben Jahres.
Im November 2019 erhält Familie X , mit der Abrechnung 08.2018- 08.2019, ein Schreiben das man einmalig auf eine Abrechnung von 16 Monate geht.
Die Begründung: umstellt auf Abrechnung 01.01 bis 31.12
Heizung und Strom werden immer im Juni abgelesen!
Jetzt die Fragen:
1. ist sowas rechtens
2. da im Juni Heizung und Strom abgelesen werden, würden ja knapp 6 Monate in der einmaligen 16 Monatsabrechnung fehlen, da weder Heizung noch Strom erneut abgelesen wurden. (beim Strom beziehe ich mich hier auf den Hausstrom der auf die Mieter umgelegt wird). Dies hätte ja spätestens ende Dezember noch einmal geschehen müssen?!
Nachtrag:
3. jetzt ist ein Aushang im Hausflur das die Heizung am 4.3 abgelesen wird
Weder Vermieter noch Hausverwaltung geben der Familie noch den anderen Mietern über diese Fragestellung Anworten!
Wie sieht da die Rechslage aus?
Ich hoffe mein Post ist verständlich :rolleyes:
Vielen Dank fürs lesen