Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Moderator: FDR-Team

gafixi
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Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

Hallo allerseits,

Herr X ist Eigentümer eines Reihenhauses, dessen Garage auf einem gemeinsamen Grundstück mit Garagen anderer Reihenhausbesitzern liegen.
Dadurch wird Herr X Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Weil Herr X nichts von dieser Wohnungseigentümergemeinschaft mitbekommt (niemand meldet sich bzw. macht etwas), kümmert er sich auch nicht weiter darum.
Jetzt will Herr X Kontakt zu dieser Wohnungseigentümergemeinschaft aufnehmen.

Fragen:
1)
Ist diese Wohnungseigentümergemeinschaft irgendwo registriert bzw. wie kann man Kontakt zu dieser herstellen?
Ist die Kontaktadresse der Wohnungseigentümergemeinschaft im Grundbuch hinterlegt oder an wen muss man sich da wenden?


2)
Wie oft muss sich die Wohnungseigentümerversammlung mindestens im Jahr treffen? (Vermutlich 1 Mal pro Jahr).
Welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn dies nicht geschieht, d.h. wenn sich diese
Wohnungseigentümergemeinschaft nie trifft?
Wer prüft nach, ob in der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich alles korrekt abläuft?
Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft einer staatlichen Stelle Rechenschaft schuldig?
Was geschieht, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft sich nicht an die Regeln hält, die von Gesetz (WEG) wegen vorgeschieben werden (z.B: trifft sich die Wohnungseigentümerversammlung nicht mindestens einmal im Jahr)?
Gibt es dann von staatlicher Seite Strafen oder ist es dem Staat egal, ob es überhaupt jemals eine Wohnungseigentümerversammlung gab ?

mfg
gf
Chavah
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von Chavah »

Wie wärs mal mit einem Blick in die Unterlagen, die man wegen des Kaufs ja hat oder einen Blick ins Grundbuch?

Chavah
lottchen
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von lottchen »

Schon mal ein paar der anderen Eigentümer der Garagen/Reihenhäuser gefragt? Im Grundbuch steht kein Verwalter, geschweige denn dessen Adresse. Aber die Namen und (alten) Adressen der Miteigentümer. Gibt es überhaupt etwas zu verwalten, noch dazu fremdzuverwalten (gegen Gebühr)? Möglicherweise erledigen die Garageneigentümer alles miteinander/untereinander.
gafixi
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

Wie wärs mal mit einem Blick in die Unterlagen, die man wegen des Kaufs ja hat
oder einen Blick ins Grundbuch?
Da steht leider nicht der Kontakt zu der Wohnungseigentümergemeinschaft.

mfg
gf
gafixi
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

Schon mal ein paar der anderen Eigentümer der Garagen/Reihenhäuser gefragt?
Die wissen auch von nichts.
Im Grundbuch steht kein Verwalter, geschweige denn dessen Adresse.
Ok.
Aber die Namen und (alten) Adressen der Miteigentümer.
Ja, das weiss ich.

Gibt es überhaupt etwas zu verwalten, noch dazu fremdzuverwalten (gegen Gebühr)?
Früher nicht.
Jetzt plötzlich meldet sich jemand, weil er Geld für den Rückschnitt von Bäumen will.
Möglicherweise erledigen die Garageneigentümer alles miteinander/untereinander.
Das vermute ich auch.

Wie ist das aber rechtlich?
Siehe meine anderen Fragen im Ursprungsposting.

mfg
gf
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FM
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von FM »

gafixi hat geschrieben: 22.07.21, 17:23 Jetzt plötzlich meldet sich jemand, weil er Geld für den Rückschnitt von Bäumen will.
Na dann frag halt denjenigen von wem er den Auftrag bekommen hat und warum er der Meinung ist, Du müsstest es bezahlen.
GS
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von GS »

TE gafixi schreibt:
Jetzt plötzlich meldet sich jemand, weil er Geld für den Rückschnitt von Bäumen will.
Ist der Rückschnitt schon erledigt oder erst in Planung? Ist dieser "Jemand" ein Grundstücksnachbar oder ein haupt- oder nebenberuflicher Baumabschneider, der von jemand anderem beauftragt ist?
<Überschneidung mit vorangehendem Beitrag von FM>

Mal angenommen, das Modell läuft schon einige Jahre so. Wer ist bisher für die, wenn auch bescheidenen, Stromkosten für die eventuell vorhandene elektrische Garagenbeleuchtung aufgekommen? Falls Strom anliegt, muss doch irgendjemand löhnen,
Vllt. löhnt auch jemand, ohne dass er es weiß - wenn der Garagenstrom unbekannterweise über seinen Zähler läuft.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
gafixi
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

Ist der Rückschnitt schon erledigt oder erst in Planung?
Ist schon erledigt.
Ist dieser "Jemand" ein Grundstücksnachbar
Der Grundstücksnachbar hat einen Baumabschneider beauftragt und will das Geld jetzt auf alle umlegen, ohne dass die anderen Nachbarn vorher gefragt wurden.
Natürlich muss ich nicht zahlen. Das ist mir klar.
Ich wurde ja vorher nicht gefragt.
Mal angenommen, das Modell läuft schon einige Jahre so.
Wer ist bisher für die, wenn auch bescheidenen, Stromkosten
für die eventuell vorhandene elektrische Garagenbeleuchtung aufgekommen?
Das Modell läuft schon einige Jahre so.
Jetzt will er eben mal Geld sehen.
Rein rechtlich muss ich das nicht zahlen.
Das ist auch nicht das Problem.

Meine Problem sind meine Fragen im Ursprungsposting unter 2)


mfg
gf
lottchen
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von lottchen »

Eine Wohnungseigentümergemeischaft soll sich versammeln wegen Garagen? Es wurde doch schon mehrfach gesagt: Ein Blick in das Grundbuch könnte weiterhelfen. Da stehen die Eigentumsverhältnisse und ob es Sondernutzungsrechte gibt. Vielleicht hilft auch weiter in die Bauakten zu schauen ob es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt. Die wäre Voraussetzung für eine Teilungserklärung. Und in der widerum würde stehen wie das Grundstück zu verwalten ist. Keiner der EIgentümer weiß, was er gekauft hat? In den Notarverträgen muss doch auch zu den Garagen was drinnen stehen. Woher weiß man sonst, welche einem gehört?
RM
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von RM »

gafixi hat geschrieben: 22.07.21, 20:07 Natürlich muss ich nicht zahlen. Das ist mir klar.
Ich wurde ja vorher nicht gefragt.
Es ist immer wieder interessant zu lesen, dass jemand bei offensichtlich völliger Ahnungs- und Hilflosigkeit zu derartig endgültigen Erkenntnissen kommt. 8)
lottchen
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von lottchen »

Noch eine Idee: WENN es eine offizielle Verwaltung gäbe dann hätte die irgendjemand beauftragen müssen und dann müssten die Eigentümer die auch bezahlen. Zahlt man (oder die Nachbarn) an irgendjemanden Unkanntes jeden Monat Geld? Eher nicht, oder? Also gibt es sicher auch keine Verwaltung.
gafixi
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

>
>Eine Wohnungseigentümergemeischaft soll sich versammeln wegen Garagen?
>
Nein. Ein Eigentümer einer Garage bekam angeblich vom Ordnungsamt die Aufforderung die direkt an seiner Garage anliegende Grünanlage zurückzuschneiden (damit angeblich Verkehrsschilder wieder sichtbarer werden).
Deshalb hat er eine Firma mit dem Rückschnitt beauftragt.
Den Rechnungsbetrag will er jetzt auf alle Eigentümer der Garagen umlegen.
Dazu hat er jedem einen entsprechenden Brief in den Briefkasten geworfen.

Was mir dabei nicht klar ist:
1) Hat das das Ordnungsamt das recht, den Eigentümer eines Grundstücks damit zu beauftragen, das Buschwerk seines Grundstücks so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsschilder sichtbarer werden, oder ist der Rückschnitt nicht die Aufgabe des Amts?

2)
Wie kann das Ordnungsamt die Wohnungsgütergemeinschaft anschreiben, wenn es dort nicht mal einen Verwalter gibt (es gab noch nie eine Versammlung einer Wohnungsgütergemeinschaft)?

Oder hat das Ordnungsamt einfach den Garagenbesitzer rausgesucht, dessen Garage am nächsten dem nicht genügend sichtbaren Verkehrsschild ist und hofft nun, dass dieser Garagenbeseitzer im Innenverhältnis auf die anderen Besitzer zugeht ?

Könnte das Ordnungsamt die Wohnungsgütergemeinschaft anzeigen (wegen fehlender Verwaltung, fehlendem Verwalter, fehlender Versammlungen, usw.)?

mfg
gf
gafixi
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

>>
>> Natürlich muss ich nicht zahlen. Das ist mir klar.
>>Ich wurde ja vorher nicht gefragt.
>>
>
>Es ist immer wieder interessant zu lesen, dass jemand bei offensichtlich
>völliger Ahnungs- und Hilflosigkeit zu derartig endgültigen Erkenntnissen kommt.
>
Du hast Recht.
Das war ein Schnellschuss und ohne Kenntnis von sich gegeben.

mfg
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lottchen
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von lottchen »

Immer wieder schön wenn das eigentliche Problem erst nach Tagen formuliert wird.

Das Ordnungsamt wird sicher einen Blick ins Grundbuch geworfen haben um festzustellen, wer (Mit)Eigentümer dieses Grundstücks ist. Dann hat es einen mit Adresse gefunden (einer reicht auch, selbst wenn es 50 Eigetümer sind) und den hat es sich "gegriffen" und angeschrieben. Wenn Bäume, die auf dem Garagengrundstück stehen, Schilder im öffentlichen Verkehrsraum überwuchern, dann müssen die Eigentümer die auch zurückschneiden lassen (man könnte es je nach Höhe auch selber machen). Wenn ein Baum morsch ist und auf die Straße zu stürzen droht müssen die Eigentümer den auch fällen lassen. Und wenn sie sich nicht drum kümmern und so ein Baum jemanden erschlägt dann sind alle zusammen in der Haftung.

zu 1) Warum soll es Aufgabe des Amtes sein, Arbeiten an fremden Bäumen auszuführen?

zu 2) Indem es EINEN Eigentümer anschreibt. Da jeder für alles haftet ist es für die Behörde egal, wen sie anschreibt.

Und ja, der EINE muss jetzt zusehen wie er das Geld von den anderen zurückbekommt. Auf zivilrechtlichem Weg wenn die nicht freiwilllig zahlen.

Und übrigens. Selbst wenn es eine Verwaltung gäbe würd die das Ordnungsamt nicht anschreiben. Die können nämlich auch nicht hellsehen. Es wäre Aufgabe des angeschriebenen Eigentümers die Agelegenheit der Verwaltung zu übergeben so es denn eine gäbe (was hier offenbar nicht der Fall ist). Und mal nebenbei: Somit gibt es mit Sicherheit auch keine Versicherung für das Grundstück. Nicht besonders klug wenn es nicht mal eine Gebäudehaftpflicht gibt.
gafixi
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Re: Kontrolliert Staat Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Beitrag von gafixi »

>
>Das Ordnungsamt wird sicher einen Blick ins Grundbuch geworfen haben um festzustellen,
>wer (Mit)Eigentümer dieses Grundstücks ist. Dann hat es einen mit Adresse gefunden
>(einer reicht auch, selbst wenn es 50 Eigetümer sind) und den hat es sich "gegriffen" und angeschrieben.
>
Das ist nachvollziehbar.

>
>Wenn Bäume, die auf dem Garagengrundstück stehen, Schilder im öffentlichen Verkehrsraum überwuchern,
>dann müssen die Eigentümer die auch zurückschneiden lassen (man könnte es je nach Höhe auch selber machen).
>
Das wusste ich nicht.
Ich dachte, da das Ordnungsamt Interesse daran hat, muss es auch dafür sorgen und die Kosten selbst tragen.

>
>Wenn ein Baum morsch ist und auf die Straße zu stürzen droht müssen die Eigentümer den auch fällen lassen.
>
Wenn das für jeden offensichtlich (z.B. wenn der Ast schon halb abgerissen ist) ist , ist das nachvollziehbar.
Aber oft sieht man einem Baum nicht an, ob er Morsch ist und umzukippen droht.
Wer muss dann für den Schaden haften?
Würde dann die Gebäudehaftpflicht dafür aufkommen ?
Und wer, wenn man keine Gebäudehaftpflicht hat?

>
>zu 1) Warum soll es Aufgabe des Amtes sein, Arbeiten an fremden Bäumen auszuführen?
>
Weil das bei Hochspannungsleitungen auch so sein soll:
Ein Bekannter hat mir mal erzählt, dass die Bäume auf seinem Grundstück so hoch wurden, dass sie die
Hochspannungsleitungen zu berühren drohten.
Dann wurden die Bäume geschnitten, aber nicht zu seinen Kosten.

>
>zu 2) Indem es EINEN Eigentümer anschreibt. Da jeder für alles haftet ist es für die Behörde egal, wen sie anschreibt.
>
Ist nachvollziehbar.

>
>Und ja, der EINE muss jetzt zusehen wie er das Geld von den anderen zurückbekommt.
>Auf zivilrechtlichem Weg wenn die nicht freiwilllig zahlen.
>
Das Problem ist nur, daß der Rückschnitt erfolgte, ohne _vorher_ die anderen Garagenbesitzer zu fragen.
Diese hätten ja z.B. den Rückschnitt selbst (durch ihre Hände Arbeit) machen können (ohne einen Landschaftsgärtner zu beauftragen).
Und jetzt sollen sie alle plötzlich zahlen.
Ist das Rechtens bzw. wie sind die Channcen damit vor einem Zivilgericht durchzukommen?

>
>Und übrigens. Selbst wenn es eine Verwaltung gäbe würd die das Ordnungsamt nicht anschreiben.
>Die können nämlich auch nicht hellsehen. Es wäre Aufgabe des angeschriebenen Eigentümers die
>Agelegenheit der Verwaltung zu übergeben so es denn eine gäbe (was hier offenbar nicht der Fall ist).
>
Oder die anderen Eigentümer _vorher_ zu benachrichtigen (z.B. durch Einwerfen von Briefen in deren Postfach).

>
>Und mal nebenbei: Somit gibt es mit Sicherheit auch keine Versicherung für das Grundstück.
>Nicht besonders klug wenn es nicht mal eine Gebäudehaftpflicht gibt.
>
Da hast du absolut Recht.
Danke für den Tipp!
Und Danke für die anderen Infos.

mfg
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