In der beliebten Studentenstadt R leben die Studenten A, B und C und schliessen einen gemeinsamen Mietvertrag mit Vermieter V.
Alle zahlen anteilig Miete monatlich und die Kaution einmalig aufs Konto von V,
NAch 3 Jahren zieht Mieter C aus und es zieht ein neuer Mieter D ein. Mieter B gibt ihm den Mietvertrag welcher von A, B und C gemeinsam vor 3 Jahren unterzeichnet wurde, streicht den Namen und die Unterschrift von C aus und fügt den Namen von D ein. D Unterschreibt. Vermieter V weiss nichts von diesem Sachverhalt. Eine Kaution zahlt der neue Mieter D nicht aufs Konto von V ein.
Als D ausziehen möchte bekommt er von A und B mitgeteilt, dass er dies ohne Nachmieter nicht könne, da im Mietvertrag stets 3 Namen stehen müssen.
Mieter D ist der Auffassung der Mietvertrag mit dem händischen austasuch der Namen auf dem Vertrag sei nicht rechtskräftig.
Wie ist die Sachlage?
Besten Dank im Voraus.
Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
Moderator: FDR-Team
Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Re: Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
Jein. Hie rmüssen 2 Sichten getrennt betrachtet werden.
Das eine ist das Verhältniss Mieter - Vermieter, hier würde ich D zustimmen. Offizielle Vertragspartner von V sind immer noc A,B und C. Was die drei mit V vereinbart haben muss D nicht interessieren.
Das andere ist das Verhältniss zwischen A,B und D. Hier würde ich das ganze als GbR ansehen die D auflösen will. Wobei ich auch hier bei D dahingehend gute Karten sehen würde das eine Klausel "die GbR muss immer 3 Gesellschafter haben" so nicht aus dem Vertrag sich herauslesen lassen wird.
Re: Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
m.E. hat D einen Untermietvertrag mit A und B, denn mit V hat er keinen Vertrag. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur U-Miete.ReneS hat geschrieben: ↑24.07.21, 23:09 ...
Als D ausziehen möchte bekommt er von A und B mitgeteilt, dass er dies ohne Nachmieter nicht könne, da im Mietvertrag stets 3 Namen stehen müssen.
Mieter D ist der Auffassung der Mietvertrag mit dem händischen austasuch der Namen auf dem Vertrag sei nicht rechtskräftig.
Wie ist die Sachlage?
Von "kannst nur raus, wenn Du jemand Neues bringst" ist da nicht die Rede und im unterschriebenen Hauptmietvertrag dürfte dies auch nicht stehen, wenn es ein Standardmietvertrag ist.
Dass C immer noch Mieter für den Vermieter ist, ist indes etwas, was D nicht interessieren muss.
Re: Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich das jetzt ganz verstehe. Also Mieter D hat trotzdem eine 3 monatige Kündigungsfrist, oder?
Re: Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
Da die versuchte Vertragskonstruktion offenbar fehlerhaft ist, muss man durch Auslegung herausfinden was gemeint war. Es könnte auch bedeuten, dass D solange ein Drittel der Gesamtmiete im Innenverhältnis trägt, bis sich ein neuer Mitbewohner findet oder eben A, B und C den Mietvertrag kündigen.
Re: Studenten WG- Gemeinsamer Mietvertrag
Klar könnte es bedeuten, dass das so gemeint war- das heißt aber noch lange nicht, dass D ein Drittel der Gesamtmiete tragen muss, bis ein neuer Mitbewohner gefunden wird.FM hat geschrieben: ↑25.07.21, 12:53 Da die versuchte Vertragskonstruktion offenbar fehlerhaft ist, muss man durch Auslegung herausfinden was gemeint war.
Es könnte auch bedeuten, dass D solange ein Drittel der Gesamtmiete im Innenverhältnis trägt, bis sich ein neuer Mitbewohner findet oder eben A, B und C den Mietvertrag kündigen.
Üblicherweise gehen unklare Regelungen im Mietvertrag nicht zu Lasten des Mieters.
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