Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Moderator: FDR-Team

Daniel D.
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Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von Daniel D. »

Hallo,

folgende fiktive Situation :

Ein Mieter M ist für mehrere Tage weggefahren. Er hat vergessen, das Fenster auf der Wetterseite zu schliessen. Das Fenster war ganz geöffnet, nicht nur gekippt. Der Vermieter V hat M im Urlaub informiert.
Das Wetter war schlecht, es gab mehrere Gewitter mit starkem Regen in der Zeit.

2-3 Tage nach dem der Mieter zurück ist, hat der Vermieter V in der Wohnung darunter Wasserflecken an der Decke festgestellt.

Wer ist für den Schaden zuständig ? Der Mieter ? Ist dies eventuell ein Haftpflicht- Schaden des Mieters ? Muss dafür der Haftpflichtvertrag eine besondere Klausel enthalten ?
Oder wer sonst ?

Freue mich über Tipps, wenn möglich mit Begründung oder einem Paragraphen, wo dies geregelt ist.
Danke.
ktown
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von ktown »

Grundsätzlich kann der Mieter dies, so denke ich, über die Gebäudeversicherung regeln lassen. Diese wird sich jedoch am Mieter halten um den Schaden ersetzt zu bekommen. Ob der dies wiederum an seine priv. Haftpflicht weiterreichen kann, vage ich zu bezweifeln.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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FM
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von FM »

Haftbar ist der Mieter, da (grob) fahrlässig.

Welche Versicherung vielleicht einspringt hängt davon ab, welche man abgeschlossen hat und welchen Leistungsumfang diese hat. Das kann je nach Versicherer, Tarif und Zeitpunkt des Vertrages verschieden sein.
lottchen
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von lottchen »

Bei Regenwasserschäden tritt die Gebäudeversicherung nicht ein. Ich kenne jedenfalls keine. Die private Haftpflicht könnte helfen. Hier wäre erst mal rauszufinden, ob diese Flecken überhaupt vom Regen kommen. In dem Bereich gibt es ja vermutlich auch Heizungsleitungen, vielleicht ist da auch was defekt.
ktown
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von ktown »

Stimmt. Heizungsleitungen sind nach Regenereignissen immer sehr anfällig bezüglich Leckagen :wink: :ironie:
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Tastenspitz
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von Tastenspitz »

lottchen hat geschrieben: 23.07.21, 09:57 Hier wäre erst mal rauszufinden, ob diese Flecken überhaupt vom Regen kommen.
Klar... mglw. war auch der eigene Hund aus der Wohnung unten in Rückenlage undicht oder Nachbars Katze ist durchs Fenster gekommen und hat oben Wasser verschüttet. :daumenhoch
BTT:
Nachweislich des Schadensverursachers haftet dieser. Wenn der dann eine Versicherung hat, kann diese zur Regulierung bzw. auch zur Haftungsabwehr herangezogen werden.
Ebenso ist auch der Schaden in der eigenene Wohnung hier zu beseitigen. Wenn das Wasser schon unten angekommen ist, dürfte Belag, Estrich und Dämmung auch in Mitleidenschaft gezogen sein.
Das alles ist aber am Besten mit der Versicherung zu klären.
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Daniel D.
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von Daniel D. »

Hallo,

danke für eure Beiträge.

Der Bewohner den Wohnung, der das Fenster geöffnet hatte, hat sich nicht zur Versicherung geäussert. Er meint, die Wohnung hätte bauliche Mängel (Anspielung auf "undichte Fenster" ??), daher der Wasserschaden. Einen Zusammenhang zwischen "offenem Fenster" und Wasserschaden sieht er nicht. Eine Begehung durch einen Fachmann oder Handwerker lehnt der Bewohner ab.

Anmerkung zum Boden : Es könnte hier ein durchaus ein erheblicher Schaden entstanden sein.

Unter dem "offenen Fenster" ist übrigens keine Heizung etc. Dies ist als Ursache dann wohl eher auszuschliessen.

Freue mich über gute Tipps und fundierte Äusserungen mit Begründung zum weiteren Vorgehen.
Danke
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von Tastenspitz »

Daniel D. hat geschrieben: 26.07.21, 10:10 Eine Begehung durch einen Fachmann oder Handwerker lehnt der Bewohner ab.
Das kann er in deser Situation nicht so einfach. Der Vermieter hat hier ein Recht die Ursache des Wassereintritts zu ermitteln.
Dieser kann auch einen Fachmann mitbringen bzw. diesem die Begehung delegieren.
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von FM »

... was sich aber, wenn sich der Mieter stur weigert, letztlich nur mit einer gerichtlichen Entscheidung und dann durch den Gerichtsvollzieher durchsetzen lässt, da kommt zum Wasserschaden noch einiges an Verfahrenskosten hinzu. Und wenn dann ein weiterer Termin zur Reparatur nötig wird, noch einmal.

Damit klar ist wer die Kosten tragen muss, sollte belegbar sein, dass das Betreten der Wohnung in richtiger Form und mit allen nötigen Angaben verlangt wurde. Da ist es langsam an der Zeit, einen Anwalt beizuziehen.
winterspaziergang

Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von winterspaziergang »

Daniel D. hat geschrieben: 26.07.21, 10:10 Hallo,

danke für eure Beiträge.

Der Bewohner den Wohnung, der das Fenster geöffnet hatte, hat sich nicht zur Versicherung geäussert. Er meint, die Wohnung hätte bauliche Mängel (Anspielung auf "undichte Fenster" ??), daher der Wasserschaden. Einen Zusammenhang zwischen "offenem Fenster" und Wasserschaden sieht er nicht. Eine Begehung durch einen Fachmann oder Handwerker lehnt der Bewohner ab.
Diese Entscheidung steht dem Bewohner aber nicht mehr zu. Er hat für sämtliche Folgen zu haftet, die durch seine Weigerung entstehen, ganz egal, wodurch nun der Wasserschaden entstanden ist.
Anmerkung zum Boden : Es könnte hier ein durchaus ein erheblicher Schaden entstanden sein.
genau aus dem Grund
Unter dem "offenen Fenster" ist übrigens keine Heizung etc. Dies ist als Ursache dann wohl eher auszuschliessen.

Freue mich über gute Tipps und fundierte Äusserungen mit Begründung zum weiteren Vorgehen.
man wird hier mit guten Worten wohl kaum weiterkommen. Wenn der Hinweis auf seine Pflichten als Mieter- und dazu gehört die Begehung zu ermöglichen, um den Schaden zu prüfen und die notwendige Instandsetzung durchzuführen - nichts hilft, muss in der Tat der juristische Beistand und in weiterer Instanz das Gericht dran.
Je nach Schaden und Risiko wäre hier u.U. sogar einer der sehr seltenen Möglichkeiten der VM-Kündigung gegeben.
hambre
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von hambre »

Der Vermieter V hat M im Urlaub informiert.
Wenn er es dabei belassen hat, halte ich das für problematisch. Der Vermieter hat schließlich eine Schadenminderungspflicht und hätte daher spätestens bei angekündigten Gewittern in die Wohnung eindringen müssen um die Fenster zu schließen. Die Kosten für die Türöffnung wären dann vom Mieter zu tragen gewesen.

Da der Vermieter in Kenntnis, dass die Fenster offen gestanden haben nichts weiter unternommen hat, sehe ich ein erhebliches Mitverschulden auf Seiten des Vermieters.
Daniel D.
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von Daniel D. »

Hallo,

erstmal danke für eure Beiträge.

Also der Bewohner B war 500 km entfernt. Er konnte (und wollte ?) also nichts unternehmen. Bewohner B ist Angestellter des Mieters.
VM hat daraufhin den Mieter, der in der selben Stadt wohnt, informiert und ihm gesagt, er soll das geöffnete Fenster schliessen. Da der Mieter dies nicht konnte oder wollte, hat der VM ihn vor dem Gewitter telefonisch informiert, dass er nun die Tür öffnen läßt und, da schon früher der Bewohner bei jeder Gelegenheit mit Anwalt gedroht hat, die Polizei ebenfalls vorsorglich informieren wird, um späteren Ärger zu vermeiden.

Dies wollte der Mieter unter allen Umständen verhindern und nachdem dann der Mieter dem VM telefonisch zugesagt hat, für alle entstehenden Schäden aufzukommen, hat VM die Tür nicht öffnen lassen.

Nun hat sich nach Feststellung des Schadens aber der Mieter nicht an die mündliche Zusage gehalten.

Anzumerken ist noch, dass Bewohner B wohl wie geplant dieses Jahr noch auszieht und das Mietverhältnis von Mieterseite dann endet.

Tja, und nun ?? Freue mich über gute Tipps !!
ktown
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von ktown »

Daniel D. hat geschrieben: 27.07.21, 15:59 Nun hat sich nach Feststellung des Schadens aber der Mieter nicht an die mündliche Zusage gehalten.
Das tut nichts zur Sache. Das der Mieter vom Sachstand wusste und nichts unternahm schwächt seine Position nur noch mehr und da ist auch egal was mündlich vereinbart wurde.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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winterspaziergang

Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von winterspaziergang »

Daniel D. hat geschrieben: 27.07.21, 15:59 ...
Dies wollte der Mieter unter allen Umständen verhindern und nachdem dann der Mieter dem VM telefonisch zugesagt hat, für alle entstehenden Schäden aufzukommen, hat VM die Tür nicht öffnen lassen.

Nun hat sich nach Feststellung des Schadens aber der Mieter nicht an die mündliche Zusage gehalten.
Wenn ein Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist, muss der Verursacher nichts zusichern, damit er haftet, das muss er so oder so.
Wer in der Wohnung wohnt, kann dem Vermieter übrigens egal sein, es haftet der Mieter.

Strittig könnte nur sein, ob der Mieter sich erinnert informiert worden zu sein und ob der Vermieter im Sinne der Schadensbegrenzung nicht dennoch hätte handeln müssen.
Anzumerken ist noch, dass Bewohner B wohl wie geplant dieses Jahr noch auszieht und das Mietverhältnis von Mieterseite dann endet.
ist sicher eine Erleichterung, tut aber nichts zur Sache. Der VM muss nicht bis dahin warten, um den Schaden zu besichtigen und instandzusetzen
Tja, und nun ??

gilt das bereits genannte
Freue mich über gute Tipps !!
für was?
Die Rechtslage ist immer noch die gleiche, wie bereits von mehreren Seiten genannt
FM
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Re: Nach geöffnetem Fenster nun Wasserschaden. Wer kommt dafür auf ?

Beitrag von FM »

hambre hat geschrieben: 27.07.21, 13:53
Der Vermieter V hat M im Urlaub informiert.
Wenn er es dabei belassen hat, halte ich das für problematisch. Der Vermieter hat schließlich eine Schadenminderungspflicht und hätte daher spätestens bei angekündigten Gewittern in die Wohnung eindringen müssen um die Fenster zu schließen. Die Kosten für die Türöffnung wären dann vom Mieter zu tragen gewesen.

Da der Vermieter in Kenntnis, dass die Fenster offen gestanden haben nichts weiter unternommen hat, sehe ich ein erhebliches Mitverschulden auf Seiten des Vermieters.
Mal abgesehen von den später noch genannten Details des Einzelfalles (die in einem Forum auch egal sind, es geht ja nicht um Rechtsberatung): das erscheint mir eine überzogene Anforderung zu sein. Der Vermieter müsste wegen eines vielleicht aber nicht sicher eintretenden Schadens eine Tat begehen, die eine Straftat sein könnte. Er hat aber bereits den Mieter informiert, was schon mehr ist als der Mieter erwarten konnte. Der Mieter hätte jetzt als Möglichkeiten:

1. Er kommt selbst und schließt das Fenster (welcher Aufwand dazu nötig ist, ist seine Sache)
2. Er beauftragt die Person, der er den Wohnungsschlüssel für solche Fälle gegeben hat (wenn niemanden oder wenn die Person es nicht macht, sein Problem).
3. Er erlaubt dem Vermieter, mit Schlüsseldienst oder Gewaltanwendung die Wohnung zu betreten
4. Er beauftragt eine selbst gewählte Person, mit Schlüsseldienst oder Gewaltanwendung die Wohnung zu betreten
5. Er macht gar nichts und nimmt das Risiko in Kauf, dann werden allerdings auch viele Haftpflichtversicherungsverträge einen Leistungsausschluss vorsehen.
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