wer haftet ?
Moderator: FDR-Team
wer haftet ?
angenommen sind Gebrüder A+B Eigentümer einer Wohnung.
Die Wohnung wird von Schwester C an Fremden D vermietet.
Wer haftet ?
A+B für was ?
C wenn als Miteigentümer für was ?
C wenn als NICHT-Miteigentümer für was ?
Die Wohnung wird von Schwester C an Fremden D vermietet.
Wer haftet ?
A+B für was ?
C wenn als Miteigentümer für was ?
C wenn als NICHT-Miteigentümer für was ?
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Re: wer haftet ?
Grunsätzlich der Verursacher.
Man könnte einen Sachverhalt aber auch so schildern, dass er für den Empfänger der Nachricht verständlich ist.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: wer haftet ?
Oder der/die Vertragspartner.
Re: wer haftet ?
"Für was" ist ein wenig schwer zu beantworten. Man kann ja schlecht alle möglichen Szenarien aufschreiben. Vielleicht bringst Du mal ein Beispiel was denn passieren könnte, dass jemand haften müsste.
Re: wer haftet ?
natürlich für das Mietobjekt aus Mietverhältnis.
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Re: wer haftet ?
A und B. C oder D auch. A und B vermutlich gesamtschuldnerisch es sei denn es ist anders. Oder umgekehrt. Kommt drauf an.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: wer haftet ?
Die Antwort von Tastenspitz passt auf diese Fragestellung perfekt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: wer haftet ?
Klare Frage --》 klare Antwort
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: wer haftet ?
Man erkennt, das die Frage:"Wer haftet?" viel zu kurz und extrem offen gestellt ist.
Miteigentümer A und B scheinen einig zu sein, das das Objekt durch Schwester C verwaltet werden soll Als bestellte Verwalterin ist diese gegenüber A und B rechenschaftspflichtig. Das könnte z.B bedeuten das die Miteigentümer ihre Geldbörse öffnen müssen, weil weder ein möglicher Versicherungsschutz besteht oder ein möglicher Verursacher eines Schadens nicht liquide ist oder sich einfach ins Ausland abgesetzt hat. Die Szenarien sind bei Haftungsfragen gegen unendlich.
LG
Zafilutsche
P.S als bestellte Verwalterin könnte Schwester C idR. bei Erfüllung von Voraussetzungen eine Verwalterhaftpflicht Versicherung abschließen. Das Haftungsrisiko von A und B könnte so reduziert werden (Nebenbei werden potentielle Konfliktpunkte die gerne zu Familienstreitigkeiten führen könnten gleich mit eleminiert)
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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