bräuchte mal wieder eine kurze Info.

Also, Familie G. bekam letzte Woche die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr.
Diese wurde handschriftlich vom Vermieter erstellt, mit den dazugehörigen Belgen. Leider für Familie G. nicht alles nachvollziehbar.
Nun meine Frage, Familie G. meint mal gelesen, oder gehört zu haben, das ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht selbst erstellen dürfe, sondern dies machen lassen müsste.
Dann noch eine Frage, auf der Abrechnung steht ein Posten, Strom für Garten, also Schwimmbecken und Kühlschrank. Familie G. hatte 08 kein Schwimmbecken aufgestellt, sondern die andere Partei im Hause. Weiter wohnen 3 Parteien im Haus, alle DÜRFEN den Garten nutzen, aber die Stromkosten für den Garten wurden nur auf 2 Parteien verteilt, nämlich die mit Kindern, sprich, die den Garten am meisten nutzen.
Der dritte Mieter, der die Kosten dafür nicht tragen muss, nutzt den Garten allerdings auch, zwar nur als Hundeklo, was die anderen Mieter dann wieder sauber machen, aber trotzdem.
Wie sieht es da aus, darf die Vermieterin dies auf nur 2 Parteien umschlagen?
Freundliche Grüße
Claudia