weitere Kaltmiete
Moderator: FDR-Team
weitere Kaltmiete
Hallo,
kann der VM eine weitere Kaltmiete verlangen, wenn er die Wohnung nach Fristablauf nicht sofort wieder vermieten kann?
Gelegenheiten für Besichtigungen sind nicht verwehrt worden, nur wollte der Mieter dabei sein. VM war das aber nicht recht und sagte sogar Termine zur Besichtigung wieder ab.
Was kann der (Ex-) Mieter noch tun? Verhielt er sich richtig?
MfG
tani
kann der VM eine weitere Kaltmiete verlangen, wenn er die Wohnung nach Fristablauf nicht sofort wieder vermieten kann?
Gelegenheiten für Besichtigungen sind nicht verwehrt worden, nur wollte der Mieter dabei sein. VM war das aber nicht recht und sagte sogar Termine zur Besichtigung wieder ab.
Was kann der (Ex-) Mieter noch tun? Verhielt er sich richtig?
MfG
tani
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5637
- Registriert: 01.06.07, 18:45
- Wohnort: Wehringen
Re: weitere Kaltmiete
Hallo,
die Wohnung wurde also fristgerecht zurückgegeben, oder?
Und auch die vom VM angezettelten Besichtigungstermine wurden vom Mieter nicht verworfen?
Der VM hat die Termine aber wieder abgesagt, als er erfahren hat, dass der M dabei sein wollte?
MfG
die Wohnung wurde also fristgerecht zurückgegeben, oder?
Und auch die vom VM angezettelten Besichtigungstermine wurden vom Mieter nicht verworfen?
Der VM hat die Termine aber wieder abgesagt, als er erfahren hat, dass der M dabei sein wollte?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
-
- Interessierter
- Beiträge: 8
- Registriert: 14.05.12, 17:01
Re: weitere Kaltmiete
Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde und ihr ausgezogen seid, ist keine rechtliche Handhabe mehr vorhanden, auf die sich eine weitere Forderung des VM beziehen kann. Die Vermietung ist alleinige Sache des Vermieters. Wenn er nicht rechtzeitig einen Nachmieter findet. hat er alle Kosten für den Leerstand zu tragen.
Die einzigen offenen Forderungen ergeben sich aus der Nebenkostenabrechnung, die jährlich abgerechnet wird, falls ihr keine Pauschalmiete vereinbart habt. Die Nebenkostenabrechnung muss bis spätestens zum 31.12. des auf dem Abrechnungszeitraum folgenden Jahr abgerechnet sein.
Die einzigen offenen Forderungen ergeben sich aus der Nebenkostenabrechnung, die jährlich abgerechnet wird, falls ihr keine Pauschalmiete vereinbart habt. Die Nebenkostenabrechnung muss bis spätestens zum 31.12. des auf dem Abrechnungszeitraum folgenden Jahr abgerechnet sein.
Re: weitere Kaltmiete
Hallo,
die Wohnung wird zum 31.05.2012 übergeben.
Es waren insgesamt nur 2 Besichtigungstermine angekündigt. Der eine wurde wahr genommen (weil ich scheinbar nicht da war) und der zweite wurde abgesagt.
Ja der VM möchte nicht, das M dabei ist.
MfG
tani
die Wohnung wird zum 31.05.2012 übergeben.
Es waren insgesamt nur 2 Besichtigungstermine angekündigt. Der eine wurde wahr genommen (weil ich scheinbar nicht da war) und der zweite wurde abgesagt.
Ja der VM möchte nicht, das M dabei ist.
MfG
tani
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2347
- Registriert: 22.12.05, 19:56
- Wohnort: Köln
Re: weitere Kaltmiete
der mieter hat die wohnung bis 31.5. gemietet...dem mieter müssen besichtigungstermine rechtzeitig vorher angekündigt werden...er hat selbstredend das recht, bei besichtigungen in seiner angemieteten wohnung zu sein...eine weitere kaltmiete nach der übergabe kann der vermieter nicht verlangen
- ich diskutiere gern....alles was recht ist -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 7132
- Registriert: 15.01.06, 10:22
Re: weitere Kaltmiete
Besichtigungstermine in angemessenem Umfang zwecks Weitervermietung muss ein Mieter dulden. Er hat das Recht, bei diesen Besichtigungen anwesen zu sein. Schliesslich ist es seine Wohnung. Ist der Mieter verhindert, kann er eine Person seines Vertrauens damit beauftragen, die Besichtigung der Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter und dem Interessenten durchzuführen.
Fordert der Vermieter vor diesem Hintergrund vom derzeitigen Mieter Miete(n) nach Beendigung des Mietverhältnisses, so ist das einfach lächerlich.
Wenn der Vermieter das nicht möchte, so steht es ihm frei, Besichtigungen der Wohnung erst nach Ende des Mietverhältnisses, also nachdem der derzeitige Mieter ausgezogen ist, durchzuführen. Keinesfalls aber kann er den Mieter während des Mietverhältnisses der Wohnung verweisen, um Besichtigungen durchzuführen.taniya hat geschrieben:Ja der VM möchte nicht, das M dabei ist.
Fordert der Vermieter vor diesem Hintergrund vom derzeitigen Mieter Miete(n) nach Beendigung des Mietverhältnisses, so ist das einfach lächerlich.
Re: weitere Kaltmiete
Soll das heißen, der Vermieter hat einen Schlüssel und begeht einfach so Hausfriedensbruch?Der eine wurde wahr genommen (weil ich scheinbar nicht da war) und der zweite wurde abgesagt.
Re: weitere Kaltmiete
Ja, der VM hat einen Schlüssel und geht einfach in die Wohnung.Ich kann es leider nicht beweisen, um das zur Anzeige zu bringen. Sie behauptet dann einfach, es war mit meinem Einverständnis. Aus diesem Grunde hab ich den Türzylinder ausgetauscht. Seltsamerweise kommen seitdem auch keine Mietinteressenten mehr..
MfG tani
MfG tani
Re: weitere Kaltmiete
Hallo,
was kann man tun, wenn der VM nicht zur (vereinbarten) Wohnungsübergabe erscheint oder keine Zeit hat? Am 31.05.2012 soll die Wohnung übergeben werden.
Müßte dann eine weitere Kaltmiete gezahlt werden?
MfG
tani
was kann man tun, wenn der VM nicht zur (vereinbarten) Wohnungsübergabe erscheint oder keine Zeit hat? Am 31.05.2012 soll die Wohnung übergeben werden.
Müßte dann eine weitere Kaltmiete gezahlt werden?
MfG
tani
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2347
- Registriert: 22.12.05, 19:56
- Wohnort: Köln
Re: weitere Kaltmiete
wenn du dem vermieter den rückgabetermin angeboten hast und er verweigert die annahme, musst du keine weitere miete zahlen, wieso auch...dann würde ich in so einem fall ihm die schlüssel überbringen
- ich diskutiere gern....alles was recht ist -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 7132
- Registriert: 15.01.06, 10:22
Re: weitere Kaltmiete
Wenn der Vermieter am 31.05. 2012 keine Zeit hat, dann kann man nicht sehr viel tun. Die Rechtsmeinung sagt zwar, dass eine Wohnung am letzten Tag des Mietverhältnisses zurück zu geben ist, um dem Vermieter eine nahtlose Weitervermietung zu ermöglichen, aber zwingend ist das nicht. Denn der Gesetzgeber sagt, dass die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu geben ist und das wäre hier der 01.06.2012.taniya hat geschrieben:was kann man tun, wenn der VM nicht zur (vereinbarten) Wohnungsübergabe erscheint oder keine Zeit hat? Am 31.05.2012 soll die Wohnung übergeben werden.
Wenn der Vermieter also auch am 01.06. keine Zeit hat oder nicht zur Wohnungsübergabe erscheint, so begibt er sich spätestens dann in Annahmeverzug. Das bedeutet nicht nur, dass der Mieter ohnehin keine Miete mehr zu zahlen hat sondern auch, dass er die Wohnung nicht an den Vermieter oder seines Bevollmächtigten persönlich zurückgeben muss, sondern ausnahmsweise alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwerfen kann; sinnigerweise unter Zeugen.
Nein. Eine Miete wäre nicht zu zahlen, da das Mietverhältnis am 31.05.2012 endet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter aber eine Nutzungsentschädigung vom Mieter verlangen, wenn der über das Mietende hinaus die Wohnung nutzt. Bei diesem dubiosen Vermieter wäre es ratsam, die Wohnung am 31.05.2012 vollständig geräumt zu verlassen.Müßte dann eine weitere Kaltmiete gezahlt werden?
-
- Letzte Themen