Guten Tag,
mal angenommen Person M mietet eine Wohnung von Person V.
Das Mietverhältnis hat im April des vergangenen Jahres begonnen.
Über ein Jahr später spricht V den M an, dass dieser in Mietrückstand ist. V meint, dass M die allererste Miete nicht bezahlt hat.
M sagt dem V daraufhin, dass die Miete sehr wohl bezahlt wurde, da die allererste Miete in Bar übergeben wurde. Alle weiteren Mieten wurden per Überweisung bezahlt.
Für die Miete, die in Bar bezahlt wurde hat M eine Quittung erhalten. M teilt dies auch dem V mit, welcher M jedoch nicht glauben möchte.
V behauptet weiterhin, dass der M in Mietrückstand ist, was definitv nicht der Fall ist, was M auch mittels Quittungen und Kontoauszügen beweisen kann. Sämtliche Kommunikation verlief mündlich.
Welche Möglichkeiten hat M um gegen V vorzugehen, da V weiterhin behauptet, der M wäre in Mietrückstand, ohne jedoch konkret zu sein, welche Miete denn nun genau fehlen soll.
Des weiteren behauptet V, dass M die Miete immer erst auf den allerletzten Drücker bezahlt. Dies ist aber nicht wahr, da M die Miete mittels Dauerauftrag immer am 26. eines Monats überweist.
Welche Möglichkeiten hat M, um V den Wind aus den Segeln zu nehmen?
Wie ist hier die Rechtslage?
Vermieter behauptet Mieter ist in Mietrückstand
Moderator: FDR-Team
Re: Vermieter behauptet Mieter ist in Mietrückstand
Die Rechtslage ist einfach: im Streitfall wird der Mieter die Zahlung beweisen müssen.siemens12 hat geschrieben:... Wie ist hier die Rechtslage?
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Re: Vermieter behauptet Mieter ist in Mietrückstand
Warum kontrollierst du nicht einfach mal deine Kontoauszüge, ob wirklich jeden Monat die Miete raus ist? Musst du aber nicht. Den genauen Monat müsste der Vermieter in einer Abmahnung schon nennen, egal ob mündlich oder schriftlich.
Du schreibst, dass du die Miete immer am 26ten überweist........ also für z.B. Mai am 26.Mai oder für Juni am 26.Mai?
Im ersten Fall wärst du deutlich zu spät, im Zweiten etwas zu früh.
Normalerweise ist die Miete bis spätestens 3. Werktag des laufenden Monats im voraus zu zahlen.
Du schreibst, dass du die Miete immer am 26ten überweist........ also für z.B. Mai am 26.Mai oder für Juni am 26.Mai?
Im ersten Fall wärst du deutlich zu spät, im Zweiten etwas zu früh.
Normalerweise ist die Miete bis spätestens 3. Werktag des laufenden Monats im voraus zu zahlen.
Im Streitfall wird erstmal der Kläger konkreter werden müssen, welche Miete er vermisst.Die Rechtslage ist einfach: im Streitfall wird der Mieter die Zahlung beweisen müssen.
Re: Vermieter behauptet Mieter ist in Mietrückstand
Wurde er ja, denneinewiekeine2010 hat geschrieben:Im Streitfall wird erstmal der Kläger konkreter werden müssen, welche Miete er vermisst.
siemens12 hat geschrieben:V meint, dass M die allererste Miete nicht bezahlt hat.
Weileinewiekeine2010 hat geschrieben:Warum kontrollierst du nicht einfach mal deine Kontoauszüge, ob wirklich jeden Monat die Miete raus ist?
siemens12 hat geschrieben:[...] die allererste Miete in Bar übergeben wurde.
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Re: Vermieter behauptet Mieter ist in Mietrückstand
Was steht eigentlich genau auf der Quittung?
Re: Vermieter behauptet Mieter ist in Mietrückstand
Es kann doch jeder behaupten was er will.
Man kann dem V nicht verbieten zu behaupten, der M wäre im Rückstand und aus welchem Grund sollte man das auch überhaupt wollen?
Man kann dem V nicht verbieten zu behaupten, der M wäre im Rückstand und aus welchem Grund sollte man das auch überhaupt wollen?
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