Hallo,
wenn der (fiktive) Betreiber einer Imbissbude während der Mittagszeit Sanierungsarbeiten an seiner Bude durchführt,
verstößt er damit gegen ev. Verordnungen der Stadt betreffs der Mittagsruhe?
Weil die Verordnungen ja meist nur für private Leute gelten... der Betreiber aber agiert ja in dem Sinne hier auch "privat", es ist keine externe gewerbliche Firma zugange.
Danke,
Jonas
Gewerblicher oder privater Lärm?
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Re: Gewerblicher oder privater Lärm?
Nein, er agiert nicht privat.jonas82 hat geschrieben:Weil die Verordnungen ja meist nur für private Leute gelten... der Betreiber aber agiert ja in dem Sinne hier auch "privat", es ist keine externe gewerbliche Firma zugange.
Es steht ihm frei, seine Geschäftsräume durch Fachkräfte oder selbst zu sanieren. Er wird also nicht schlechter gestellt werden dürfen als Handwerker.
Re: Gewerblicher oder privater Lärm?
jonas82 hat geschrieben:
wenn der (fiktive) Betreiber einer Imbissbude während der Mittagszeit Sanierungsarbeiten an seiner Bude durchführt,
verstößt er damit gegen ev. Verordnungen der Stadt betreffs der Mittagsruhe?
Entgegen der weit verbreiteteten Annahme ist die Mittagsruhe keine gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, in der es verboten wäre, lärmintensive Tätigkeiten wie etwa Sägen, Hämmern oder Rasenmähen auszuüben. Deutschlandweit, bzw. auf Bundesebene, gibt es keine 'Mittagsruhe'. Es gibt lediglich eine Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsruhe. Es gelten die jeweiligen Regelungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung. In derartigen Verordnungen kann eine Mittagsruhe vorgeschrieben sein, die meistens in dem Zeitraum von 12 bis 15 Uhr festgelegt ist. Diese Regelung betrifft dann aber im Allgemeinen nur die Bewohner. In dieser Zeit dürfen dann keine lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Klavierspielen betrieben werden, die zu einer Ruhestörung führen könnten.
Re: Gewerblicher oder privater Lärm?
Eben - Bewohner. Habe ich zum Rasenmähen bei mir einen Gartenservice beauftragt, der dann um 13 Uhr tätig wird (was ich vorher nicht weiß, weil die als Termin nur den Tag vereinbaren, aber keine Uhrzeit), dann mäht dort kein Bewohner sondern ein Gewerbetreibender, der mit der Hausordnung nix zu tun hat. Gleiches gilt, wenn der Küchenmonteur um 12:30 Löcher für Hängeschränke bohrt oder der Klempner um 14 Uhr an der verstopften Leitung dengelt.Frank Oseloff hat geschrieben:Diese Regelung betrifft dann aber im Allgemeinen nur die Bewohner. In dieser Zeit dürfen dann keine lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Klavierspielen betrieben werden, die zu einer Ruhestörung führen könnten.
Re: Gewerblicher oder privater Lärm?
Bei uns gibt es aber eine Mittagsruhe (von der Stadt erlassene Verordnung).Werner hat geschrieben:Entgegen der weit verbreiteteten Annahme ist die Mittagsruhe keine gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, in der es verboten wäre, lärmintensive Tätigkeiten wie etwa Sägen, Hämmern oder Rasenmähen auszuüben. Deutschlandweit, bzw. auf Bundesebene, gibt es keine 'Mittagsruhe'.
Aber beim Imbissbuden-Betreiber werkelt ja kein externer Handwerker sondern er selbst.Para-Graf hat geschrieben:Eben - Bewohner. Habe ich zum Rasenmähen bei mir einen Gartenservice beauftragt, der dann um 13 Uhr tätig wird (was ich vorher nicht weiß, weil die als Termin nur den Tag vereinbaren, aber keine Uhrzeit), dann mäht dort kein Bewohner sondern ein Gewerbetreibender, der mit der Hausordnung nix zu tun hat. Gleiches gilt, wenn der Küchenmonteur um 12:30 Löcher für Hängeschränke bohrt oder der Klempner um 14 Uhr an der verstopften Leitung dengelt.
Er = Bewohner = Gewerbetreibender = Ruhestörer.
Re: Gewerblicher oder privater Lärm?
Ok.jonas82 hat geschrieben: Bei uns gibt es aber eine Mittagsruhe (von der Stadt erlassene Verordnung).
Nur handelt es sich hier aber um "gewerblichen Lärm". Dabei ist es unerheblich wer die Arbeiten ausführt.
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