Miete über dem Mietspiegel
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 114
- Registriert: 27.07.07, 08:27
Miete über dem Mietspiegel
Mieter M unterzeichnet einen Mietvertrag mit Vermieter V. Nachdem er 3 Monate in der Wohnung in Hamburg gewohnt hat, fällt ihm auf, dass die Miete ca. 30 % über dem Mietspiegel liegt. Was kann M tun? Hat er ein Recht, nur die angemessene Miete zahlen zu müssen oder hat er Pech gehabt, weil er den Vertrag so unterschrieben hat und der Mietspiegel schützt nur vor Mieterhöhungen, die dann über den Mietspiegel gehen?
Re: Miete über dem Mietspiegel
Immerhin könnte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/wistr ... 50954.html
http://www.gesetze-im-internet.de/wistr ... 50954.html
Ob der Mieter Forderungen für sich daraus ableiten kann, ist mir unbekannt. Aber mit dem Gesetz im Gepäck kann man beim Vermieter mal anfragen.... Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwucher§ 5 WiStrG - Mietpreisüberhöhung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
(2) Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 vom Hundert übersteigen, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage oder damit verbundene Nebenleistungen in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind. Nicht unangemessen hoch sind Entgelte, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind, sofern sie unter Zugrundelegung der nach Satz 1 maßgeblichen Entgelte nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters stehen.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Re: Miete über dem Mietspiegel
Wer sich eine neue Wohnung sucht, hat gegen horrende Mietforderungen nur eine recht begrenzte Handhabe. Grund: Wenn es um den Abschluss eines neuen Mietvertrags geht, richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. „Der Mietspiegel gibt zwar eine Orientierung darüber, welche Mieten in einer bestimmten Stadt üblich sind; wenn ein Vermieter aber über diese Richtgrenze hinausgehen will, darf er das erst einmal tun“,
Erst wenn der Vermieter sich als echter Wucherer entpuppt, schreitet das Gesetz ein. „In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten. Die Voraussetzungen für den Wucherparagrafen sind streng. Erst wenn die Miete 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter zugleich die Unerfahrenheit seines Gegenübers ausnutzt, können die Betroffenen aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen Honig saugen – der Vertrag ist in diesen Fällen nichtig.“
Erst wenn der Vermieter sich als echter Wucherer entpuppt, schreitet das Gesetz ein. „In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten. Die Voraussetzungen für den Wucherparagrafen sind streng. Erst wenn die Miete 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter zugleich die Unerfahrenheit seines Gegenübers ausnutzt, können die Betroffenen aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen Honig saugen – der Vertrag ist in diesen Fällen nichtig.“
Re: Miete über dem Mietspiegel
Ohoh - dann kann ja der VM den sofortigen Auszug verlangen....Para-Graf hat geschrieben:...der Vertrag ist in diesen Fällen nichtig.“
Re: Miete über dem Mietspiegel
Wenn ich mich recht entsinne, dann wird der Mietspiegel ale 2 Jahre ermittelt - Würde also bedeuten das es sehr gut sein kann das sich die Mieten in der Zeit auch mal (deutlich) erhöhen können!Werner hat geschrieben:„Der Mietspiegel gibt zwar eine Orientierung darüber, welche Mieten in einer bestimmten Stadt üblich sind; wenn ein Vermieter aber über diese Richtgrenze hinausgehen will, darf er das erst einmal tun“
Re: Miete über dem Mietspiegel
Die Kernaussage ist das ein Vermieter bei neu zu vermieteten Wohnungen nicht an den Mietspiegel gebunden ist, sofern kein Wucher vorliegt usw. Bei einer späteren Mieterhöhung ( hier muss zunächst die Miete 15 Monate unverändert bleiben) spielt dann der Mietspiegel allerdings eine Rolle. Da jetzt aber schon zu Anfang 30 % über Mietspiegel darüber liegt ist anzunehmen das die erste Mietpreisanpassung so schnell nicht möglich sein wird.
Re: Miete über dem Mietspiegel
Natürlich kann man den Wortlaut des Mietspiegels auch in die eine oder andere Richtung interpretieren. Oft sind es Kleinigkeiten, wie Beispielsweise eine gute Verkehrsanbindung, die den Mietwert erhöhen. Je nach Ausstattung, Lage, Baujahr des Gebäudes kann auch nach oben und unten angepasst werden.
Bei einem Niedrigenergiehaus mit 1a Wohnlage, U-Bahnhof in in 3 Gehminuten, Marmorbad und Parkettfußboden und Breitbanddatenleitung, kann man schnell überm Mietspiegel landen.
Bei einem Niedrigenergiehaus mit 1a Wohnlage, U-Bahnhof in in 3 Gehminuten, Marmorbad und Parkettfußboden und Breitbanddatenleitung, kann man schnell überm Mietspiegel landen.
Ist das Vermutung, Schätzung des Mieters oder die Feststellung eines Sachkundigen?Blinkmuffel hat geschrieben:Nachdem er 3 Monate in der Wohnung in Hamburg gewohnt hat, fällt ihm auf, dass die Miete ca. 30 % über dem Mietspiegel liegt.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Re: Miete über dem Mietspiegel
Logisch geht immer, tut hier aber nicht zur Sache. Der Mietzins unterliegt bei Neuvermietung der Vertragsfreiheit. Nur bei einem Mieterhöhungsverlangen ist u.a. der Mietspiegel von Belang. Deshalb müssen Mieter schon genau aufpassen was sie unterschreiben.karli hat geschrieben:Natürlich kann man den Wortlaut des Mietspiegels auch in die eine oder andere Richtung interpretieren.
Re: Miete über dem Mietspiegel
War klar, ich hatte bloß den Verdacht das sich der Mieter seineWerner hat geschrieben:Logisch geht immer, tut hier aber nicht zur Sache.karli hat geschrieben:Natürlich kann man den Wortlaut des Mietspiegels auch in die eine oder andere Richtung interpretieren.
bissl schöngerechnet hatte!Miete ca. 30 % über dem Mietspiegel

Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 7132
- Registriert: 15.01.06, 10:22
Re: Miete über dem Mietspiegel
Eben.karli hat geschrieben:Natürlich kann man den Wortlaut des Mietspiegels auch in die eine oder andere Richtung interpretieren. Oft sind es Kleinigkeiten, wie Beispielsweise eine gute Verkehrsanbindung, die den Mietwert erhöhen. Je nach Ausstattung, Lage, Baujahr des Gebäudes kann auch nach oben und unten angepasst werden.
Es mag ja sein, dass der Mietpreis für besagte Wohnung 30% über dem Mietpreisspiegel liegt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das nicht sein darf. Denn besagte Wohnung könnte über Ausstattungsmerkmale verfügen, die der Großteil anderer Wohnungen nicht hat und die daher nicht vom Mietspiegel erfasst werden.
Es könnte auch sein, dass besagte Wohnung vor Neuvermietung umfangreich modernisiert wurde und die dafür aufgewendeten Kosten in zulässigem Maß Berücksichtigung finden.
-
- Letzte Themen