Servus zusammen.
Ein Vermieter möchte mit einziehenden Mieter einen Kündigungsauschluss von zwei Jahren vereinbaren. Ist dies bei öffentlich gefördertem Wohnraum zulässig? Bei freifinanziertem Wohnraum ist es bis zu vier Jahren zulässig, aber bei öffentlich gefördertem?
Kündigungsauschluss bei öffentlich gefördertem Wohnraum
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Re: Kündigungsauschluss bei öffentlich gefördertem Wohnraum
Da die Bundesländer die Förderung des Wohnungsbaues in den letzten Jahren mit eigenen unterschiedlichen Programmen vornehmen, muß man klären ob die jeweiligen Förderbestimmungen
solche Auflagen enthalten.
Mir ist bisher nichts derartiges bekannt, aber ich kenne mehr die älteren Förderungsprogramme welche nach dem Wohnungsbindungsgesetz erfolgt sind. Dort gibt es keine Auflagen über die Mietdauer.
solche Auflagen enthalten.
Mir ist bisher nichts derartiges bekannt, aber ich kenne mehr die älteren Förderungsprogramme welche nach dem Wohnungsbindungsgesetz erfolgt sind. Dort gibt es keine Auflagen über die Mietdauer.
Gruß Spezi
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