Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Moderator: FDR-Team
Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Hallo Zusammen,
folgende Sachlage:
Ich hatte Anfang September einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben, Mietbeginn 1.11.2012. Danach trug sich folgendes zu:
- Anfang Oktober ruft mein Vermieter mich an: "Seine Freundin sei überraschend schwanger geworden und wenn ich meine alte Wohnung noch nicht gekündigt hätte, würde er mich bitten nicht einzuziehen". Selbstredend hatte ich meine bisherige Wohnung 3 Wochen vor Umzug gekündigt, darüberhinaus war Sie bereits zum 1.11 neu vermietet.
- Wir einigten uns darauf, alles so zu belassen wie es ist, da ich keine Alternativen hatte. Der Vermieter sicherte mir zu, wie besprochen einziehen zu können.
- Am Tag der Übergabe, den 30.10.2012, einen tag vor Einzug fragte ich den Vermieter nochmals, ob sich an der Mietsituation irgendwas geändert hätte. Er sagte mir zu, daß ich ohne Bedenken einziehen könnte.
- Am 7. November dann: Da der Vermieter Druck von seiner Freundin bekäme, will er mich nun doch aus der Wohnung raushaben....Kündigung liegt noch nicht vor, dürfte aber demnächst im Briefkasten liegen...
Wie ist denn hierzu die Rechtslage? Bei Abschluss des Vertrages war der Eigenbedarf ja nicht absehbar - aber wieso lässt er mich einziehen und will mich sofort wieder "raushaben"?
Grüße fili
folgende Sachlage:
Ich hatte Anfang September einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben, Mietbeginn 1.11.2012. Danach trug sich folgendes zu:
- Anfang Oktober ruft mein Vermieter mich an: "Seine Freundin sei überraschend schwanger geworden und wenn ich meine alte Wohnung noch nicht gekündigt hätte, würde er mich bitten nicht einzuziehen". Selbstredend hatte ich meine bisherige Wohnung 3 Wochen vor Umzug gekündigt, darüberhinaus war Sie bereits zum 1.11 neu vermietet.
- Wir einigten uns darauf, alles so zu belassen wie es ist, da ich keine Alternativen hatte. Der Vermieter sicherte mir zu, wie besprochen einziehen zu können.
- Am Tag der Übergabe, den 30.10.2012, einen tag vor Einzug fragte ich den Vermieter nochmals, ob sich an der Mietsituation irgendwas geändert hätte. Er sagte mir zu, daß ich ohne Bedenken einziehen könnte.
- Am 7. November dann: Da der Vermieter Druck von seiner Freundin bekäme, will er mich nun doch aus der Wohnung raushaben....Kündigung liegt noch nicht vor, dürfte aber demnächst im Briefkasten liegen...
Wie ist denn hierzu die Rechtslage? Bei Abschluss des Vertrages war der Eigenbedarf ja nicht absehbar - aber wieso lässt er mich einziehen und will mich sofort wieder "raushaben"?
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Vielleicht, weil sie ja
?filic hat geschrieben:keine Alternativen hatte
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Grundsätzlich gehört eine Kündigung zum Lebensrisiko eines Mieters dazu. Damit muss er also immer rechnen. Allerdings kann eine Eigenbedarfskündigung nach so kurzer Mietzeit rechtsmißbräuchlich sein. Besonders wenn dem VM vor Unterschrift unter dem Mietvertrag klar war das er die Wohnung bald für sich benötigt. Er hätte es dem Mieter dann sagen müssen. Da aber hier anscheinend die Schwangerschaft ungewollt ist, würde ich erstmal davon ausgehen das der VM zum Abschluß des Mietvertrages nicht vorhatte die Wohnung für sich zu nutzen. Daher wird der VM vermutlich gute Chancen in einen Prozess haben. Es dürfte aber für beide Seiten einfacher sein, wenn es eine Einigung ohne Gerichtsverfahren gibt.
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Strider hat geschrieben:anscheinend die Schwangerschaft ungewollt ist

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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Warum zieht seine schwangere Freundin nicht in seine Wohnung. Wäre naheliegend, oder?
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Vielleicht weil seine Frau was dagegen hat. 

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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Danke vorab für die teils humorigen Antworten - leider ist mir nicht nach Lachen zumute...
Ich denke nicht daß der Vermieter bei Vertragsabschluss von der "ungewollten" Schwangerschaft etwas wusste. Daran gibts auch nix zu rütteln.
Ich habe nur ein Problem damit, mich einziehen zu lassen und DANN kündigen zu wollen...Verstösst er nicht gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben"?
Ich denke nicht daß der Vermieter bei Vertragsabschluss von der "ungewollten" Schwangerschaft etwas wusste. Daran gibts auch nix zu rütteln.
Ich habe nur ein Problem damit, mich einziehen zu lassen und DANN kündigen zu wollen...Verstösst er nicht gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben"?
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
indem er tut, zu was er nach dem geschlossenen mietvertrag verpflichtet ist?filic hat geschrieben:Ich habe nur ein Problem damit, mich einziehen zu lassen und DANN kündigen zu wollen...Verstösst er nicht gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben"?
danach muss er den gebrauch gewähren und erstmal kündigen - und dabei die kündigungsfrist beachten.
im übrigen hatte er ja nach dem sachverhalt "angeboten", dass der mieter gar nicht erst einziehen sollte. das wollte/konte der mieter aber nicht.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Ich versteh es nicht?
Anfangssituation:
Zwischenstand bei Einzug:
Derzeitiger Stand:
Wo hat sich also der Vermieter nach Treu und Glauben nicht korrekt verhalten? Schäbig wäre es gewesen, wenn es diese vorherigen Zwischenstände überhaupt nicht gegeben hätte und mit dem Kündigungsschreiben der Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.
Anfangssituation:
Zwischenstand kurz vor Einzug:Anfang Oktober ruft mein Vermieter mich an: "Seine Freundin sei überraschend schwanger geworden und wenn ich meine alte Wohnung noch nicht gekündigt hätte, würde er mich bitten nicht einzuziehen". Selbstredend hatte ich meine bisherige Wohnung 3 Wochen vor Umzug gekündigt, darüberhinaus war Sie bereits zum 1.11 neu vermietet.
Heißt also, dass beide Parteien sich der sie anbahnenden Situation bewußt sind und trotzdem der Einzug erfolgen kann und soll.Wir einigten uns darauf, alles so zu belassen wie es ist, da ich keine Alternativen hatte. Der Vermieter sicherte mir zu, wie besprochen einziehen zu können.
Zwischenstand bei Einzug:
Heißt also der Vermieter benötigt immer noch relativ bald die Wohnung für sich selbst. Er gibt dem Mieter die Chance von 3 Monaten sich wieder nach einer neuen Wohnung um zu sehen.Am Tag der Übergabe, den 30.10.2012, einen Tag vor Einzug fragte ich den Vermieter nochmals, ob sich an der Mietsituation irgendwas geändert hätte. Er sagte mir zu, daß ich ohne Bedenken einziehen könnte.
Derzeitiger Stand:
Es tritt also das alles ein, was seit der Anfangssituation besprochen wurde.- Am 7. November dann: Da der Vermieter Druck von seiner Freundin bekäme, will er mich nun doch aus der Wohnung raushaben....Kündigung liegt noch nicht vor, dürfte aber demnächst im Briefkasten liegen...
Wo hat sich also der Vermieter nach Treu und Glauben nicht korrekt verhalten? Schäbig wäre es gewesen, wenn es diese vorherigen Zwischenstände überhaupt nicht gegeben hätte und mit dem Kündigungsschreiben der Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Hat er eben nicht. Wir hatten uns im Gespräch darauf verständigt (im übrigen auch per SMS...), daß ich ohne Bedenken einziehen kann und er für sich nach einer anderen Lösung suchen wird. Dafür gibt es Zeugen.juggernaut hat geschrieben:indem er tut, zu was er nach dem geschlossenen mietvertrag verpflichtet ist?filic hat geschrieben:Ich habe nur ein Problem damit, mich einziehen zu lassen und DANN kündigen zu wollen...Verstösst er nicht gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben"?
danach muss er den gebrauch gewähren und erstmal kündigen - und dabei die kündigungsfrist beachten.
im übrigen hatte er ja nach dem sachverhalt "angeboten", dass der mieter gar nicht erst einziehen sollte. das wollte/konte der mieter aber nicht.
Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Anfangssituation:
Zwischenstand kurz vor Einzug:
Nein. Vermieter hat versichert, mich NICHT zu kündigen und selbst nach einer Lösung zu suchen.
Zwischenstand bei Einzug:
Derzeitiger Stand:
Falsch. Siehe oben.
Wo hat sich also der Vermieter nach Treu und Glauben nicht korrekt verhalten? Schäbig wäre es gewesen, wenn es diese vorherigen Zwischenstände überhaupt nicht gegeben hätte und mit dem Kündigungsschreiben der Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.[/quote]
Siehe oben.
Korrekt.Anfang Oktober ruft mein Vermieter mich an: "Seine Freundin sei überraschend schwanger geworden und wenn ich meine alte Wohnung noch nicht gekündigt hätte, würde er mich bitten nicht einzuziehen". Selbstredend hatte ich meine bisherige Wohnung 3 Wochen vor Umzug gekündigt, darüberhinaus war Sie bereits zum 1.11 neu vermietet.
Zwischenstand kurz vor Einzug:
Heißt also, dass beide Parteien sich der sie anbahnenden Situation bewußt sind und trotzdem der Einzug erfolgen kann und soll.Wir einigten uns darauf, alles so zu belassen wie es ist, da ich keine Alternativen hatte. Der Vermieter sicherte mir zu, wie besprochen einziehen zu können.
Nein. Vermieter hat versichert, mich NICHT zu kündigen und selbst nach einer Lösung zu suchen.
Zwischenstand bei Einzug:
Heißt also der Vermieter benötigt immer noch relativ bald die Wohnung für sich selbst. Er gibt dem Mieter die Chance von 3 Monaten sich wieder nach einer neuen Wohnung um zu sehen.Am Tag der Übergabe, den 30.10.2012, einen Tag vor Einzug fragte ich den Vermieter nochmals, ob sich an der Mietsituation irgendwas geändert hätte. Er sagte mir zu, daß ich ohne Bedenken einziehen könnte.
Derzeitiger Stand:
Es tritt also das alles ein, was seit der Anfangssituation besprochen wurde.- Am 7. November dann: Da der Vermieter Druck von seiner Freundin bekäme, will er mich nun doch aus der Wohnung raushaben....Kündigung liegt noch nicht vor, dürfte aber demnächst im Briefkasten liegen...
Falsch. Siehe oben.
Wo hat sich also der Vermieter nach Treu und Glauben nicht korrekt verhalten? Schäbig wäre es gewesen, wenn es diese vorherigen Zwischenstände überhaupt nicht gegeben hätte und mit dem Kündigungsschreiben der Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.[/quote]
Siehe oben.
Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Was der Mieter hätte tun müssen, ist diese Aussage...
Alles andere ist eher Blabla. Und nun ist die Kündigung eben da und wohl auch korrekt.
...in einen schriftlichen Kündigungsverzicht gießen zu lassen.Vermieter hat versichert, mich NICHT zu kündigen
Alles andere ist eher Blabla. Und nun ist die Kündigung eben da und wohl auch korrekt.
Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Es ist mal wieder erstaunlich, dass mal wieder ein TE hier den Zauberer spielt und nach Lust und Laune neue Fakten aus seinem Hut zieht.
Wieso kann man nicht alles sofort auf den Tisch legen.
Grundsätzlich sei gesagt, dass der Mieter seine Behauptungen beweisen muß. Kann er das nicht, dann siehts so aus wie von mir beschrieben.
Wieso kann man nicht alles sofort auf den Tisch legen.

Grundsätzlich sei gesagt, dass der Mieter seine Behauptungen beweisen muß. Kann er das nicht, dann siehts so aus wie von mir beschrieben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Der §573 BGB 2. zielt ab auf "der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt".
Die Freundin ist keine Familienangehörige des Vermieters, und wenn sich nicht bisher mit dem Vermieter in einer Wohnung wohnt, auch keine Angehörige seines Haushalts.
Müsste der Vermieter mit dem Anmelden des Eigenbedarfs nicht warten, bis das Baby da ist, damit ein Verwandter des Vermieters mit in die Wohnung einzieht?
Woher weiß der Mieter überhaupt, dass der Vermieter der Vater ist? Muss der Vermieter die Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung vorlegen?
Grüße
Die Freundin ist keine Familienangehörige des Vermieters, und wenn sich nicht bisher mit dem Vermieter in einer Wohnung wohnt, auch keine Angehörige seines Haushalts.
Müsste der Vermieter mit dem Anmelden des Eigenbedarfs nicht warten, bis das Baby da ist, damit ein Verwandter des Vermieters mit in die Wohnung einzieht?
Woher weiß der Mieter überhaupt, dass der Vermieter der Vater ist? Muss der Vermieter die Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung vorlegen?
Grüße
Grüße, Susanne
Re: Eigenbedarf - kurz nach Einzug
Stimmt es stellt sich die berechtigte Frage: Ist es überhaupt seine Freundin oder wurde sie nur zum Zweck der Eigenbedarfsanmeldung angekauft? 

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