Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In Wohnung A sind nach einem Wasserschaden in Wohnung B (2 Etagen drüber) feuchte Wände im Bad aufgetreten. Der Wasserschaden in Wohnung B entstand nicht durch Eigenverschuldung der dortigen Bewohner und sei Gebäudeversicherungsgegenstand. Dass sich auch in Wohnung A besagte Schäden vorfinden, wurde sofort dem Vermieter im Rahmen einer Mängelanzeige mit Bitte um Behebung des Problems innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt (sonst Mietkürzung). Es kommt nach 2 Wochen jemand von der Bautrocknung und macht dem Vermieter ein Angebot zwecks Sanierungsmaßnahmen. Es vergehen weitere 2 Wochen ohne Handlung. Inzwischen bilden sich an der feuchten Wand schwarzer (!) Schimmel.
2 Fragen:
1. Hätte der Mieter das Recht, in eine andere Wohnung zu ziehen (möblierte Pension, Hotel) aufgrund der Gesundheitsschädigung durch den Schimmel und während der aufwendigen Sanierungsarbeiten (Decke und Boden des Bades müssten laut Bautrocknung aufgerissen werden) und während dieser Zeit die Miete nicht zu zahlen (100% Minderung) - da ja Mietkosten anderweitig dann anfallen?
2. Wäre es von Vorteil jemanden von der Hygiene kommen zu lassen und ein Gutachten erstellen zu lassen, welches die Gesundheitsgefährdung dokumentiert?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten und Einschätzungen.
Schwarzer Schimmel nach Wasserschaden
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Re: Schwarzer Schimmel nach Wasserschaden
wc10leipzig hat geschrieben:Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In Wohnung A sind nach einem Wasserschaden in Wohnung B (2 Etagen drüber) feuchte Wände im Bad aufgetreten. Der Wasserschaden in Wohnung B entstand nicht durch Eigenverschuldung der dortigen Bewohner und sei Gebäudeversicherungsgegenstand. Dass sich auch in Wohnung A besagte Schäden vorfinden, wurde sofort dem Vermieter im Rahmen einer Mängelanzeige mit Bitte um Behebung des Problems innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt (sonst Mietkürzung). Es kommt nach 2 Wochen jemand von der Bautrocknung und macht dem Vermieter ein Angebot zwecks Sanierungsmaßnahmen. Es vergehen weitere 2 Wochen ohne Handlung. Inzwischen bilden sich an der feuchten Wand schwarzer (!) Schimmel.
2 Fragen:
1. Hätte der Mieter das Recht, in eine andere Wohnung zu ziehen (möblierte Pension, Hotel) aufgrund der Gesundheitsschädigung durch den Schimmel und während der aufwendigen Sanierungsarbeiten (Decke und Boden des Bades müssten laut Bautrocknung aufgerissen werden) und während dieser Zeit die Miete nicht zu zahlen (100% Minderung) - da ja Mietkosten anderweitig dann anfallen?
2. Wäre es von Vorteil jemanden von der Hygiene kommen zu lassen und ein Gutachten erstellen zu lassen, welches die Gesundheitsgefährdung dokumentiert?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten und Einschätzungen.
Hallo,
wir wollen einmal die Kirche im Dorf lassen, denn es handelt sich hierbei nicht um eine nukleare Verseuchung

Generell kann eine Mietminderung immer dann durchgeführt werden, wenn die überlassene Mietsache in der Nutzung eingeschränkt ist (BGH-Urteil); eine Nachfrist muss dem Vermieter nicht gesetzt werden.
Da auch keine chemische Verseuchung des Wohnraumes vorliegt

Es gibt im Internet eine Vielzahl von Gerichtsurteilen hinsichtlich der Mietminderungen.
Es ist zu bezweifeln, dass es sich bei diesem Schimmel um einen gesundheitsgefährdeten Schimmel handelt; natürlich kann man hierfür auch einen "Hygienegutachter" beauftragen, wenn man bereit ist, diesen auch zu bezahlen.
Schon einmal ein Gespräch mit dem Vermieter geführt?
lG
Hinweise erfolgen ausschließlich aufgrund eines vorgetragenen Sachverhaltes und nicht aufgrund von Vermutungen; je detaillierter der Sachverhalt ist, desto zutreffender können die Hinweise sein.
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