Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Moderator: FDR-Team
Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Hallo,
folgende Situation:
Person A ist oben im Mietvertrag als Person genannt, kann jedoch wegen eines Aufenthalts im Ausland nicht den Mietvertrag unterschreiben, sondern dies macht Person B (die Mutter von A). B ist nicht im Rubrum aufgeführt. Wer ist hier Vertragspartner?
Spielt es im Falle einer Rechtsstreitigkeit (Kaution) eine Rolle, dass Person A nachweislich in der Wohnung wohnt und auch die Mietzahlungen vornimmt?
folgende Situation:
Person A ist oben im Mietvertrag als Person genannt, kann jedoch wegen eines Aufenthalts im Ausland nicht den Mietvertrag unterschreiben, sondern dies macht Person B (die Mutter von A). B ist nicht im Rubrum aufgeführt. Wer ist hier Vertragspartner?
Spielt es im Falle einer Rechtsstreitigkeit (Kaution) eine Rolle, dass Person A nachweislich in der Wohnung wohnt und auch die Mietzahlungen vornimmt?
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Hier hat eben eine Bevollmächtigte den Vertrag unterschrieben. Das ist kein Problem. Die weitaus größte Zahl an Verträgen wird nicht vom eigentlichen Vertragspartner (meist ja eine Firma) abgeschlossen, sondern von Bevollmächtigten.
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
die Mutter unterschreibt in Vollmacht; eine Vollmacht müsste sie aber auf Verlangen des Mieters vorlegen.
Es ist auch statthaft, dass die Mutter die Unterschrift des Sohnes leistet, wenn dieser der Mutter dazu die Erlaubnis erteilt; eine strafbare Handlung liegt hier dann nicht vor.
Es ist auch statthaft, dass die Mutter die Unterschrift des Sohnes leistet, wenn dieser der Mutter dazu die Erlaubnis erteilt; eine strafbare Handlung liegt hier dann nicht vor.
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Der Mieter ist ja gerade der Vollmachtgeber. Warum sollte er also eine Vollmachtsurkunde von seiner Mutter fordern?
Gemeint ist also wohl der VERmieter. Der wiederum kann ein Rechtsgeschäft auf Grund des Fehlens einer schriftlichen Urkunde nur dann zurückweisen, wenn ein einseitiges Rechtsgeschäft durch die Bevollmächtigte stattfinden würde, also z.B. eine Kündigung. Und das hat er unverzüglich zu tun, nicht irgendwann. Ansonsten bedarf eine Vollmacht im Grundsatz keiner Urkunde.
Hier ging es aber ja darum, ob das Bestehen des Vertrages mit Hinweis auf eine fremde Unterschrift - also die der Bevollmächtigten - später bestritten werden kann. Das geht aber eben nicht.
Gemeint ist also wohl der VERmieter. Der wiederum kann ein Rechtsgeschäft auf Grund des Fehlens einer schriftlichen Urkunde nur dann zurückweisen, wenn ein einseitiges Rechtsgeschäft durch die Bevollmächtigte stattfinden würde, also z.B. eine Kündigung. Und das hat er unverzüglich zu tun, nicht irgendwann. Ansonsten bedarf eine Vollmacht im Grundsatz keiner Urkunde.
Hier ging es aber ja darum, ob das Bestehen des Vertrages mit Hinweis auf eine fremde Unterschrift - also die der Bevollmächtigten - später bestritten werden kann. Das geht aber eben nicht.
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Etwas präziser noch einmal formuliert: Es geht darum, dass der Vermieter die Kaution zurückhält, mit dem Verweis, dass es Mängel in der Wohnung gebe; im Übrigen die Kosten für die Reparatur dem Mieter in Rechnung stellt. Die Frage ist, ob hier rechtlich nun derjenige relevant ist, der im Rubrum genannt ist (der de facto auch in der Wohnung wohnte und die Mietzahlungen leistete), oder derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. (siehe auch https://www.rechtstipps.de/mieten-vermi ... agspartner)
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Die Frage wurde doch beantwortet. Verantwortlich ist der Mieter und das war ja offensichtlich nicht die Mutter, da sie nur in Vertretung unterzeichnet hat.
Wer hier Mieter war (also dort gewohnt und die Miete gezahlt und mit dem der VM den Vertrag geschlossen hat), dürfte ja insgesamt klar sein und urde ja im Ausgangsbeitrag auch gesagt. Ansonsten gilt grundätzlich der als Vertragspartei, der im Rubrum steht, auch wenn ein anderer (für ihn) unterzeichnet hat.
Wer hier Mieter war (also dort gewohnt und die Miete gezahlt und mit dem der VM den Vertrag geschlossen hat), dürfte ja insgesamt klar sein und urde ja im Ausgangsbeitrag auch gesagt. Ansonsten gilt grundätzlich der als Vertragspartei, der im Rubrum steht, auch wenn ein anderer (für ihn) unterzeichnet hat.
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Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
1. ist es reichlich merkwürdig, erst eine 3. Person zu bevollmächtigen, eine Unterschrift in Vertretung zu leisten und sich bei auftretenden Schwierigkeiten nicht sachlich (Widerlegung der vorgebrachten Schäden), sondern unter Verweis auf die "fehlende" Nennung zu äußerntrulu3 hat geschrieben:Etwas präziser noch einmal formuliert: Es geht darum, dass der Vermieter die Kaution zurückhält, mit dem Verweis, dass es Mängel in der Wohnung gebe; im Übrigen die Kosten für die Reparatur dem Mieter in Rechnung stellt. Die Frage ist, ob hier rechtlich nun derjenige relevant ist, der im Rufrum genannt ist (der de facto auch in der Wohnung wohnte und die Mietzahlungen leistete), oder derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. (siehe auch https://www.rechtstipps.de/mieten-vermi ... agspartner)
2. gewinnt der Mieter nichts. Man könnte argumentieren, dass derjenige, der gezahlt hat, gar nicht der Mieter ist, sondern, der, der unterschrieben hat. Das ist die Mutter. Dann hätte der Sohn halt der Mutter alles bezahlt, Vertragspartner ist die Mutter,
Dann bekommt eben die Mutter die Kaution nicht ausgezahlt, weil es Mängel gibt, so oder so, bleibt das Geld erstmal beim VM.
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Nun ist es in diesem Falle so, dass nach Übergabeprotokoll gar keine Mängel vorliegen, und dies allenfalls eine weitere Möglichkeit wäre...
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Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
man liebt es hier besonders, wenn wichtige sachbezogene Info erst im Verlauf und nebenbei berichtet werden.trulu3 hat geschrieben:Nun ist es in diesem Falle so, dass nach Übergabeprotokoll gar keine Mängel vorliegen, und dies allenfalls eine weitere Möglichkeit wäre...

Wenn es "in diesem Fall so ist", sollte man sich in der Argumentation auch darauf beschränken bzw. konzentrieren. Das ist keine "weitere Möglichkeit", sondern das sachbezogene und rechtlich angreifbare.
Hier wäre die Frage, welche Mängel kritisiert werden, ob diese bei der Übergabe sichtbar waren und nicht gesehen wurden oder es sich um versteckte Mängel handelt, die bei der üblichen Besichtigung gar nicht entdeckt werden können.
Re: Person in Rubrum nicht identisch mit Unterschrift
Der TE meint sicherlich diesen Mangel. Wie auch immer - verantwortlich ist der Mieter. Dieser hat sich mit dem Vermieter auseinanderzusetzen und entsprechend die Kaution einzufordern. Die Mutter hat damit nichts zu tun.
Ich bin kein Jurist.
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