NK Forderung - Ansrüche verrechnen ?

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Cora777
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NK Forderung - Ansrüche verrechnen ?

Beitrag von Cora777 »

Hallo Interessierte,

Mieter war verreist und findet NK-Abrechnung für 2015 am 2.Mai im Briefkasten (Datum Brief 30.04.16 - einige Rechnungsbelege sind beigefügt; Brief eingeworfen ohne Poststempel) - die Nachforderung liegt bei 70 € zu zahlen bis 01.06.16.

Mieter findet bein kurzen durchsehen einige Fehler, Ungereimtheiten....und möchte weitere Belege einsehen, um die Korrektheit der Abrechnung prüfen zu können - Anforderung der Belege bzw. Einsichtnahme hat Mieter zeitlich noch nicht hingekriegt....

Kann Mieter die Einsicht der Rechnungsbelege noch einfordern ? - im Prinzip knapp über 30-Tage-Frist ??
Mieter will das an diesem WoEnde erledigen....reicht das noch ?

Muss Mieter die 70 € schon bezahlen ohne alles geprüft zu haben ? (Brief vom VM mit Zahlungs-Nachfrist 10.Juni)

Mieter stehen aus der NK-Abrechnung 2014 noch 30 € zu - VM hat das bislang noch nicht bezahlt (hat vom Mieter jetzt schriftlich eine Frist bekommen bis 20.Juni)....

Können die Ansprüche verrechnet werden ?

Die Zeit läuft....
Baden-57
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Re: NK Forderung - Ansrüche verrechnen ?

Beitrag von Baden-57 »

Wenn man verreist ist, gilt die Frist für die Nebenkostenabrechnung erst ab dem Zeitpunkt, wenn man zurückgekehrt ist; es genügt hierbei den VM von der vorherigen Ortsabwesenheit bis zum Zeitpunkt der Rückkehr zu informieren.

Gutschriften aus vorherigen Abrechnung können mit Zustimmung beider Parteien verrechnet werden.

Auch alle weiteren Fristen "verschieben " sich um den Zeitpunkt der Ortsabwesenheit.
Cora777
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Re: NK Forderung - Ansrüche verrechnen ?

Beitrag von Cora777 »

VM hat keine gute Zahlungsmoral - die Diskussionen über NK-2014 ziehem sich bis heute hin...
daher möchte Mieter endlich auch die 30 € aus der NK-Abrechnung 2014 erhalten...und ohne zu fragen mit der aktuellen Foderung für NK-2015 verrechnen.

Mieter sieht sonst das Geld nie - geringe Beträge ... Mietverein oder Anwalt soll nicht eingeschaltet werden...kurzer Dienstweg sozusagen.
Karsten
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Re: NK Forderung - Ansrüche verrechnen ?

Beitrag von Karsten »

Wenn man verreist ist, gilt die Frist für die Nebenkostenabrechnung erst ab dem Zeitpunkt, wenn man zurückgekehrt ist
Auch alle weiteren Fristen "verschieben " sich um den Zeitpunkt der Ortsabwesenheit
Da sollten aber schon ein paar Worte folgen, wo man das nachlesen kann. :D
freemont
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Re: NK Forderung - Ansrüche verrechnen ?

Beitrag von freemont »

Baden-57 hat geschrieben:...

Gutschriften aus vorherigen Abrechnung können mit Zustimmung beider Parteien verrechnet werden.

....

Und dazu würde mich interessieren, weshalb denn die "Zustimmung beider Parteien" erforderlich sein soll.

Wo steht das, in § 387 BGB, Aufrechnung, ist davon jedenfalls nicht die Rede.
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