Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Kosten?
Moderator: FDR-Team
Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Kosten?
Hallo,
muss sich ein Mieter mit einer Gasetagenheizung (entspricht der zulässigen Norm) an die Fernwämeheizung anschließen lassen, wenn die Heizkosten mit Gas 7,24 Euro/qm/Jahr kosten, Fernwärme 18,66 Euro/qm/Jahr? Der Durchschnitt liegt lt. Berliner Stadtentwicklung u. Umwelt bei 10,17 Euro/qm/Jahr. Für eine Antwort und ev. Links wäre ich dankbar.
muss sich ein Mieter mit einer Gasetagenheizung (entspricht der zulässigen Norm) an die Fernwämeheizung anschließen lassen, wenn die Heizkosten mit Gas 7,24 Euro/qm/Jahr kosten, Fernwärme 18,66 Euro/qm/Jahr? Der Durchschnitt liegt lt. Berliner Stadtentwicklung u. Umwelt bei 10,17 Euro/qm/Jahr. Für eine Antwort und ev. Links wäre ich dankbar.
Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Ich danke dir.
Die Seite kenne ich. Es geht nicht daraus hervor, ob der Mieter sich an so eine teure Heizungsanlage anschließen lassen muss. Nach Anschluß an die Fernwärmeheizung werden die Heizkosten ca. 150% teurer, siehe meine Angaben oben.
Die Seite kenne ich. Es geht nicht daraus hervor, ob der Mieter sich an so eine teure Heizungsanlage anschließen lassen muss. Nach Anschluß an die Fernwärmeheizung werden die Heizkosten ca. 150% teurer, siehe meine Angaben oben.
Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Doch genau das sagt das Urteil. Weil nicht nur die Kosten am Ende zu bewerten sind.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Die Kosten sind eher gar nicht zu bewerten, das Kriterium worauf es ankommt ist das dadurch Energie eingespart wird. Wenn dies der Fall ist dann darf der Spass ruhig mehr kosten.
Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Grundsätzlich richtig, allenfalls beim Härteeinwand nach § 559 Abs. 4 BGB könnten Sie berücksichtigt werden, wobei sich der aber primär auf die Umlage der Kosten im Rahmen der Mieterhöhung bezieht.Strider hat geschrieben:Die Kosten sind eher gar nicht zu bewerten, das Kriterium worauf es ankommt ist das dadurch Energie eingespart wird. Wenn dies der Fall ist dann darf der Spass ruhig mehr kosten.
Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Bei einem Miethaus, dass bei dem Energieverbrauch so viel höher liegt als der Durchschnitt (siehe oben) kann man nicht von Energieeinsparung reden.Strider hat geschrieben:Die Kosten sind eher gar nicht zu bewerten, das Kriterium worauf es ankommt ist das dadurch Energie eingespart wird. Wenn dies der Fall ist dann darf der Spass ruhig mehr kosten.
Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Sie haben es immer noch nicht kapiert. Zu betrachten ist nicht nur was am Objekt ankommt, sondern auch die Kosten bis dahin.
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Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Viel wichtiger ist aber Striders Hinweis, dass man ENERGIEeinsparung nicht mit KOSTENeinsparung verwechseln darf.
Re: Duldung Anschluss an Fernwärmeheizung, trotz hoher Koste
Insbesondere geht es um die Steigerung des Jahresnutzungsgerades (darauf stellt auch § 556c BGB, wenn die Fernwärme im Vertrag nicht umgelegt ist).