Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

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kampfdackel0815
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Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

Beitrag von kampfdackel0815 »

Hallo.
Im Mai habe ich der SB bereits mündlich gesagt, daß mein Pferd zum 01.07 den Stall verlassen wird, weil wir umziehen.
Am 05.06.2017 habe ich die Kündigung des Boxenmietvertrages eingereicht. Die SB bestan darauf, daß ich den Juli auch noch den vollen Boxenpreis bezahlen müsste, da ich die Kündigung zu spät abgegeben habe. War mein Fehler. Ich hätte sie wirklich am 01.06. abgeben müssen.
Also habe ich die volle vertragliche Boxenmiete inkl. Wasser, Stroh, Heu, füttern, Anlagennutzung usw. gezahlt. Er wollte es am liebsten Bar, ich habe es aber überwiesen und von ihm sogar die Rückmeldung bekommen, daß das Geld eingegangen ist.
Unser Pferd hat am 01.07 den Stall verlassen.
Heute habe ich die Information (mit Foto) bekommen, daß der SB eines seiner eigenen Pferde in meiner Box eingestellt hat. Die Box, wo sein Pferd eigentlich drin stand ist an einen neuen Einsteller vermietet wurden.

Aus Erfahrung weiß ich, daß der SB, wenn ich ihn darauf anspreche, sofort sein Pferd aus der Box nimmt und in eine andere stellt, nur damit ich keine Rückansprüche an ihn stellen kann. Hat er mit anderen Ex-Einstellern nämlich auch schon gehabt.

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Den Monat abwarten, oder gleich zum Anwalt?

LG
Mein Nickname hat übrigens nichts mit meiner Frohnatur zu tun.
Es ist einfach nur ein Andenken an unsere Dackeldame...
winterspaziergang

Re: Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

Beitrag von winterspaziergang »

kampfdackel0815 hat geschrieben: Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Den Monat abwarten, oder gleich zum Anwalt?
dass der Eigentümer die Box nutzt, heißt nicht zwingend, dass der Mieter vorzeitig aus dem Vertrag/Zahlungsverpflichtung kommt
Froggel
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Re: Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

Beitrag von Froggel »

winterspaziergang hat geschrieben:
kampfdackel0815 hat geschrieben: Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Den Monat abwarten, oder gleich zum Anwalt?
dass der Eigentümer die Box nutzt, heißt nicht zwingend, dass der Mieter vorzeitig aus dem Vertrag/Zahlungsverpflichtung kommt
Nein, aber doppelt kassieren darf der Vermieter auch nicht. Wenn er also keine weiteren Boxen frei hat, in denen er sein Pferd unterstellen oder die er ebenso vermieten könnte, würde ich mal behaupten, dass er einen finanziellen Nutzen für sich daraus zieht. Das dürfte unzulässig sein.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Ronny1958
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Re: Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

Beitrag von Ronny1958 »

Ich stelle mir allerdings die Frage, was das jetzt speziell mit Tierrecht zu tun haben soll.

Wozu gibt es das Mietrecht?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
ktown
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Re: Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

Beitrag von ktown »

Ronny1958 hat geschrieben:Ich stelle mir allerdings die Frage, was das jetzt speziell mit Tierrecht zu tun haben soll.

Wozu gibt es das Mietrecht?
Na Pferde sind doch Tiere! :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Anderes Pferd in meiner bezahlten Box

Beitrag von winterspaziergang »

kampfdackel0815 hat geschrieben:Hallo.
Im Mai habe ich der SB bereits mündlich gesagt, daß mein Pferd zum 01.07 den Stall verlassen wird, weil wir umziehen.
Am 05.06.2017 habe ich die Kündigung des Boxenmietvertrages eingereicht. Die SB bestan darauf, daß ich den Juli auch noch den vollen Boxenpreis bezahlen müsste, da ich die Kündigung zu spät abgegeben habe. War mein Fehler. Ich hätte sie wirklich am 01.06. abgeben müssen.
Nach Recherche die Frage: Gab es hierzu einen schriftlichen Vertrag mit Kündigungsfrist 4 Wochen?

Wenn nicht gilt für Pferdepensionsverträge/Einstellverträge

:arrow: Das OLG Celle hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 04.01.2011 (Az: 12 U 91/10) klargestellt, dass es sich bei einem Einstellvertrag grundsätzlich um einen gemischten Vertrag handelt. Dieser beinhaltet zugleich mietvertagliche, kaufvertragliche, dienstleistungs- und verwahrungsvertragliche Elemente. Gleichwohl könne der Vertrag nicht nach belieben in diese Teile aufgespalten werden. Vielmehr sei der Vertragstypus einschlägig, der den Hauptteil der vertraglichen Leistung ausmacht. Das OLG Celle sieht die Hauptleistungspflicht in der Verwahrung. Demzufolge sind die Regelungen der §§ 688 ff BGB anzuwenden.

Für die Frage der Kündigungsfrist bedeutet dies folgendes: Gemäß § 695 BGB kann das Pferd jederzeit zurückgefordert werden. Kündigungsfristen existieren nicht. Somit dürften auch keine weiteren Boxenmieten anfallen, da meist nicht eine bestimmte Zeit für die Unterstellung des Pferdes vereinbart worden sein dürfte.


...
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Den Monat abwarten, oder gleich zum Anwalt?
Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, man geht bei Pferdepension eher analog Mietvertrag vor, aber manches geht dann doch nicht genauso.

Richtig ist aber, dass der Betreiber keine Miete fordern darf, wenn er die Box bereits anderweitig nutzt.

Den Monat warten...worauf? Da unklar ist, was genau vereinbart wurde und das hier nicht individuell abgehandelt werden darf, ist eine Rechtsberatung sicher nicht verkehrt.
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