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stellen wir uns einmal nachfolgenden fiktiven Fall vor:
Ein Mieter erhält von seinem Vermieter eine (formell nicht zu beanstandende) Kündigung wegen Eigenbedarf.
Nun soll zudem gesichert angenommen werden, dass der Vermieter den Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht, um den unliebsamen Mieter loszuwerden.
Dem Mieter stehen aufgrund seiner bisherigen Mietzeit insgesamt 6 Monate Kündigungsfrist (von Vermieterseite aus betrachtet) zu.
Unser Mieter hat jedoch verdammt Glück und findet kurz nach Erhalt der Eigenbedarfskündigung eine andere passende Wohnung und kündigt nunmehr - unter Hinweis auf die erhaltene Eigenbedarfskündigung - seinerseits mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.
Nun soll wiederum als gesichert angenommen werden, dass der Mieter einige Zeit später feststellt, dass der Vermieter den angeblichen Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat.
Besteht für den Mieter, sofern er dies gerichtsfest nachweisen kann, die erfolgreiche Möglichkeit, seinen Vermieter auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs zu verklagen?
Oder anders gefragt:
Verliert der Mieter diesen Schadensersatzanspruch gegen seinen Vermieter aufgrund der vorgenommenen eigenen Kündigung?
Würde mich über fachkundige Einschätzungen sehr freuen und sage schon mal DANKE.
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