Hallo liebe Forenmitglieder,
folgende Frage, da ich im Mietrecht nicht mehr fit genug bin. (Lange liegt das Thema zurück.)
Ein Elternpaar möchte sein eigenes Kind mit in der Wohnung wohnen lassen. Das Kind wohnte bisher in einer anderen Stadt. Sie möchten das Kind solange wohnen lassen, bis es eine eigene Wohnung gefunden hat. Die Wohnung ist 45m² (also keine Überbelegung). Weil der Wohnungsmarkt angespannt ist, kann das aber deutlich mehr als 3 Monate dauern, sodass über die 3 Monate hinaus das ganze nicht mehr als Besuch gelten würde.
Kann sich der Vermieter dem verweigern? (Wir gehen davon aus, dass das Kind sich benehmen kann, keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die Hausordnung eingehalten wird und KEIN Mietzins vereinbart wird.)
Wäre das ganze im Vornherein bereits anzeigepflichtig beim Vermieter oder erst nach Ablauf der 3 Monate?
Ich habe leider keinerlei Literatur zum Thema Mietrecht mehr vorliegen und das letzte Mal, dass ich einen Fall zu dem Thema bearbeitet habe, liegt 10 Jahre zurück.
Die eigenen Kinder in der Wohnung wohnen lassen
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Re: Die eigenen Kinder in der Wohnung wohnen lassen
Nö.Ratford hat geschrieben:Kann sich der Vermieter dem verweigern?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Die eigenen Kinder in der Wohnung wohnen lassen
Zu Beginn, also mit dem Einzug des nahen Verwandten, ist der Vermieter zu informieren.Wäre das ganze im Vornherein bereits anzeigepflichtig beim Vermieter oder erst nach Ablauf der 3 Monate?
Grüße, Susanne
Re: Die eigenen Kinder in der Wohnung wohnen lassen
Na der Mieter wird es wohl wissen, wenn Verwandte mit einziehen.SusanneBerlin hat geschrieben:Zu Beginn, also mit dem Einzug des nahen Verwandten, ist der Mieterzu informieren.Wäre das ganze im Vornherein bereits anzeigepflichtig beim Vermieter oder erst nach Ablauf der 3 Monate?


Sorry....die Steilvorlage musste genutzt werden.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Die eigenen Kinder in der Wohnung wohnen lassen
Begründung / Quelle?Tastenspitz hat geschrieben:Nö.Ratford hat geschrieben:Kann sich der Vermieter dem verweigern?
(Wie gesagt, ich bin zu lange aus dem Thema Mietrecht raus, um noch groß zu wissen, wo ich das finde.)
Re: Die eigenen Kinder in der Wohnung wohnen lassen
Ich bin kein Jurist.
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