Fiktiv:webmaster76 hat geschrieben: Der Mieter sollte regelmäßig auf den gängigen Portalen bzw. in den gängigen Zeitungen nachsehen, ob die Wohnung zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Ist dies zeitnahe der Fall, könnte es sich lohnen, mit anwaltlicher Hilfe einen Schadensersatz geltend zu machen.
Es ist richtig, dass ich (der VM) die Wohnung verkaufen wollte. Zu dem Zeitpunkt hatte ich den starken Verdacht/bekam ich von meinem Arzt eine Verdachtsdiagnose gestellt, die mich bald zum Pflegefall machen würde.
Meine Großmutter litt schon an der Erkrankung, daher ahnte ich Schlimmes.
Ich beschloss alles in die Wege zu leiten, um für meine Tochter, die mich in dem Fall pflegen würde, die Wohnung frei zu haben.
Nach Auszug der Mieter begannen die Renovierungsarbeiten.
In der Zeit stellte sich der Verdacht als unbegründet heraus.
Da meine Mieter nun schon seit Monaten umgezogen waren, bot ich die Wohnung wie zuvor geplant, zum Verkauf/neuer Vermietung an.