Treppenhaus
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Treppenhaus
Die 3. Heizperiode ist eingetroffen und immer noch werden die Kosten durch die vorhandenen Heizkörper in einem Zweifamilienhaus geteilt.
Deshalb gab es Streit mit dem Vermieter.
Jetzt verlangt er innerhalb von 3 Tagen das Treppenhaus und Bühne zu räumen da es nicht erlaubt wäre da was abzustellen. Über 2 Jahre hat es keinen gestört.
In der oberen Etage ist ein kleiner Vorraum wo persönliche Sachen abgestellt sind die sollen jetzt weg oder eine Entrumpelungsfirma macht das auf Kosten des Mieters.
Getränke, Schirmständer und 2 Kartons sowie paar Kleinteile.
Kann das so einfach geräumt werden? Steht da seit über 2 Jahren und ausser Mieter der oben wohnt kommt keiner normal hin.
Kann jemand was dazu sagen? Wie ist die Rechtslage? Danke.
Deshalb gab es Streit mit dem Vermieter.
Jetzt verlangt er innerhalb von 3 Tagen das Treppenhaus und Bühne zu räumen da es nicht erlaubt wäre da was abzustellen. Über 2 Jahre hat es keinen gestört.
In der oberen Etage ist ein kleiner Vorraum wo persönliche Sachen abgestellt sind die sollen jetzt weg oder eine Entrumpelungsfirma macht das auf Kosten des Mieters.
Getränke, Schirmständer und 2 Kartons sowie paar Kleinteile.
Kann das so einfach geräumt werden? Steht da seit über 2 Jahren und ausser Mieter der oben wohnt kommt keiner normal hin.
Kann jemand was dazu sagen? Wie ist die Rechtslage? Danke.
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Re: Treppenhaus
M.E. kann von den Mietern nur das genutzt werden, was auch zu Mietzwecken angeboten wird und der Vermieter kann das Freiräumen verlangen.
Ggf. hat der Vermieter auch Gründe genannt, warum er das bisherige Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht (mehr) dulden mag (Brandlasten, Behinderungen von Fluchtwegen, Stolperstellen,...).
Ist mit der Kostenteilung der Heizkosten gemeint, dass zwei getrennte Wohneinheiten nicht individuell berechnet werden?
Ggf. hat der Vermieter auch Gründe genannt, warum er das bisherige Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht (mehr) dulden mag (Brandlasten, Behinderungen von Fluchtwegen, Stolperstellen,...).
Ist mit der Kostenteilung der Heizkosten gemeint, dass zwei getrennte Wohneinheiten nicht individuell berechnet werden?
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Nur wenige hinterlassen Eindrücke.
Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
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Re: Treppenhaus
Wegen der Sachen im Treppenhaus ruhig mal googeln. Da gibt es schon Gerichtsurteile, da das wohl oft ein Streitthema ist.
Was ich so gelesen habe, geht die Tendenz dahin, dass eine Fußmatte und 1 bis 2 Paar Schuhe okay ist, alles weitere muss der Vermieter nicht dulden. Und Gewohnheitsrecht gibt es ja nicht.
Wegen der Heizkosten: wenn es ein Zweifamilienhaus ist und der Vermieter die eine Wohnung bewohnt, kann von der Heizkostenverordnung abgewichen werden und eine andere Abrechnung vereinbart. Wohnt der Vermieter mit im Haus und steht zur Abrechnung was im Mietvertrag?
Sicher wäre es am nervenschonendsten sich gütlich zu einigen, aber sonst mal zur Erstberatung zum Anwalt, würde ich sagen.
Was ich so gelesen habe, geht die Tendenz dahin, dass eine Fußmatte und 1 bis 2 Paar Schuhe okay ist, alles weitere muss der Vermieter nicht dulden. Und Gewohnheitsrecht gibt es ja nicht.
Wegen der Heizkosten: wenn es ein Zweifamilienhaus ist und der Vermieter die eine Wohnung bewohnt, kann von der Heizkostenverordnung abgewichen werden und eine andere Abrechnung vereinbart. Wohnt der Vermieter mit im Haus und steht zur Abrechnung was im Mietvertrag?
Sicher wäre es am nervenschonendsten sich gütlich zu einigen, aber sonst mal zur Erstberatung zum Anwalt, würde ich sagen.
Gruß
Jutta
Jutta
Re: Treppenhaus
, dann hat er auch ein erleichtertes Kündigungsrecht gemäß § 573a BGB.Jutta hat geschrieben:Wohnt der Vermieter mit im Haus
Falls dem so ist, uffbasse!
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Treppenhaus
Er wohnt nicht im Haus
Re: Treppenhaus
Man kann dazu sagen, daß der Mieter sich weder darauf berufen kann, daß es schon lange dort steht. Und auch die Ansicht, daß es nur eine Racheaktion ist, bringt dem Mieter rein gar nichts.butterfly4565 hat geschrieben:Kann das so einfach geräumt werden? Steht da seit über 2 Jahren und ausser Mieter der oben wohnt kommt keiner normal hin.
Kann jemand was dazu sagen? Wie ist die Rechtslage? Danke.
Re: Treppenhaus
Der Mieter hat nur Anspruch auf die Räumlichkeiten, die er auch gemietet hat.
Wenn dem Mieter die Wohnung zu klein ist um seinen Hausrat unter zu bringen, muß er eben eine grössere Wohnung mieten.
Wenn dem Mieter die Wohnung zu klein ist um seinen Hausrat unter zu bringen, muß er eben eine grössere Wohnung mieten.
Wenn man sich selbst supergenau und kleinlich verhält, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich der Vermieter ebenso verhält.butterfly4565 hat geschrieben:Die 3. Heizperiode ist eingetroffen und immer noch werden die Kosten durch die vorhandenen Heizkörper in einem Zweifamilienhaus geteilt. Deshalb gab es Streit mit dem Vermieter.
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Re: Treppenhaus
Würden Sie jahrelang Heizkosten mitbezahlen wollen, die Sie womöglich gar nicht verursacht haben? Ich nicht. Das finde ich auch nicht kleinlich, sondern angesichts der hohen Energiepreise ein vernünftiges Wirtschaftlichkeitsdenken.karli hat geschrieben:Wenn man sich selbst supergenau und kleinlich verhält, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich der Vermieter ebenso verhält.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Treppenhaus
Also ich weiß nicht was kleinlich damit zu tun hat. In der unteren Wohnung wohnt ein älteres Ehepaar das Ende August bis bis Mai voll durch heizt. Es ist kaum zu atmen in der Wohnung so warm ist es dort und genau das bezahlt der obere Mieter mit denke nicht dass das gerecht ist für andere Heizung mit zu bezahlen. Es wurde von Jahr zu Jahr versprochen die Sache zu ändern und es passierte nichts.
Re: Treppenhaus
Das käme darauf an um welche horrenden Summen es hier ginge.Etienne777 hat geschrieben:Würden Sie jahrelang Heizkosten mitbezahlen wollen, die Sie womöglich gar nicht verursacht haben?
Ich vermute eher, daß von dem vermeintlichen finanziellen Vorteil nicht viel übrig bliebe, wenn man die Kosten der Verbrauchsermittlung und den Mietvorteil aufgrund der kostenlos zur Verfügung gestellten Abstellflächen mit hinein rechnet.
Ganz davon abgesehen, daß wir nicht einmal wissen, ob der
zu Gunsten des Mieters ausgegangen ist.butterfly4565 hat geschrieben:Streit mit dem Vermieter
Auch Prinzipienreiterei muss man sich leisten können!

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Re: Treppenhaus
Ähm...… ist solch eine Abrechnungsart überhaupt zulässig?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Treppenhaus
Laut HeizkostenV nicht.ktown hat geschrieben:Ähm...… ist solch eine Abrechnungsart überhaupt zulässig?
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Re: Treppenhaus
und warum ist es dann kleinlich, wenn man eine korrekte Abrechnung verlangt?karli hat geschrieben:Laut HeizkostenV nicht.ktown hat geschrieben:Ähm...… ist solch eine Abrechnungsart überhaupt zulässig?
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Re: Treppenhaus
Für sich alleine wäre das nicht kleinlich. Wenn man im Gegenzug Anspruch auf die weitere Großzügigkeit des Vermieters erhebt und nach Rechtsgrundlagen dafür sucht, ist es das meiner Ansicht nach schon.ktown hat geschrieben:und warum ist es dann kleinlich, wenn man eine korrekte Abrechnung verlangt?
Am Ende haben wir hier einen Mieter der seine Rechtsansprüche durchsetzt und einen Vermieter, der eben das gleiche tut und nun auch nicht mehr so Großzügig ist, wie er das vorher war.
Es tun eben beide nicht mehr das, was sie nicht tun müssen.

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