Angenommen wird Mieter gekündigt und zur Räumung verklagtd.Dann liegt dem Vermieter ein Vollstreckungstitel zur Zwangsräumung vor.
Kann der Vermieter sein Mietpfandrecht erst noch vor Beauftragung des Gerichtsvollziehers geltend machen ?
Oder muß schon während der Klage geltend gemacht werden ?
und nach Auszug des Mieters das Mietpfandrecht dem Mieter wieder freigeben ?
mietpfandrecht
-
- Letzte Themen
-
- • Werbung