mietpfandrecht

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saya
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mietpfandrecht

Beitrag von saya »

Angenommen wird Mieter gekündigt und zur Räumung verklagtd.Dann liegt dem Vermieter ein Vollstreckungstitel zur Zwangsräumung vor.


Kann der Vermieter sein Mietpfandrecht erst noch vor Beauftragung des Gerichtsvollziehers geltend machen ?
Oder muß schon während der Klage geltend gemacht werden ?

und nach Auszug des Mieters das Mietpfandrecht dem Mieter wieder freigeben ?
Jdepp
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Re: mietpfandrecht

Beitrag von Jdepp »

Googlen sie mal Berliner Modell.
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