Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

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WHKD2000
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Re: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Beitrag von WHKD2000 »

mietpeter hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Also wurde nur bis August Miete bezahlt.
Genau. Danach war für beide Parteien klar, dass das Mietverhältnis zu Ende war und der Vermieter startete mit den Renovierungsarbeiten.
sehe für einen Schadensersatz keine Handhabe....
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
mietpeter
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Re: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Beitrag von mietpeter »

Wie würde das Gericht vorgehen, wenn in dem Prozess Zeugen genannt werden, die pro eine Partei aussagen würden? Führt ein Gericht Back-Up checks durch, ob der Zeuge bereits einmal aktenkundig war oder selbst in Prozessen verwickelt war etc.?
WHKD2000
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Re: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Beitrag von WHKD2000 »

mietpeter hat geschrieben:Wie würde das Gericht vorgehen, wenn in dem Prozess Zeugen genannt werden, die pro eine Partei aussagen würden? Führt ein Gericht Back-Up checks durch, ob der Zeuge bereits einmal aktenkundig war oder selbst in Prozessen verwickelt war etc.?
:engel:
ein Zeuge sollte nicht "pro-Partei" aussagen,sondern wahrheitsgemäß.

ganz gut macht es sich aber,wenn der "Zeuge" Erfahrung -hier ist einschlägige von Vorteil- mit dem StGB gesammelt hat. :lachen:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
hambre
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Re: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Beitrag von hambre »

WHKD2000 hat geschrieben:
mietpeter hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Also wurde nur bis August Miete bezahlt.
Genau. Danach war für beide Parteien klar, dass das Mietverhältnis zu Ende war und der Vermieter startete mit den Renovierungsarbeiten.
sehe für einen Schadensersatz keine Handhabe....
Warum das? Selbstverständlich geht ein Schadenersatzanspruch nicht dadurch verloren, dass der Mieter in Anbetracht der Eigenbedarfskündigung einen Aufhebungsvertrag abschließt.
winterspaziergang

Re: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Beitrag von winterspaziergang »

hambre hat geschrieben:
Warum das? Selbstverständlich geht ein Schadenersatzanspruch nicht dadurch verloren, dass der Mieter in Anbetracht der Eigenbedarfskündigung einen Aufhebungsvertrag abschließt.
Nein, das nicht, aber der geschilderte Sachverhalt enthält ja etwas mehr, was dagegen spricht.
winterspaziergang

Re: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Beitrag von winterspaziergang »

vielleicht hierzu noch die letzte Anmerkung:
mietpeter hat geschrieben:Wie würde das Gericht vorgehen, wenn in dem Prozess Zeugen genannt werden, die pro eine Partei aussagen würden?
was will der Zeuge (wahrheitsgemäß) bezeugen? Dass der VM den Eigenbedarf vorgetäuscht hat? dass die nicht bekannten Gründe, die zunächst zum Wegfall des EB geführt haben, nicht zutreffen? wie will er das bezeugen?

Ein allgemeiner Hinweis: Je weiter eine Aussage von Tatsachen entfernt ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen und Ungereimtheiten.
Stützt sich die Aussage auf Vermutungen, "wie es nur passiert sein kann", kann dies durch einfache Fragen herausgefunden werden. Ein "nur so kann ich mir das erklären" ist keine Bezeugung einer Tatsache.
mietpeter hat geschrieben:Führt ein Gericht Back-Up checks durch, ob der Zeuge bereits einmal aktenkundig war oder selbst in Prozessen verwickelt war etc.?
Das Gericht nicht, aber der VM dürfte einen Anwalt haben. Und der "back-up-check" kann eine einfache Sache der Glaubwürdigkeit sein. Diese wiederum steht im umgekehrten Verhältnis zum Entfernung von Tatsachen.
Wenn der "Zeuge" schon mal in ähnlicher Form aufgetreten ist, gar mehrfach als Zeuge in solchen Unstimmigkeiten auftritt, dürfte das durchaus Auswirkungen auf die Würdigung seiner Aussage haben.
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