Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Moderator: FDR-Team
Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Hallo,
Frau Mustermann lebt in einer Mietswohnung ohne Gartenanschluss und Balkon.
Sie besitzt eine Katze, welcher Sie gerne frische Luft ermöglichen würde.
Aus diesem Grund denkt Sie über einen Katzenbalkon nach. Dieser wird von außén, ohne Bohrungen oder sonstige substanzielle Befestigung angebracht.
Es handelt sich meist um ein Aluminiumgestell mit einem Netz oder Gitter versehen.
Beispiel: http://katzennetzprofis.de/der-katzenba ... en-katzen/
Frage 1: Kann der Vermieter die Anbringung solch eines Käfigs untersagen? Schäden verursacht der Käfig nicht und wie erwähnt ist keine Bohrung o.ä. nötig welches die Bausubstanz beschädigt.
Frage 2: Gibt es Brandschutzvorgaben o.ä. welche solch eine Anbringungen erschweren?
Frage 3: Können Einwände von Vermieter oder Nachbarn aufgrund von Optik etc. eingebracht werden?
Vielen Dank im Voraus
Frau Mustermann lebt in einer Mietswohnung ohne Gartenanschluss und Balkon.
Sie besitzt eine Katze, welcher Sie gerne frische Luft ermöglichen würde.
Aus diesem Grund denkt Sie über einen Katzenbalkon nach. Dieser wird von außén, ohne Bohrungen oder sonstige substanzielle Befestigung angebracht.
Es handelt sich meist um ein Aluminiumgestell mit einem Netz oder Gitter versehen.
Beispiel: http://katzennetzprofis.de/der-katzenba ... en-katzen/
Frage 1: Kann der Vermieter die Anbringung solch eines Käfigs untersagen? Schäden verursacht der Käfig nicht und wie erwähnt ist keine Bohrung o.ä. nötig welches die Bausubstanz beschädigt.
Frage 2: Gibt es Brandschutzvorgaben o.ä. welche solch eine Anbringungen erschweren?
Frage 3: Können Einwände von Vermieter oder Nachbarn aufgrund von Optik etc. eingebracht werden?
Vielen Dank im Voraus
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
1. Ja
2. Nicht dass ich wüsste
3. Ja
Wenn der Vermieter nicht der einzige Wohnungsbesitzer ist, muss das Ganze auf der Eigentümerversammlung geklärt werden, eben weil solche Teile die Optik des Hauses beeinflussen.
2. Nicht dass ich wüsste
3. Ja
Wenn der Vermieter nicht der einzige Wohnungsbesitzer ist, muss das Ganze auf der Eigentümerversammlung geklärt werden, eben weil solche Teile die Optik des Hauses beeinflussen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Die Fragen wurden aus meiner Sicht korrekt beantwortet.
Frau Mustermann sollte keinesfalls diesen Katzenbalkon ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter anbringen (nach dem Motto "wenn V das untersagen kann, dann frag ich erst gar nicht"), da ansonsten schnell eine Abmahnung ins Haus flattern kann. Die Genehmigung auf jeden Fall schriftlich einholen.
Frau Mustermann sollte keinesfalls diesen Katzenbalkon ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter anbringen (nach dem Motto "wenn V das untersagen kann, dann frag ich erst gar nicht"), da ansonsten schnell eine Abmahnung ins Haus flattern kann. Die Genehmigung auf jeden Fall schriftlich einholen.
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Vielen Dank für die Antwort.
Gilt die optische Beeinflussung zu beiden Hausseiten oder lediglich zur Straße gewandten Seite?
Dies ist dann ja eh irrelevant, solange das Verbotsrecht zutrifft.
Gilt die optische Beeinflussung zu beiden Hausseiten oder lediglich zur Straße gewandten Seite?
Dies war nicht der Gedanke, lediglich die Argumentationsgrundlage wenn der Vermieter die Anbringung nicht untersagen dürfte es aber täte.[...] nach dem Motto "wenn V das untersagen kann, dann frag ich erst gar nicht" [...]
Dies ist dann ja eh irrelevant, solange das Verbotsrecht zutrifft.
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Es gibt kein "Verbotsrecht", vielmehr ist der Mieter seinerseits verpflichtet, vor der Verwirklichung seines genannten Vorhabens eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters einzuholen. Insoweit braucht der Vermieter einfach nur nicht genehmigen. Es macht rechtlich keinen Unterschied, an welcher Hausseite das Vorhaben verwirklicht werden soll.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Klar...CarpeDiem hat geschrieben:lebt in einer Mietswohnung
Dann soll sie das Fenster aufmachen und ein entsprechendes Netz (vgl. Insektengitter) anbringen. Dagegen wird der Vermieter ziemlich sicher nichts machen können und werden.CarpeDiem hat geschrieben:Sie besitzt eine Katze, welcher Sie gerne frische Luft ermöglichen würde.
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Ja. Sollte das Gebäude keinen gesicherten 2 Fluchtweg haben, dann gelten Fenster als 2 Fluchtweg und dienen zum Anleitern für die Feuerwehr.CarpeDiem hat geschrieben:Frage 2: Gibt es Brandschutzvorgaben o.ä. welche solch eine Anbringungen erschweren?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
... Wobei Wohnungen mit einem Fluchtweg zusätzlich zur Wohnungstür ziemlich selten sein dürften ....
Vermutlich wurde auf der verlinkten Seite ganz bewusst eine Situation abgebildet in der ein Zimmer mehrere Fenster hat ..
Vermutlich wurde auf der verlinkten Seite ganz bewusst eine Situation abgebildet in der ein Zimmer mehrere Fenster hat ..
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Katzennetz darf Gesamtbild der Fassade nicht stören
Das Amtsgericht Augsburg entschied dazu: Ein Mieter darf das Netz nicht ohne Zustimmung des Vermieters am Balkon befestigen (Az.: 72 C 4756/14). Im konkreten Fall hatte der Vermieter ein besonderes Interesse am Aussehen der Außenfassade. Er wohnte selbst im Haus und war der Auffassung: Die Holzstangen des Netzes stören das Gesamtbild der Hausfassade erheblich.
Ohne Eingriff in Bausubstanz keine Zustimmung erforderlich
Das Amtsgericht Köln urteilte hingegen: Bei einem kaum zu sehenden Katzennetz sei keine Zustimmung erforderlich (Az.: 222 C 205/12). Im konkreten Fall befestigte der Mieter das durchsichtige Netz an Teleskopstangen. Er benutzte dabei keine Dübel und Schrauben. Somit lag weder eine Verschandelung noch eine Substanzverletzung der Mietsache vor. Das Katzennetz sei auch keine optische Beeinträchtigung, wenn es auf der Rückseite des Hauses angebracht wird, und der Balkon nur von wenigen Nachbarn einsehbar und die Balkongestaltung vor Ort uneinheitlich ist (Az.: 6 C 1166/11).
Katzennetz ohne Störung von Bausubstanz und Optik erlaubt
Das Fazit lautet also: Findet kein Eingriff in die Bausubstanz statt und ist keine optische Beeinträchtigung wegen der Lage des Balkons zu befürchten, kann der Mieter laut DMB das Netz in der Regel einfach aufhängen.
Das Amtsgericht Augsburg entschied dazu: Ein Mieter darf das Netz nicht ohne Zustimmung des Vermieters am Balkon befestigen (Az.: 72 C 4756/14). Im konkreten Fall hatte der Vermieter ein besonderes Interesse am Aussehen der Außenfassade. Er wohnte selbst im Haus und war der Auffassung: Die Holzstangen des Netzes stören das Gesamtbild der Hausfassade erheblich.
Ohne Eingriff in Bausubstanz keine Zustimmung erforderlich
Das Amtsgericht Köln urteilte hingegen: Bei einem kaum zu sehenden Katzennetz sei keine Zustimmung erforderlich (Az.: 222 C 205/12). Im konkreten Fall befestigte der Mieter das durchsichtige Netz an Teleskopstangen. Er benutzte dabei keine Dübel und Schrauben. Somit lag weder eine Verschandelung noch eine Substanzverletzung der Mietsache vor. Das Katzennetz sei auch keine optische Beeinträchtigung, wenn es auf der Rückseite des Hauses angebracht wird, und der Balkon nur von wenigen Nachbarn einsehbar und die Balkongestaltung vor Ort uneinheitlich ist (Az.: 6 C 1166/11).
Katzennetz ohne Störung von Bausubstanz und Optik erlaubt
Das Fazit lautet also: Findet kein Eingriff in die Bausubstanz statt und ist keine optische Beeinträchtigung wegen der Lage des Balkons zu befürchten, kann der Mieter laut DMB das Netz in der Regel einfach aufhängen.
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Nett...
Die wollen aber einen Balkon an das Fenster hängen. Also wie eine Voliere vor die Luke damit die Kätzchen auslüften können....
Siehe auch der Link im ersten Beitrag....
Die wollen aber einen Balkon an das Fenster hängen. Also wie eine Voliere vor die Luke damit die Kätzchen auslüften können....
Siehe auch der Link im ersten Beitrag....
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Haben sie schön zitiert. Wollen sie ein Leckerli dafür?michelbub hat geschrieben:Katzennetz darf Gesamtbild der Fassade nicht stören
Das Amtsgericht Augsburg entschied dazu: Ein Mieter darf das Netz nicht ohne Zustimmung des Vermieters am Balkon befestigen (Az.: 72 C 4756/14). Im konkreten Fall hatte der Vermieter ein besonderes Interesse am Aussehen der Außenfassade. Er wohnte selbst im Haus und war der Auffassung: Die Holzstangen des Netzes stören das Gesamtbild der Hausfassade erheblich.
Ohne Eingriff in Bausubstanz keine Zustimmung erforderlich
Das Amtsgericht Köln urteilte hingegen: Bei einem kaum zu sehenden Katzennetz sei keine Zustimmung erforderlich (Az.: 222 C 205/12). Im konkreten Fall befestigte der Mieter das durchsichtige Netz an Teleskopstangen. Er benutzte dabei keine Dübel und Schrauben. Somit lag weder eine Verschandelung noch eine Substanzverletzung der Mietsache vor. Das Katzennetz sei auch keine optische Beeinträchtigung, wenn es auf der Rückseite des Hauses angebracht wird, und der Balkon nur von wenigen Nachbarn einsehbar und die Balkongestaltung vor Ort uneinheitlich ist (Az.: 6 C 1166/11).
Katzennetz ohne Störung von Bausubstanz und Optik erlaubt
Das Fazit lautet also: Findet kein Eingriff in die Bausubstanz statt und ist keine optische Beeinträchtigung wegen der Lage des Balkons zu befürchten, kann der Mieter laut DMB das Netz in der Regel einfach aufhängen.
Leider ist ihr Fazit schon deshalb für'n Papierkorb, weil es sich hier nicht um ein Netz handelt und zweitens sind es Urteile von AG und immer individuell zu betrachten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Jo, das kann man am Eigenheim so umsetzen, aber da wird sich jeder Vermieter dagegen sträuben.Tastenspitz hat geschrieben:Nett...
Die wollen aber einen Balkon an das Fenster hängen. Also wie eine Voliere vor die Luke damit die Kätzchen auslüften können....
Siehe auch der Link im ersten Beitrag....
Zuletzt geändert von michelbub am 02.04.19, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Gerne diesesktown hat geschrieben: Wollen sie ein Leckerli dafür?
http://www.jwittler.de/funbilder/seiten ... urger.html
Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Bitte lesen sie nochmals den Beitrag. Hier fragt ein Mieter und es handelt sich nicht um ein Eigenheim. Wobei auch dort die Feuerwehr was dagegen haben könnte.michelbub hat geschrieben:Jo, das kann man am Eigenheim so umsetzen, aber da wird sich jeder Mieter dagegen sträuben.Tastenspitz hat geschrieben:Nett...
Die wollen aber einen Balkon an das Fenster hängen. Also wie eine Voliere vor die Luke damit die Kätzchen auslüften können....
Siehe auch der Link im ersten Beitrag....
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Re: Katzenbalkon - Vorgaben/Verbot?
Gott sei Dank sind sie Vollkommen und schreiben alles Richtig. Natürlich meinte ich den Vermieter, habs geändert...bekomm ich jetzt mein Leckerli?ktown hat geschrieben:Bitte lesen sie nochmals den Beitrag. Hier fragt ein Mieter und es handelt sich nicht um ein Eigenheim. Wobei auch dort die Feuerwehr was dagegen haben könnte.michelbub hat geschrieben:Jo, das kann man am Eigenheim so umsetzen, aber da wird sich jeder Mieter dagegen sträuben.Tastenspitz hat geschrieben:Nett...
Die wollen aber einen Balkon an das Fenster hängen. Also wie eine Voliere vor die Luke damit die Kätzchen auslüften können....
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