Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Moderator: FDR-Team
Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Hallo,
nehmen wir an, ein Mieter M beschwert sich bei seinem Vermieter A über Lärm des Nachbarn. Die Nachbarwohnung gehört aber einem anderen Vermieter, zum Beispiel B.
Was kann Vermieter A tun?
LG
Heinz
nehmen wir an, ein Mieter M beschwert sich bei seinem Vermieter A über Lärm des Nachbarn. Die Nachbarwohnung gehört aber einem anderen Vermieter, zum Beispiel B.
Was kann Vermieter A tun?
LG
Heinz
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Mit Vermieter B reden und ihm die Beschwerde weiterleiten.Bewohner hat geschrieben:Hallo,
nehmen wir an, ein Mieter M beschwert sich bei seinem Vermieter A über Lärm des Nachbarn. Die Nachbarwohnung gehört aber einem anderen Vermieter, zum Beispiel B.
Was kann Vermieter A tun?
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Nehmen wir an, Vermieter B stellt sich tot...
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Wenn es sich um eine WEG handelt, würde ich den Verwalter informieren und um Abhilfe bitten. Wenn das Problem länger besteht, auch als TOP in die nächste Eigentümerversammlung nehmen lassen.
Meiner Meinung nach hat der Vermieter A gegen den lärmenden Nachbarn und dessen Vermieter keine weitere Handhabe.
Dennoch besteht das Recht des Mieters M auf Mietminderung, wenn die Lärmbelästigung stark ist. Diese Mietminderung müsste der Vermieter eigentlich beim Verursacher (oder dessen Vermieter?) als Schadensersatz geltend machen können.
Der Vermieter sollte dies gegenüber dem anderen Vermieter androhen, vielleicht bemüht der sich dann.
Aber grundsätzlich ist das ein ganz schwieriges Thema für Vermieter, denn wie soll man einen Mieter zur Ruhe bringen, der auf Abmahnungen etc. sein Verhalten nicht ändert? Tatsächlich zu kündigen bis zur Räumungsklage birgt ein sehr hohes Kostenrisiko ...
Meiner Meinung nach hat der Vermieter A gegen den lärmenden Nachbarn und dessen Vermieter keine weitere Handhabe.
Dennoch besteht das Recht des Mieters M auf Mietminderung, wenn die Lärmbelästigung stark ist. Diese Mietminderung müsste der Vermieter eigentlich beim Verursacher (oder dessen Vermieter?) als Schadensersatz geltend machen können.
Der Vermieter sollte dies gegenüber dem anderen Vermieter androhen, vielleicht bemüht der sich dann.
Aber grundsätzlich ist das ein ganz schwieriges Thema für Vermieter, denn wie soll man einen Mieter zur Ruhe bringen, der auf Abmahnungen etc. sein Verhalten nicht ändert? Tatsächlich zu kündigen bis zur Räumungsklage birgt ein sehr hohes Kostenrisiko ...
Gruß
Jutta
Jutta
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Für Vermieter B ist es ein kalkulierbares abwägen zwischen dem Zoff mit seinem eignen Mieter und dem Stress mit Vermieter A.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2581
- Registriert: 18.01.05, 10:53
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Das Thema Lärm gestaltet sich äußerst schwierig, da es oft sehr subjektiv behaftet ist.
Der A sollte sich (bzw. dem M) zunächst folgende Fragen stellen:
- welche Art von Lärm besteht (Musik, Party, Kinder, Instrument, ...)
- zu welcher Uhrzeit wird der Lärm erzeugt
- gibt es weitere Bewohner, die sich beeinträchtigt fühlen
- gibt es ein Lärmprotokoll
Es kann ja sein, dass der B bereits mit seinem Mieter gesprochen hat und dieser hat einfach alles abgestritten. Und der B hat bestimmt kein Interesse, sich mit seinem Mieter quer zu legen vor allem, wenn es keinen (objektiv) begründeten Anlass gibt.
Was kann A tun?
1. er bittet den M für 3-4 Wochen ein detailliertes Lärmprotokoll zu erstellen (wo eingetragen wird welche Schallquellen vorliegen, wann und wie lange gelärmt wird und wer das bestätigen kann)
2. er bittet den M bei nächtlichem Lärm um Hinzuziehung von Polizei und/oder Ordnungsamt (inkl. Eintrag ins Lärmprotokoll)
Mit dem Lärmprotokoll geht er noch einmal auf den B zu und fordert ihn auf, dass sein Mieter die Ruhestörungen unterlässt mit dem Hinweis, dass dies ansonsten an die Verwaltung herangetragen wird. Kommt dabei nichts herum, kann er im nächsten Schritt auf die Verwaltung zugehen. Und wie schon erwähnt das Thema als TOP für die nächste ETV setzen lassen.
Wenn alles nicht fruchtet, wird der A am Ende wohl nur gegen den B klagen können. Hier würde aus meiner Sicht § 14 II Abs. 1 WEG zum Tragen kommen.
Der A sollte sich (bzw. dem M) zunächst folgende Fragen stellen:
- welche Art von Lärm besteht (Musik, Party, Kinder, Instrument, ...)
- zu welcher Uhrzeit wird der Lärm erzeugt
- gibt es weitere Bewohner, die sich beeinträchtigt fühlen
- gibt es ein Lärmprotokoll
Es kann ja sein, dass der B bereits mit seinem Mieter gesprochen hat und dieser hat einfach alles abgestritten. Und der B hat bestimmt kein Interesse, sich mit seinem Mieter quer zu legen vor allem, wenn es keinen (objektiv) begründeten Anlass gibt.
Was kann A tun?
1. er bittet den M für 3-4 Wochen ein detailliertes Lärmprotokoll zu erstellen (wo eingetragen wird welche Schallquellen vorliegen, wann und wie lange gelärmt wird und wer das bestätigen kann)
2. er bittet den M bei nächtlichem Lärm um Hinzuziehung von Polizei und/oder Ordnungsamt (inkl. Eintrag ins Lärmprotokoll)
Mit dem Lärmprotokoll geht er noch einmal auf den B zu und fordert ihn auf, dass sein Mieter die Ruhestörungen unterlässt mit dem Hinweis, dass dies ansonsten an die Verwaltung herangetragen wird. Kommt dabei nichts herum, kann er im nächsten Schritt auf die Verwaltung zugehen. Und wie schon erwähnt das Thema als TOP für die nächste ETV setzen lassen.
Wenn alles nicht fruchtet, wird der A am Ende wohl nur gegen den B klagen können. Hier würde aus meiner Sicht § 14 II Abs. 1 WEG zum Tragen kommen.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1528
- Registriert: 03.03.18, 22:34
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Vermieter A ist Eigentümer, Vermieter B ist ebenfalls Eigentümer. Darauf, ob diese ihr Eigentum persönlich nutzen, kommt es nicht an. Vermieter A dürfte sich über § 1004 BGB gegen eine Beeinträchtigung seines Eigentums wehren, auch durch Lärm. § 1004 BGB schützt wie § 985 BGB das Eigentum, § 985 BGB gegen den Entzug, § 1004 BGB gegen sonstige Beeinträchtigungen, auch gegen Lärm. Soweit weitere Beeinträchtigungen des Eigentums des A zu besorgen sind, kann er auf Unterlassung gegen Vermieter B klagen, dieser wiederum müßte dafür sorgen, daß die Störungen unterbleiben. Dabei kann sich Vermieter A als Zeugen der Störungen seines Mieters M bedienen.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
auf der Rückseite dieses Beitrags.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2581
- Registriert: 18.01.05, 10:53
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Richtig, A könnte (einzeln) direkt gegen den B wie beschrieben vorgehen.Etienne777 hat geschrieben:Vermieter A dürfte sich über § 1004 BGB gegen eine Beeinträchtigung seines Eigentums wehren, auch durch Lärm
Der A könnte aber auch die gesamte ETG ins Boot holen. Dies bietet sich an, wenn auch andere Eigentümer betroffen sind. Auf einer ETV beschließt man zunächst, die Fehlverhalten des B (durch dessen Mieter verursacht) abzumahnen und fasst notfalls einen Entziehungsbeschluss. Vorteil: das Anwalts- und Prozessrisiko teilt sich auf mehrere Köpfe auf. Zudem entsteht beim Störer oft ein größerer Handlungsdruck, wenn er einer breiteren Front entgegensteht (und befürchten muss, dass er seine Wohnung los ist).
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Da der TE meinte einen neuen Thread auf zu machen, stell ich mal die erste Antwort von SusanneBerlin hier ein.
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑12.08.19, 12:33 Hat der Vermieter seit April irgendetwas davon umgesetzt? Hat der leidende Mieter ein Lärmprotokoll vorgelegt, in dem die Belästigungen der vergangenen 5 Monate dokumentiert sind?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
vielleicht hat er aber auch nur einen neuen Nachbarn mit bekannten Gewohnheiten
a bisserl was geht immer
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Der TE hatte diesen Thread gerade nicht im Gedächtnis und entschuldigt sich hiermit.
Nehmen wir an, dass bisher alle Aufforderungen zur Unterlassung erfolglos waren.
Der geschädigte Mieter meint, sein Vermieter A könne sich direkt an den lärmenden Mieter B wenden (obwohl es zwischen den beiden kein Vertragsverhältnis gibt). Insbesondere sei dies möglich, weil diese einen Schaden (Mietminderung durch M) letztlich verursacht hätten.
Stimmt dies?
LG
Bewohner
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2581
- Registriert: 18.01.05, 10:53
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Wer genau hat wen aufgefordert?
Der A kann sich immer an den B wenden. Es wird ihm letztlich aber nichts bringen, wenn der B keine Einsicht zeigt.Bewohner hat geschrieben: ↑13.08.19, 06:53Der geschädigte Mieter meint, sein Vermieter A könne sich direkt an den lärmenden Mieter B wenden (obwohl es zwischen den beiden kein Vertragsverhältnis gibt). Insbesondere sei dies möglich, weil diese einen Schaden (Mietminderung durch M) letztlich verursacht hätten.
Stimmt dies?
Was definitiv nicht funktionieren wird ist, dass der Mieter von A die Miete mindert und der A dann den B auf diese Summe verklagen kann (Schadensersatz).
Hat der A denn wenigstens mal versucht meine Tipps vom April aufzunehmen?
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Hallo,
Grüße
Bewohner
Der (vermutlich) leidende Mieter M hat seinen Vermieter aufgefordert, der wiederum den Vermieter B und dieser hat wiederum mit seinen (vermutlich) lauten Mietern gesprochen.
Bewohner hat geschrieben: ↑13.08.19, 06:53Der geschädigte Mieter meint, sein Vermieter A könne sich direkt an den lärmenden Mieter B wenden (obwohl es zwischen den beiden kein Vertragsverhältnis gibt). Insbesondere sei dies möglich, weil diese einen Schaden (Mietminderung durch M) letztlich verursacht hätten.
Stimmt dies?
Ja. Es gibt ein Lärmprotokoll, allerdings nicht von Zeugen unterschrieben. Insofern dürfte es ohne Beweiskraft sein. ("Wort gegen Wort"). Bewegung ist in die Sache gekommen, nachdem ein anderer Mieter im Haus (zu Vermieter B) bestätigt hat, dass aus einer Wohnung "seit Monaten" erheblicher Lärm drängt.webmaster76 hat geschrieben: ↑13.08.19, 08:24 Hat der A denn wenigstens mal versucht meine Tipps vom April aufzunehmen?
Grüße
Bewohner
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
Der Mythos dass "Aussage gegen Aussage" kein Beweis ist, ist Unsinn. Die Aussage des Lärmgeschädigten IST ein Beweis. Und weil man sich natürlich nicht monatelang merken kann, wann der Lärm jeweils aufgetreten ist, schreibt man es auf. Dieses Protokoll, vom Geschädigten unterschrieben, ist ein Beweismittel.Ja. Es gibt ein Lärmprotokoll, allerdings nicht von Zeugen unterschrieben. Insofern dürfte es ohne Beweiskraft sein. ("Wort gegen Wort").
Grüße, Susanne
Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?
"Wort gegen Wort"... Sagt "man" das heute so, weil "Aussage gegen Aussage" nicht mehr zeitgemäß klingt? Auf jeden Fall passt dort ein alter Wehner: "Was früher schon Quatsch war, ist heute noch viel quätscher."
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
-
- Letzte Themen