Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

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Bewohner
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von Bewohner »

Wie auch immer. Man stelle sich vor, die Wohnung wird einem gekündigt, weil der Nachbar behauptet, man würde Lärm machen. Nicht lustig. Irgendein objektiver Beweis wäre schon wichtig.
ktown
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von ktown »

Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 12:22 Wie auch immer. Man stelle sich vor, die Wohnung wird einem gekündigt, weil der Nachbar behauptet, man würde Lärm machen. Nicht lustig. Irgendein objektiver Beweis wäre schon wichtig.
Oha.....eine neuerliche wechsel des Blickwinkels und Anpassung des Aktionspektrums. :lachen:
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von Bewohner »

Die Wahrheit kennen nur die Bewohner des Hauses...

Umso schwieriger ist es, sich als Vermieter korrekt zu verhalten.
lottchen
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von lottchen »

Der Vermieter hat den störenden Mieter (bzw. dessen Vermieter) mit den Fakten konfrontiert? Was sagt derjenige denn dazu?
Bewohner
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von Bewohner »

lottchen hat geschrieben: 13.08.19, 14:28 Der Vermieter hat den störenden Mieter (bzw. dessen Vermieter) mit den Fakten konfrontiert? Was sagt derjenige denn dazu?
Der Mieter der vermutlich lärmenden Wohnung sagt, von ihm würde kein Lärm ausgehen. Die (inzwischen zwei) vermutlich leidenden Mieter sagen, der Lärm könne nur aus dieser einen Wohnung kommen, man würde auch die Stimmen der Mieter eindeutig erkennen. Zumal liegt die Lärmwohnung zwischen (unter bzw. über) den beiden Wohnungen, von denen die Beschwerden kommen. Es gibt in dem Haus nur eine Wohnung pro Etage.

Die beiden Vermieter stehen nun dazwischen und wollen sich richtig verhalten.

Grüße
Bewohner
Tastenspitz
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von Tastenspitz »

Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 14:33Die beiden Vermieter stehen nun dazwischen und wollen sich richtig verhalten.
Dann soll der Vermieter B seinen Mieter an die Hausordnung bzgl. Lärm erinnern, wenn es denn eine gibt.
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von ktown »

Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 12:22 Irgendein objektiver Beweis wäre schon wichtig.
Naja bei zwischenzeitlich zwei Mietern und der Tatasache das
Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 14:33 Zumal liegt die Lärmwohnung zwischen (unter bzw. über) den beiden Wohnungen, von denen die Beschwerden kommen. Es gibt in dem Haus nur eine Wohnung pro Etage.
stellt sich die Frage, wer es sonst sein sollte. Daher ist diese Frage
Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 14:05 Umso schwieriger ist es, sich als Vermieter korrekt zu verhalten.
wohl eher an fehlendem Durchsetzungsvermögen fest zu machen.
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 13.08.19, 15:22
Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 14:33Die beiden Vermieter stehen nun dazwischen und wollen sich richtig verhalten.
Dann soll der Vermieter B seinen Mieter an die Hausordnung bzgl. Lärm erinnern, wenn es denn eine gibt.
Bedarf es da wirklich einer Hausordnung?
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von WHKD2000 »

Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 14:33
Der Mieter der vermutlich lärmenden Wohnung sagt, von ihm würde kein Lärm ausgehen. Die (inzwischen zwei) vermutlich leidenden Mieter sagen, der Lärm könne nur aus dieser einen Wohnung kommen, man würde auch die Stimmen der Mieter eindeutig erkennen. Zumal liegt die Lärmwohnung zwischen (unter bzw. über) den beiden Wohnungen, von denen die Beschwerden kommen. Es gibt in dem Haus nur eine Wohnung pro Etage.
also 2 leidende Mieter, aber nur 1 Lärmprotokoll.

Beide sagen,der Lärm kommt aus der mittleren Wohnung.

Man erkennt die Stimmen der Mieter. :shock:
Schreien diese?
Was machen die eigentlich genau für einen Lärm?

Sollen halt :roll: beide jeweils ein eigenes Lärmprotokoll machen....
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
lottchen
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von lottchen »

Richtig, um was für Lärm geht es überhaupt? Und zu welcher Uhrzeit wird gelärmt? Wenn es tatsächlich jenseits von Gut und Böse ist dann ruft man tagsüber das Ordnungsamt und nachts die Polizei. Dann hat man auch zusätzliche Zeugen.
Tastenspitz
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 13.08.19, 15:32
Tastenspitz hat geschrieben: 13.08.19, 15:22
Bewohner hat geschrieben: 13.08.19, 14:33Die beiden Vermieter stehen nun dazwischen und wollen sich richtig verhalten.
Dann soll der Vermieter B seinen Mieter an die Hausordnung bzgl. Lärm erinnern, wenn es denn eine gibt.
Bedarf es da wirklich einer Hausordnung?
Wenn der Vermieter hier handeln soll, wird er sich auf irgend was berufen müssen. Naheliegend wären hier in einer Hausordnung vereinbarte Regelungen zur Ruhe, Ruhezeit oder Verhalten.
Wir wissen ja nicht
WHKD2000 hat geschrieben: 13.08.19, 16:31Was machen die eigentlich genau für einen Lärm?
und auch nicht wann.
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 14.08.19, 07:29 Wenn der Vermieter hier handeln soll, wird er sich auf irgend was berufen müssen.
Die per Gesetz vorgegebenen Zeiten und Grenzwerte!
Tastenspitz hat geschrieben: 14.08.19, 07:29 Naheliegend wären hier in einer Hausordnung vereinbarte Regelungen zur Ruhe, Ruhezeit oder Verhalten.
Darf man per Hausordnung restriktiver sein, als die Gesetze es vorgeben?
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von Tastenspitz »

Kommt drauf an. :mrgreen:
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webmaster76
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von webmaster76 »

Wenn es nun einen zweiten betroffenen Bewohner gibt, sollte dieser parallel ein eigenes Lärmprotokoll führen. Die beiden Vermieter könnten

1. den Vermieter des lärmenden Nachbarn unter Hinweis auf die Lärmprotokolle per Einschreiben auffordern dafür zu Sorgen, dass das Fehlverhalten abgestellt wird
2. das Thema als TOP für die kommende ETV einbringen
3. wenn beide > 1/4 der Köpfe der ETG von der Verwaltung eine AOETV fordern

Es könnte sich auch anbieten (wenn der Lärm immer zu denselben Uhrzeiten gemacht wird), dass sich die beiden oder besser sogar alle drei Vermieter vor Ort ein Bild machen. Evtl. könnte dann auch die ganze Mannschaft beim lärmenden Mieter direkt klingeln.
FelixSt
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Re: Lärmbelastung, was tun als Vermieter?

Beitrag von FelixSt »

Seien wir gespannt auf die nun zu erwartende Liste mit "Gründen", wieso es dem zweiten Mieter unmöglich zuzumuten ist, solch ein Protokoll zu führen...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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