Hallo,
der Mieter hat die Wohnung vom Vermieter mit einer EInbauküche inkl Elektrogeräten mit den Worten, diese gehöre mit zur Wohnung, übernommen. Im Mietvertrag (vorgerfertigtes Druckwerk der Haus & Grund GmbH) wird diese Küche nicht erwähnt. Zum Thema Instandhaltung ist der Mieter laut Vertrag verpflichtet für Schäden bis 100 e je Fall aber maximal 6% der Jahresmieter pro Jahr auf zu kommen.
Meine Frage hierzu:
1. Bezieht sich diese Instandhaltungsklausel auch auf eine verbaute Küche oder gehört diese nur dann zur Mietsache wenn sie im Vertrag aufgeführt ist? Eine andere Auffassung könnte sein, die Küche darf kostenfrei genutzt werden, dafür obliegt die Instandhaltng unbegrenzt dem Mieter.
Danke
Mietwohnung, Küche instandhalten
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Re: Mietwohnung, Küche instandhalten
1. Eine vorhandene Küche gehört zur Mietsache, außer etwas anderes ist vertraglich vereinbart.
2. Für derartige vertragliche Vereinbarungen gibt es verschiedene Optionen, der Vermieter kann die Küche z. B. verschenken oder verleihen. In all diesen Fällen trifft allerdings den Mieter keine Instandhaltungspflicht. Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, z. B. einen kaputten Herd auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Man kann einen kaputten Herd aber genausogut ausbauen (im Fall der Leihe darf man ihn allerdings wohl nicht ohne Zustimmung des Vermieters entsorgen) und durch einen neuen Herd zu ersetzen.
2. Für derartige vertragliche Vereinbarungen gibt es verschiedene Optionen, der Vermieter kann die Küche z. B. verschenken oder verleihen. In all diesen Fällen trifft allerdings den Mieter keine Instandhaltungspflicht. Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, z. B. einen kaputten Herd auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Man kann einen kaputten Herd aber genausogut ausbauen (im Fall der Leihe darf man ihn allerdings wohl nicht ohne Zustimmung des Vermieters entsorgen) und durch einen neuen Herd zu ersetzen.
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Re: Mietwohnung, Küche instandhalten
Also wenn im Mietvertrag für die Instandhaltung z.B. 100 € je Schadenfall vereinbart sind, die der Mieter selbst trägt, ein Elektrogerät reparaturbedürftig ist und dies 200 € kostet, ist der Vermieter in der Pflicht sich mit 100 € zu beteiligen?!
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Re: Mietwohnung, Küche instandhalten
Nein, dann muss der Vermieter die gesamten 200€ tragen.DummeFrage hat geschrieben:Also wenn im Mietvertrag für die Instandhaltung z.B. 100 € je Schadenfall vereinbart sind, die der Mieter selbst trägt, ein Elektrogerät reparaturbedürftig ist und dies 200 € kostet, ist der Vermieter in der Pflicht sich mit 100 € zu beteiligen?!
Grüße, Susanne
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Re: Mietwohnung, Küche instandhalten
Ist es denn notwendig, dass die Küche im Mietvertrag überhaupt, z.B. als Zusatzausstattung o.ä., erwähnt wird? Denkbar wären auch rein mündliche Vereinbarungen, dass die Küche zur Wohnung gehört und deswegen vom Vormieter nicht entfernt wurde.Evariste hat geschrieben:1. Eine vorhandene Küche gehört zur Mietsache, außer etwas anderes ist vertraglich vereinbart.
Re: Mietwohnung, Küche instandhalten
Wie Susanne bereits schrieb, trägt der Vermieter Kosten die über der vereinbarten Summe, pro Schadensfall liegen, komplett.
Der Vermieter hat hier auch die Reparatur zu veranlassen, nicht der Mieter
Falls der Mieter die Reparatur eigenmächtig veranlasst hat, ohne den Vermieter vorher vom Schaden zu Informieren und ihm eine angemessene Zeit zur Behebung des Schadens zu lassen, könnte es gut sein, daß der Mieter die Rechnung selbst zahlen muß und nichts vom Vermieter zurückbekommt.
Der Vermieter hat hier auch die Reparatur zu veranlassen, nicht der Mieter
Das liest sich, als hätte der Mieter die Instandsetzung veranlasst.DummeFrage hat geschrieben:ist der Vermieter in der Pflicht sich mit 100 € zu beteiligen?!
Falls der Mieter die Reparatur eigenmächtig veranlasst hat, ohne den Vermieter vorher vom Schaden zu Informieren und ihm eine angemessene Zeit zur Behebung des Schadens zu lassen, könnte es gut sein, daß der Mieter die Rechnung selbst zahlen muß und nichts vom Vermieter zurückbekommt.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Mietwohnung, Küche instandhalten
Nein es ist nicht notwendig, dass schriftlich vereinbart wird dass die Küche zur Wohnung gehört bzw. dass die Küche das Eigentum des Vermieters ist.DummeFrage hat geschrieben:Ist es denn notwendig, dass die Küche im Mietvertrag überhaupt, z.B. als Zusatzausstattung o.ä., erwähnt wird? Denkbar wären auch rein mündliche Vereinbarungen, dass die Küche zur Wohnung gehört und deswegen vom Vormieter nicht entfernt wurde.Evariste hat geschrieben:1. Eine vorhandene Küche gehört zur Mietsache, außer etwas anderes ist vertraglich vereinbart.
Alles was schon vorher in der Wohnung drin war ohne dass der Mieter es mitgebracht hat, gilt ohne anderweitige Vereinbarung automatisch als Eigentum des Vermieters und damit zur Wohnung gehörig.
Grüße, Susanne
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