Angenommen in einem Mietvertrag wurde eine Mietkaution von 2000 Euro vereinbart.
Diese Mietkaution wurde aber damals (vor 3-4 Jahren) nicht überwiesen und vom Vermieter auch nicht eingefordert.
Jetzt zieht der Mieter aus und verlangt (die damals nicht gezahlte) Mietkaution zurück.
Muss der Mieter beweisen, dass er die Mietkaution bezahlt hatte oder der Vermieter beweisen, dass er diese nicht erhalten hatte?
Gibt es dazu Urteile/Gesetze?
Beweislast + Verjährung nicht gezahlte Mietkaution?
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Re: Beweislast + Verjährung nicht gezahlte Mietkaution?
Der Mieter muss beweisen, dass er Kaution bezahlt hat.
Braucht man nicht. Wer etwas haben will, muss beweisen, dass ihm der Anspruch zusteht. Das ist allgemeiner Grundsatz im Zivilrecht und bei einer Mietkaution ist es auch nicht anders.Gibt es dazu Urteile/Gesetze?
Grüße, Susanne
Re: Beweislast + Verjährung nicht gezahlte Mietkaution?
Ergänzend zur vorherigen Antwort
Man kann einen Nichterhalt nicht beweisentobwen hat geschrieben: Muss der Mieter beweisen, dass er die Mietkaution bezahlt hatte oder der Vermieter beweisen, dass er diese nicht erhalten hatte?
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