Künstlername als Name Vertragspartner
Moderator: FDR-Team
Künstlername als Name Vertragspartner
Mieter möchte eine neue Wohnung beziehen. Er möchte im Vertrag seinen Künstlernamen (ordnungsgemäß im Personalausweis eingetragen) stehen haben und nicht den bürgerlichen Namen. Geht das überhaupt? Und wenn der Vermieter den Mieter z.B. verklagen will - ist es in Ordnung als gegnerischen Namen den Künstlernamen zu verwenden und nicht den bürgerlichen? Sind bürgerlicher und Künstlername da gleichgestellt? Oder müssen immer beide verwendet werden oder muss zwingend der bürgerliche Name verwendet werden?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Künstlername als Name Vertragspartner
Wenn dein Künstlername im Perso steht, dann bist du in der Regel auch damit vertragsfähig. Du kannst Tickets buchen, Verträge damit schließen... nur standesamtliche Geschichten sind ausgeschlossen.
Re: Künstlername als Name Vertragspartner
Der Künstlername im Personalausweis ist grundsätzlich dazu geeignet, rechtsverbindliche Verträge zu schließen. Allerdings muss der Künstlername dann auch eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen sein. Aber auch das hat seine Grenzen, nämlich dann, wenn man z.B. eine Immobilie kaufen möchte. Im Grundbuch hat der bürgerliche Name zu stehen, hier kann der Künstlername lediglich angehängt werden.
Ein Künstler kann unter dem Künstlernamen nicht nur Verträge schließen, sondern auch darunter verklagt werden
Ein Künstler kann unter dem Künstlernamen nicht nur Verträge schließen, sondern auch darunter verklagt werden

Ich bin kein Jurist.
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