Frist Rückzahlung Kaution

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webmaster76
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Frist Rückzahlung Kaution

Beitrag von webmaster76 »

Hallo an euch,

angenommen Mieter M kündigt seinen Mietvertrag mit Vermieter V zum 01.05.2019. Übergabe erfolgt mit Protokoll, V zeigt bis heute keine Mängel an (Wohnung wurde nahtlos weitervermietet). Der M fragt nun bei dem V nach der Rückzahlung der Kaution an, dieser bewegt sich jedoch nicht.

Laut aktueller Rechtsprechung hat der V nun wohl eine Prüfungs- und Überlegungsfrist von 6 Monaten, d.h. vor dem 01.11.2019 hätte der M keinen rechtlichen Hebel, seine Kaution zurück zu verlangen.

Soweit so gut. Allerdings ist im Mietvertrag der folgende Passus enthalten:
"Die Kaution ist 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache an den Mieter zurück zu zahlen. Steht eine Forderung des Vermieters zu dem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen entsprechenden Betrag zurück zu halten".

Ist der V somit in Verzug?

Thema Nebenkosten: der M musste in den ganzen Jahren nie eine Nachzahlung auf die Nebenkosten leisten, er hat im Gegenteil immer eine Rückzahlung erhalten.
Tastenspitz
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Re: Frist Rückzahlung Kaution

Beitrag von Tastenspitz »

webmaster76 hat geschrieben: 16.08.19, 07:23Ist der V somit in Verzug?
Ja.
Anmahnen mit Frist unter Verweis auf die Vertragsklausel und dann nach Ablauf den Mahnbescheid schicken.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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