Lärm durch Wärmepumpe
Moderator: FDR-Team
Lärm durch Wärmepumpe
Hallo,
Mieter M wohnt im 2.OG = Dachgeschoss. Oben auf dem Dachgeschoss steht eine Wärmepumpe,
welche in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern 42dB(A) Lärm erzeugt. Bei Besichtigung (03/2019)
hat Verwalter P den Umbau neben das Haus versprochen. Fundamente waren schon fertiggestellt.
M hat den Vermieter T mehrfach nach Umbau bzw. aktuellem Stand gefragt. T vertröstet ruft an bzw.
meldet sich bei neuer Info bei M. Leider tut sich nichts! Was sollte M unternehmen?
Die Anlage ist ca. 2,5 Jahre alt.
Gruß
Mieter M wohnt im 2.OG = Dachgeschoss. Oben auf dem Dachgeschoss steht eine Wärmepumpe,
welche in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern 42dB(A) Lärm erzeugt. Bei Besichtigung (03/2019)
hat Verwalter P den Umbau neben das Haus versprochen. Fundamente waren schon fertiggestellt.
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Zum Anwalt gehen und die Miete angemessen mindern.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Bei der Besichtigung im März 2019 stand die Wärmepumpe im Dachgeschoss. D.h. M wusste davon und ihm war klar, dass die Wärmepumpe Lärm erzeugt. Zwar hat
was aber für den Mietvertrag und den darin enthaltenen (oder nicht enthaltenen) Vereinbarungen völlig irrelevant ist, es sei denn, dass P der Vermieter ist. Hat der Vermieter vertraglich nicht zugesagt, dass die Wärmepumpe dort bis zum Tag X weg ist, hat M aus meiner Sicht keinerlei Handhabe etwas zu fordern oder sogar die Miete zu mindern.
Re: Lärm durch Wärmepumpe
Aha. Woher weiß man das?webmaster76 hat geschrieben: ↑20.08.19, 15:32 M wusste davon und ihm war klar, dass die Wärmepumpe Lärm erzeugt
Selbst wenn bestimmte Werte überschritten werden, ist Lärm nicht stets ein Mangel der Mietsache. Es kann deshalb durchaus angebracht sein, durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen, ob die Lärmbeeinträchtigung einen Mangel im Mietrecht darstellt und ob sie zur Mietzinsminderung berechtigt.
Wenn aber schon gemäß DIN 4109 für technische Anlagen nachts den Wert von 30 bzw. 35 dB nicht überschreiten darf, dann ist eine Betrachtung durch einen Anwalt sicherlich hilfreich.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Wenn bei der Besichtigung explizit über die Wärmepumpe und den Umbau gesprochen wird ist davon auszugehen, dass dem M bekannt ist, dass dieses Ding eine Lärmquelle ist. Und der Lärm nicht unerheblich ist, denn sonst würde man sich ja nicht überlegen, das Ding umzubauen...
Es wäre interessant zu wissen, ob es zwischen dem T und dem M irgendwelche Vereinbarungen diesbezüglich gibt. Denn was der P so alles verspricht ist hier erstmal Schall und Rauch.
Re: Lärm durch Wärmepumpe
Aus welcher Erkenntnis schließen Sie, dass man bei einer Wärmepumpe immer mit einer unangemessenen Lärmbelastung auszugehen ist?webmaster76 hat geschrieben: ↑21.08.19, 09:11 Wenn bei der Besichtigung explizit über die Wärmepumpe und den Umbau gesprochen wird ist davon auszugehen, dass dem M bekannt ist, dass dieses Ding eine Lärmquelle ist. Und der Lärm nicht unerheblich ist, denn sonst würde man sich ja nicht überlegen, das Ding umzubauen...
Übrigens wurde nicht bei Besichtigung überlegt, die Anlage zu versetzen. Zu diesem Zeitpunkt war die Fundamentierung schon abgeschlossen.
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Damit meinte ich, dass wenn der Mieter bei der Besichtigung schon mit der Nase auf die Wärmepumpe gestoßen wird, es ihm doch klar sein muss, dass diese merklich Lärm verursacht. Ob der dann am Ende in der Wohnung unangemessen ist oder nicht müsste geklärt werden. Man hätte ja bei der Besichtigung auch den Boost-Modus der Wärmepumpe aktivieren können, dann hätte man ganz schnell Klarheit gehabt, wie laut das Teil wirklich ist...
Ok, überlegen war das falsche Wort. Gemeint war beschlossen.
Re: Lärm durch Wärmepumpe
Das beantwortet immer noch nicht meine Frage. Wärmepumpen müssen die Immissionsrichtwerte des BImSchG einhalten. Wieso sollte ich also als pot. Mieter davon ausgehen, dass eine technische Anlage die in der Nähe meiner pot. Wohnung steht nicht diese Werte einhält? Wieso ich den Vermieter dazu auffordern soll eine Wärmepumpe zu einem max. Lauf zu zwingen (ob er überhaupt weiß, wie das gemacht wird vage ich zu bezweifeln) können sie sicherlich erklären und sie können sicherlich erklären auf welcher Grundlage ich diesen dazu zwingen darf.webmaster76 hat geschrieben: ↑22.08.19, 14:47Damit meinte ich, dass wenn der Mieter bei der Besichtigung schon mit der Nase auf die Wärmepumpe gestoßen wird, es ihm doch klar sein muss, dass diese merklich Lärm verursacht. Ob der dann am Ende in der Wohnung unangemessen ist oder nicht müsste geklärt werden. Man hätte ja bei der Besichtigung auch den Boost-Modus der Wärmepumpe aktivieren können, dann hätte man ganz schnell Klarheit gehabt, wie laut das Teil wirklich ist...
webmaster76 hat geschrieben: ↑22.08.19, 14:47Ok, überlegen war das falsche Wort. Gemeint war beschlossen.
Hab mal ihre Korrektur eingefügt. Leider ändert es nichts daran. Ein Umbau kann viele Gründe haben.webmaster76 hat geschrieben: ↑21.08.19, 09:11 Und der Lärm nicht unerheblich ist, denn sonst würde man sich ja nicht beschlossen, das Ding umzubauen...
Beispiele:
1. Die Wartung der Anlage ist dort nicht möglich (was bei der Planung und Einbau nicht bedacht hatte).
2. Die Umgebungsvariablen waren nicht optimal für eine optimale Nutzung der Anlage
3. usw.
oder auch
4. Die Anlage ist für diesen Standort zu laut.
Ob aber ein Mieter verpflichtet ist zu hinterfragen, wieso der Umbau erfolgt vage ich zu bezweifeln.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Wenn ich mir die Tabelle hier https://www.hug-technik.com/inhalt/ta/s ... pegel.html ansehe, ist mir nicht so ganz klar, wo genau das Problem liegt.
Re: Lärm durch Wärmepumpe
Was hat der Arbeitsschutz mit dem Lärmschutz einer Wohnung zutun?
Die DIN 4109 fordert hinsichtlich gebäudetechnischer Anlagen zwischen 20 bis 27dB.
Die DIN 4109 fordert hinsichtlich gebäudetechnischer Anlagen zwischen 20 bis 27dB.
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Nichts.
Im Kern geht's es nmE. auch nicht darum, sondern dass der Vermieter seine Zusage einhält.
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Die jedoch, wenn sie mündlich getätigt wurde zu beweisen wäre. Ergo geht es letztlich doch um die Werte und die Frage: Wohnwertminderung oder nicht.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.08.19, 06:35 Nichts.
Im Kern geht's es nmE. auch nicht darum, sondern dass der Vermieter seine Zusage einhält.
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Natürlich kann man den Vermieter nicht zwingen. Aber: wenn das alles bei der Besichtigung schon diskutiert wird, der Vermieter die Volllast nicht zeigen möchte usw. dann lässt man halt im Zweifelsfall lieber die Finger von der Wohnung.ktown hat geschrieben: ↑22.08.19, 15:09 Wieso ich den Vermieter dazu auffordern soll eine Wärmepumpe zu einem max. Lauf zu zwingen (ob er überhaupt weiß, wie das gemacht wird vage ich zu bezweifeln) können sie sicherlich erklären und sie können sicherlich erklären auf welcher Grundlage ich diesen dazu zwingen darf.
BTW: für den Boostmodus drückt man i.d.R. einfach ein Knöpfchen und wartet ca. 1 Minute. Das steht in jedem Handbuch drin wie das geht.
Re: Lärm durch Wärmepumpe
Aha. Haben sie eine Wärmepumpe? Ich für meinen Teil habe selbst eine und diese Möglichkeit ist dort nur möglich über bestimmte Programme die aber nur der Techniker einschalten kann und deswegen per Code gesperrt sind.webmaster76 hat geschrieben: ↑23.08.19, 08:08 für den Boostmodus drückt man i.d.R. einfach ein Knöpfchen und wartet ca. 1 Minute. Das steht in jedem Handbuch drin wie das geht.
Sagt wer? Ich kenne den Sachverhalt bisher nur, dass es eine mündliche Aussage des Vermieters gibt, dass er beabsichtigt die Wärmepumpe zu versetzen und dafür schon Fundamente an anderer Stelle errichtet wurden. Wieso er diese Aussage tätigte und ob dabei mögliche Lärmbeeinträchtigungen der Anlass war ist rein spekulativ und selbst wenn sind 42 dB (wenn sie korrekt gemessen wurden) definitiv zu hoch und können mit Wissen darum nicht abgetan werden.webmaster76 hat geschrieben: ↑23.08.19, 08:08 wenn das alles bei der Besichtigung schon diskutiert wird
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Re: Lärm durch Wärmepumpe
Der verständige Leser wird sicher erkennen, daß die Verlinkung nicht wegen der Seitenüberschrift, sondern des Seiteninhaltes geschah.
Aha. Diese DIN bindet den Vermieter wie und gibt dem Mieter dementsprechend welche Rechte?Die DIN 4109 fordert hinsichtlich gebäudetechnischer Anlagen zwischen 20 bis 27dB.
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