Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

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Ramfio
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Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von Ramfio »

Ein ältere Dame lebt schon jahrzehnte allein in einer Mietwohnung. Ihre Rente reichte gerade so für Miete und ihren Lebensunterhalt.

Sparen konnte sie nichts.

Renoviert hat sie nie, die Wohnung aber aufgrund ihres hohen Alters ziemlich " verkommen " lassen.


Nun kam sie plötzlich ins Pflegeheim und wird auch nicht mehr zurückkommen.


Was ist nun mit der gesetzlichen Kündigungsfrist? Muss sie nun noch 3 Monate Miete zahlen ? Wenn JA , wovon zahlen ?

Wer zahlt nun die Renovierung ?

Im Mietvertrag steht lediglich " Die SChönheitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten "
fodeure
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von fodeure »

Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 19:35Muss sie nun noch 3 Monate Miete zahlen?
Selbstverständlich.
Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 19:35Wenn JA , wovon zahlen ?
Das Problem haben andere auch, die wenig Geld haben. Hier muß eben irgendwie eine Lösung gefunden werden.
Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 19:35Wer zahlt nun die Renovierung ?
Der Vermieter, wenn das
Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 19:35Im Mietvertrag steht lediglich " Die SChönheitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten "
alles ist, was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen erwähnt ist. Diese Klausel ist unwirksam.
Ramfio
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von Ramfio »

Der Vermieter, wenn das
<<<<<
Im Mietvertrag steht lediglich " Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten "<<<<

alles ist, was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen erwähnt ist. Diese Klausel ist unwirksam.


Also könnte die Mieterin ihre Wohnung leer räumen lassen...zahlt dann halt noch regulärt 3 Mon Miete,aber brauch nichts renovieren, streichen, tapezieren, vergammelten Teppichboden erneuern ??
SusanneBerlin
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn sie ins Pflegeheim zueht, wird sie wohl kaum in der Lage sein zu renovieren, streichen, tapezieren, vergammelten Teppichboden erneuern.

Wenn sie keine Ersparnisse hat und die Rente gerade so für den Lebensunterhalt reichte, wird sie kein Geld haben um noch 3 Monate Miete zu zahlen für eine Wohnung die sie nicht nutzt.

Der Vermieter kann sich vermutlich schon mal darauf einstellen, dass er auf seinen Forderungen sitzenbleibt.
Grüße, Susanne
Gaia
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von Gaia »

Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 20:37Also könnte die Mieterin ihre Wohnung leer räumen lassen...zahlt dann halt noch regulärt 3 Mon Miete,aber brauch nichts renovieren, streichen, tapezieren, vergammelten Teppichboden erneuern ??
Ja.
SusanneBerlin
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn der Teppichboden beim Einzug des Mieters schon drin war, kann der VM sowieso nicht verlangen, dass der Mieter einen neuen verlegen lässt. Im Gegentum, der Mieter kann nach einer angemessenen Zeit, z.B. nach 20 Jahren eine Erneuerung des textilen Bodenbelags verlangen.
Grüße, Susanne
webmaster76
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von webmaster76 »

Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 19:35 Ein ältere Dame lebt schon jahrzehnte allein in einer Mietwohnung.
Bei solch alten Mietverträgen sind ganz oft Klauseln enthalten, die von Gerichten kassiert wurden. Auch ich sehe die genannte Klausel als unwirksam an.
Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 20:37 Also könnte die Mieterin ihre Wohnung leer räumen lassen...zahlt dann halt noch regulärt 3 Mon Miete,aber brauch nichts renovieren, streichen, tapezieren, vergammelten Teppichboden erneuern ??
Ja, wenn diese 3 Monate überhaupt noch bezahlt werden (können). Da muss sich der Vermieter überlegen, ob er deswegen das Prozess-/Solvenzrisiko eingehen möchte oder das Ganze (steuerlich) nicht lieber direkt als Verlust abschreibt.

Ich stelle mir aber gerade eine ganz andere Frage:
Ramfio hat geschrieben: 23.08.19, 19:35 Nun kam sie plötzlich ins Pflegeheim und wird auch nicht mehr zurückkommen.
Wurde der Mietvertrag denn überhaupt schon gekündigt? Wenn nicht, dann reden wir über mehr als nur 3 Monate Mietausfall...
windalf
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von windalf »

Der Vermieter sollte doch ggf. auch noch eine Kaution (oder anderweitige Sicherheit) haben, die wenn die jahrelang auf einem Sparkonto lag mittlerweile ggf. einen nicht niedrigen Betrag aufweist.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
SusanneBerlin
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Re: Plötzlicher Auszug aus Mietwohnung

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn keine Miete mehr eingeht, dann kann der Vermieter seinerseits am 4. Werktag des 2. Monats ohne Mietzahlung fristlos kündigen.

Da der VM ohne Wohnungs- oder zumindest Schlüsselrückgabe rechtlich nicht in die Wohnung reindarf solange keine Gefahr in Verzug ist, täte der Vermieter gut daran, sich gütlich mit der Mieterin zu einigen, damit er wenigstens zeitnah wieder über die Wohnung verfügen kann. Der offizielle Weg führt über die Räumungsklage und das kommt den VM teurer, als auf die 3-monatige Kündigungsfrist zu verzichten (die ihm vermutlich eh nichts einbringt wenn die Mieterin mittellos ist und mit der Rente vorrangig das Pflegeheim bezahlt werden muss).


windalf hat geschrieben: 26.08.19, 09:46 Der Vermieter sollte doch ggf. auch noch eine Kaution (oder anderweitige Sicherheit) haben, die wenn die jahrelang auf einem Sparkonto lag mittlerweile ggf. einen nicht niedrigen Betrag aufweist.
Ok, wenn der VM im Besitz einer Kaution ist, sieht es nicht ganz so schlecht aus für den VM. Dann wäre bei der üblichen Kautionshöhe von 3 Warmmieten (und wenn während der Mietzeit von mehreren Jahrzehnten keine signifikanten Mieterhöhungen gab) die Mietforderung während der Kündigungsfrist von der Kaution abgedeckt.

Andererseits: Wenn der Mietspiegel es hergibt (d.h. gefragte Lage) wäre theoretisch alle 3 Jahre eine Mieterhöhung von 20% drin. Soviele Zinsen zahlt keine Bank für ein Kautionskonto.
Grüße, Susanne
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