Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall :
Herr E. hat ein Zimmer angemietet, eine Kaution von 2 Monatsmieten ohne die Strompauschale.
Die erste Miete zahlt er zunächst nicht, dann auf Nachfrage des Vermieters teilt er erst mit, dass er nicht den vollständigen Mietvertrag erhalten hätte, dass in seinem Exemplar die Seite mit der Bankverbindung des Vermieters fehlt.
Nachdem ihm eine vollständige Kopie des Mietvertrages zugesandt wurde, zahlt er die erste Monatsmiete.
Im nächsten Monat zahlt er erneut nicht vertragsgemäß zum 03.d.M.
Auf Nachfrage des Vermieters teilt er mit, dass er die Arbeitsstelle gewechselt hätte und künftig seinen Arbeitslohn erst zum 15. d.M. erhält.
Aber auch danach zahlt er die Miete nicht.
Bei einem anschließenden Gespräch des Vermieters mit dem Mieter erklärt dieser, dass er ein zu geringes Einkommen habe, um Miete zu zahlen und dass er
gerne noch die Kaution "abwohnen" möchte und danach ausziehen würde. Gleichzeitig teilt er mit, dass er ALG beantragt hat, aber noch kein Geld erhalten hätte.
Der Vermieter vereinbart mit dem Mieter, dass dieser ihm einen Nachweis über die Beantragung von ALG zusenden solle, dann würde der Vermieter auf die fehlende Miete noch etwas warten. Aber wie zu erwarten, kommt der Nachweis nicht.
Da nicht zu erwarten ist, dass der Mieter die künftigen Mieten zahle wird, soll der Mietvertrag gekündigt werden, sobald er mit der zweiten Miete in Verzug ist. Wenn die Kündigung nun am 05.des Monats fristlos gekündigt wird, wie lange muss dem Mieter Zeit gegeben werden, auszuziehen und die Schlüssel und das Zimmer zurückzugeben ?
Fristlose Kündigung
Moderator: FDR-Team
Re: Fristlose Kündigung
Ich meine die Gerichte gestehen dem fristlos gekündigtem Mieter eine Frist von 2 Wochen zu, sich was neues zu suchen und umzuziehen.
Re: Fristlose Kündigung
Danke für die Antwort.
Ich hätte jetzt mit einer Woche gerechnet, aber die Gerichte sind ja eh meistens eher auf Seiten der Mieter.
Ist ja auch unverschämt, dass auch der Mieter sich an den Vertrag halten und die vereinbarte Miete bezahlen soll.
Ich hätte jetzt mit einer Woche gerechnet, aber die Gerichte sind ja eh meistens eher auf Seiten der Mieter.
Ist ja auch unverschämt, dass auch der Mieter sich an den Vertrag halten und die vereinbarte Miete bezahlen soll.
Re: Fristlose Kündigung
Bei fristlosen Kündigungen wegen Mietrückständen gibt es ja auch noch den § 569 Abs.3 Ziffer 2 BGB:
Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.
Gruß Spezi
Re: Fristlose Kündigung
Um die Frage richtig zu beantworten, müsste erst geklärt werden, was Sie mit "Zeit geben" meinen.
Eine fristlose Kündigung bedeutet ja, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses, auch das Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist, für den Vermieter nicht zumutbar ist. Entsprechend ist der Mieter im Grunde dazu verpflichtet, sofort auszuziehen.
Der Vermieter kann das aber nicht erzwingen, z. B. durch Austausch des Schlüssels. Sondern er muss eine Räumungsklage erheben, was Geld kostet. Dabei gibt es dann 2 Probleme:
1. Wenn der Mieter zügig auszieht, dann hat er keinen Anlass zu der Klage gegeben und muss die Kosten nicht tragen, auch wenn der Vermieter grundsätzlich im Recht ist.
2. Auch wenn er am Ende die Kosten tragen soll, wenn bei ihm nichts zu holen ist, bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen.
Deswegen ist es nicht immer schlau, sofort Räumungsklage zu erheben.
Re: Fristlose Kündigung
Mit der fristlosen Kündigung müsste der Mieter doch aufgefordert werden, das gemietete Zimmer an den Vermieter zurückzugeben.
M.E. müsste in dem Schreiben dann auch stehen, dass das Zimmer bis zum Tag X zurückzugeben ist.
Es gibt hoffentlich auch Mieter, die einer solchen Aufforderung nachkommen, ohne dass weitere rechtliche Schritte ( wie Räumungsklage ) notwendig sind.
Wenn z.B. der Mieter aufgefordert wird, innerhalb von 14 Tagen das Zimmer zu räumen, ist das rechtlich zu beanstanden oder ist das nachteilig für den Vermieter, wenn doch eine Räumungsklage notwendig wird.
M.E. müsste in dem Schreiben dann auch stehen, dass das Zimmer bis zum Tag X zurückzugeben ist.
Es gibt hoffentlich auch Mieter, die einer solchen Aufforderung nachkommen, ohne dass weitere rechtliche Schritte ( wie Räumungsklage ) notwendig sind.
Wenn z.B. der Mieter aufgefordert wird, innerhalb von 14 Tagen das Zimmer zu räumen, ist das rechtlich zu beanstanden oder ist das nachteilig für den Vermieter, wenn doch eine Räumungsklage notwendig wird.
Re: Fristlose Kündigung
eventuell schon, auch wenn das geschilderte Verhalten
jetzt nicht gerade auf einen zuverlässigen Menschen hindeutet.Die erste Miete zahlt er zunächst nicht, ...
Im nächsten Monat zahlt er erneut nicht vertragsgemäß zum 03.d.M.
....
Aber auch danach zahlt er die Miete nicht.
Bei einem anschließenden Gespräch des Vermieters mit dem Mieter erklärt dieser, dass er ein zu geringes Einkommen habe, um Miete zu zahlen und dass er
gerne noch die Kaution "abwohnen" möchte und danach ausziehen würde. Gleichzeitig teilt er mit, dass er ALG beantragt hat, aber noch kein Geld erhalten hätte.
Wenn jemand wiederholt nicht die Miete zahlt und sich jedes Mal eine andere Ausrede einfallen lässt, dann rechtswidrig die Kaution abwohnen möchte, kann man von Glück reden, wenn er tatsächlich einfach auszieht. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass man das hat.
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