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Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 14:17
von saya
Die Gas Versorgung einer Wohnung wurde wegen Zahlungsrückstand von Versorger eingestellt.
Wer zahlt die Freischaltungskosten bei Neuvermietung ?
Neuer Mieter oder Eigentümer, weshalb ?
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 14:23
von ktown
Wer hat den Zahlungsrückstand verursacht?
Grundsätzlich muss ein Vermieter die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand übergeben.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 14:49
von lottchen
Der neue Mieter sicher nicht. Warum auch.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 15:22
von saya
[quote]Wer hat den Zahlungsrückstand verursacht? [/quote]
Der Vormieter natürlich.
[quote]Grundsätzlich muss ein Vermieter die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand übergeben.[/quote]
Für die Gasversorgung ist ja Gasanschluss vorhanden.
Der Vermieter hat den Anschluß nicht gesperrt. Da Gasversorgung Sache des Versorgers bzw. dessen Geschäft ist.
Wer muß zahlen, oder hat Versorger keinen Zahlungsanspruch, wenn er liefern will, muß er auch freischalten ?
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 15:26
von ktown
Für den Haus bzw. Wohnungsanschluss ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.
Wie will er sonst dem Mieter eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung stellen?
Natürlich kann der Vermieter diese Kosten beim Exmieter einfordern.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 15:37
von Verpflichteter
Hallo,
stellt sich diese Frage überhaupt?
Der Ex-Mieter hatte einen Vertrag mit Orange-Gas. Rechnung nicht bezahlt, Netzbetreiber wird dann auf Veranlassung von Orange den Zähler sperren.
Neuer Mieter schließt einen Vertrag mit Lila-Gas. Lila teilt dies dem Netzbetreiber mit und der sollte dann versorgen/entsperren.
So stelle ich es mir vor.
MfG
uwe
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 15:57
von saya
So denke ich auch.
Anders wäre unlogisch.
Denn was geht es dem Eigentümer/Vermieter an, dass Gas Kunde nicht zahlt ? Das ist weder Vermieters Geschäft noch sein Risiko.
Ein Vermieter hat bei Mieter der nicht zahlt, schon genug eigene Geschäftsrisiken: Neben Mietausfall noch Klagekosten, Renovierungskosten,....
Gasversorger will nichts mehr als nur das Risiko von Gaskosten Verlust wissen ?
Der Eigentümer hatte /hat nicht mal Vertragsverhältnis mit dem Gasversorger !
Gefunden:
Dein Vermieter ist nicht verantwortlich dafür die Versorgung der Wohnung sicherzustellen, vorausgesetzt die Versorgung läuft nicht irgendwie zentral über ihn.
Alle städtischen Versorger, egal in welchem Maße privatisiert, dienen der Öffentlichkeit und ihr gesetzlicher Leitfaden ist die Sicherung eines Grundbedarfs: Existenzberechtigung.
Der örtliche, teilprivatisierte Versorger gesetzlich dazu verpflichtet den Grundbedarf ohne jeglichen Vertrag für 3 Monate zu sichern. Diese 3 Monate sind die Frist welche jedem bleibt um sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen und einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen. Die Entsperrung ist unverzüglich durchzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher, sprich Vormieter. Das Beschaffen ist kaum dem Neukunden seine Aufgabe.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 05.11.19, 16:34
von ktown
Hat der Versorger Kenntnis darüber, dass der Exmieter nicht mehr dort wohnt?
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 09:02
von saya
Wenn die Sperrung von Versorger veranlasst wurde, wissen diese nach Monaten dass Exmieter raus ist. Sie können auch bei Vermieter nachfragen.
Ohne Gasversorgung kann Mieter ja in Wohnung nur sehr arg wohnen, insbesondere wenn Heizung betroffen ist.
Spielt es eine Rolle ob Versorger über den Auszug des Exmieter wissen oder nicht ?
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 09:25
von lottchen
saya hat geschrieben: ↑06.11.19, 09:02 Spielt es eine Rolle ob Versorger über den Auszug des Exmieter wissen oder nicht ?
Klar. Ohne das Wissen wird nicht entsperrt. So einfach. Ist der Zähler eigentlich nur gesperrt oder ausgebaut?
Im Übrigen ist es heutzutage nicht so einfach wieder zu entsperren. Dazu wird ein Gas-Installateur verlangt, die die notwendigen Prüfungen an der Gasanlage vornimmt bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird durch einen Servicetechniker des Versorgers (ein gemeinsamer Termin). Und den zahlt nicht der Versorger.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 10:09
von Spezi
Welchen Bestimmungen muss sich denn ein neuer Mieter bei dem Vertragsabschluss mit dem Versorger unterwerfen ?
Ist darin die Verpflichtung zur Zahlung von Anschlussgebühren enthalten ?
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 10:11
von ktown
saya hat geschrieben: ↑06.11.19, 09:02
Spielt es eine Rolle ob Versorger über den Auszug des Exmieter wissen oder nicht ?
Natürlich ist das wichtig. Ohne diese Information muss der Versorger davon ausgehen, dass der Schuldner weiterhin Gas beziehen würde.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 10:13
von ktown
Spezi hat geschrieben: ↑06.11.19, 10:09
Welchen Bestimmungen muss sich denn ein neuer Mieter bei dem Vertragsabschluss mit dem Versorger unterwerfen ?
Ist darin die Verpflichtung zur Zahlung von Anschlussgebühren enthalten ?
In der Grundversorgung der GasGVV und ansonsten den AGB.
Der neue Mieter würde, nach derzeitigem Stand jedoch kein Gas bekommen. Der Versorger würde vom Netzbetreiber die Antwort bekommen, dass der Anschluss schon genutzt wird.
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 11:31
von saya
Der Versorger würde vom Netzbetreiber die Antwort bekommen, dass der Anschluss schon genutzt wird.
Natürlich schon vorher genutzt.
Der Versorger würde vom Netzbetreiber die Auskunft bekommen, dass der Anschluss gesperrt ist.
Es ist hier keiner sicher, wer die Entsperrungskosten zu zahlen hat.
Wenn Mieter Internet/Telefon nutzen will, wendet er sich direkt an Betreiber und schließt direkt mit dem Vertrag ab, zahlt die Anschlußkosten.
Der Vermieter stellt nur die Anschlußleitung zur Verfügung.
Wieso soll bei Gasversorgung anders sein ?
Re: Wer zahlt
Verfasst: 06.11.19, 11:41
von ktown
saya hat geschrieben: ↑06.11.19, 11:31
Wenn Mieter Internet/Telefon nutzen will, wendet er sich direkt an Betreiber und schließt direkt mit dem Vertrag ab, zahlt die Anschlußkosten.
1. Ist ein Anschluus vorhanden, entstehen keine Anschlusskosten. Fehlt der Anschluss und wurde die Wohnung mit entsprechendem Anschluss vermietet, dann trägt selbstverständlich der Vermieter die Kosten für diesen Anschluss.
2. Sollte es sich wie beim Gasanschluss verhalten, würde auch hier der neue Mieter keine Freigabe bekommen, da dieser Anschluss durch den Exmieter noch belegt ist.
Sie scheinen nicht kapieren zu wollen, dass hier der Exmieter wohl anscheinend durch sein nichthandeln die Anschlüsse blockiert und ja es ist ärgerlich für den Vermieter, dass dies für Ihn Kosten verursacht. Der neue Mieter kann jedoch selbst am wenigsten dafür.