Thema Nachbarschaft
Moderator: FDR-Team
Thema Nachbarschaft
Guten Tag,
es handelt sich um eine ältere Dame, die schwer chronisch krank ist und im Notfall von Rettungssanitätern versorgt werden müßte. Leider kommt der Notarzt nicht mit einer Trage durch das Treppenhaus, weil es mit Kinderwagen auf dem Treppenabsatz vollgestellt ist. Im Ernstfall droht ein Erstickungstod und Einweisung in die Klinik. Das heißt, es ist wirklich jede Minute kostbar.
Die 100 jährige Vermieterin wurde schriftlich gebeten, dafür zu sorgen, dass der Rettungsweg frei bleibt. Im Keller gibt es genug Platz für Kinderwagen. Leider ist die Vermieterin nicht in der Lage, das zu regeln. Die Kinderwagenbesitzer sind Ausländer und pöbeln nur. Persönliche Gespäche unter Nachbarn sind deshalb auch nicht möglich.
Was kann die Mieterin tun? Kinderwagen verhindern ebenfalls den Zugang zu ihrer Wohnung mit Einkaufsroller.
es handelt sich um eine ältere Dame, die schwer chronisch krank ist und im Notfall von Rettungssanitätern versorgt werden müßte. Leider kommt der Notarzt nicht mit einer Trage durch das Treppenhaus, weil es mit Kinderwagen auf dem Treppenabsatz vollgestellt ist. Im Ernstfall droht ein Erstickungstod und Einweisung in die Klinik. Das heißt, es ist wirklich jede Minute kostbar.
Die 100 jährige Vermieterin wurde schriftlich gebeten, dafür zu sorgen, dass der Rettungsweg frei bleibt. Im Keller gibt es genug Platz für Kinderwagen. Leider ist die Vermieterin nicht in der Lage, das zu regeln. Die Kinderwagenbesitzer sind Ausländer und pöbeln nur. Persönliche Gespäche unter Nachbarn sind deshalb auch nicht möglich.
Was kann die Mieterin tun? Kinderwagen verhindern ebenfalls den Zugang zu ihrer Wohnung mit Einkaufsroller.
Gruß TG
Re: Thema Nachbarschaft
Ob es was bringt, ist die Frage, aber versuchen könnte man mal:
- Die örtliche Feuerwehr kontaktieren und um eine Ortsbegehung bitten.
Sofern das klappt, um ein Mängelprotokoll bitten.
- Mit dem Mängelprotokoll zum Ordnungsamt gehen. (bei schweren Mängeln könnte sogar die Feuerwehr nach der
Ortsbegehung das Ordnungsamt und Bauaufsichtsbehörde informieren)
Die genannten Behörden könnten dann (sofern sie nicht inaktiv bleiben, was natürlich auch sein kann)
Auflagen und ggf. Ordnungsgelder verhängen.
- Die örtliche Feuerwehr kontaktieren und um eine Ortsbegehung bitten.
Sofern das klappt, um ein Mängelprotokoll bitten.
- Mit dem Mängelprotokoll zum Ordnungsamt gehen. (bei schweren Mängeln könnte sogar die Feuerwehr nach der
Ortsbegehung das Ordnungsamt und Bauaufsichtsbehörde informieren)
Die genannten Behörden könnten dann (sofern sie nicht inaktiv bleiben, was natürlich auch sein kann)
Auflagen und ggf. Ordnungsgelder verhängen.
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Re: Thema Nachbarschaft
Vorab:
Der Notarzt kommt nicht mit einer Trage. Die Trage braucht man um den Patienten nach der Erstversorgung durch den Notarzt aus der Wohnung zu bringen.
Wenn da was im Weg ist, schiebt man es zur Seite. Ggf. eben auch mal die Kellertreppe runter. Die Sanis sind da relativ schmerzfrei.
Ansonsten ist erstmal der Vermieter Ansprechpartner den Zustand zu verbessern. Brandschutz und Fluchtwege sind hier Stichpunkte die Sinn machen zu erwähnen.
Der Notarzt kommt nicht mit einer Trage. Die Trage braucht man um den Patienten nach der Erstversorgung durch den Notarzt aus der Wohnung zu bringen.
Wenn da was im Weg ist, schiebt man es zur Seite. Ggf. eben auch mal die Kellertreppe runter. Die Sanis sind da relativ schmerzfrei.
Ansonsten ist erstmal der Vermieter Ansprechpartner den Zustand zu verbessern. Brandschutz und Fluchtwege sind hier Stichpunkte die Sinn machen zu erwähnen.
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Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Thema Nachbarschaft
Das ist eben nicht möglich. Nach einer Erstversorgung müßte die Frau aufgrund ihres Krankheitsbildes auf jeden Fall in die Klinik. Kinderwagen steht auf dem Treppenabsatz zwischen EG und 1. Stock.Tastenspitz hat geschrieben: ↑21.11.19, 14:06 Vorab:
Wenn da was im Weg ist, schiebt man es zur Seite. Ggf. eben auch mal die Kellertreppe runter.
Davon abgesehen, kommt die Frau auch nicht mit den Einkaufsroller an Kinderwagen vorbei.
Gruß TG
Re: Thema Nachbarschaft
Warum sollte das nicht möglich sein? Der Kinderwagen muss ja durch das Treppenhaus bewegt werden. Wenn das irgendjemand schafft, warum dann kein Sani, der das Ding unten die Kellertreppe hinunter befördert? Sorry, aber das ist genauso sinnfrei, wie die Tatsache, das man unbedingt betonen muss, die Verursacher seien Ausländer und pöbelten nur.TG hat geschrieben: ↑21.11.19, 15:06 Das ist eben nicht möglich. Nach einer Erstversorgung müßte die Frau aufgrund ihres Krankheitsbildes auf jeden Fall in die Klinik. Kinderwagen steht auf dem Treppenabsatz zwischen EG und 1. Stock.
Davon abgesehen, kommt die Frau auch nicht mit den Einkaufsroller an Kinderwagen vorbei.
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Re: Thema Nachbarschaft
wenn die Dame akut was hat, wird der Notarzt vor Ort versorgen und erst, wenn sie halbwegs stabil ist, den Transport veranlassen. Bis dahin kann man die Wagen aus dem Weg räumen lassen, notfalls vom der Feuerwehr, die weiß mit solchen Hindernissen gut umzugehen. Ob die Kinderwagen danach noch funktionsfähig sind, ist ein anderes Thema.TG hat geschrieben: ↑21.11.19, 15:06Das ist eben nicht möglich. Nach einer Erstversorgung müßte die Frau aufgrund ihres Krankheitsbildes auf jeden Fall in die Klinik. Kinderwagen steht auf dem Treppenabsatz zwischen EG und 1. Stock.Tastenspitz hat geschrieben: ↑21.11.19, 14:06 Vorab:
Wenn da was im Weg ist, schiebt man es zur Seite. Ggf. eben auch mal die Kellertreppe runter.
Davon abgesehen, kommt die Frau auch nicht mit den Einkaufsroller an Kinderwagen vorbei.
Wenn die betagte Vermieterin nichts macht, ist außer der Mitteilung an das Ordnungsamt oder wie vorgeschlagen der Feuerwehr und Mietminderung (nur mit Anwalt) wenig machbar.
P.S. in der Tat ändert sich die Sach- und Rechtslage nicht, nur weil dieses Mal die fiktiven Nachbarn Ausländer sind und der Sprache nicht mächtig
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Re: Thema Nachbarschaft
Das Thema Kinderwagen im Treppenhaus ist nicht so eindeutig, siehe
https://www.mietrecht.com/kinderwagen-im-treppenhaus/
Die entscheidende Aussage ist hier meiner Meinung nach
So oder so ist zu bedenken, dass das Zusammenleben mit sowieso schon pöbelnden Nachbarn mit Sicherheit nicht besser wird, wenn man mit der Verwaltung, der Vermieterin oder einer Behörde im Schlepptau anrückt...
https://www.mietrecht.com/kinderwagen-im-treppenhaus/
Die entscheidende Aussage ist hier meiner Meinung nach
Und ich denke "nicht oder nur unwesentlich" ist hier rein objektiv zu betrachten. Es mag sein, dass die Kinderwagen die Dame mit dem Einkaufsroller stören bzw. es ihr schwieriger machen, in ihre Wohnung zu kommen. Ob hier konkret und objektiv eine wesentliche Behinderung gegeben ist, müsste wohl im Einzelfall geklärt werden. Gibt es in dem Mehrparteienhaus eine Verwaltung? Wenn ja, könnte die Mieterin sich dorthin mit dem Hinweis wenden, dass die Fluchtwege aufgrund der abgestellten Kinderwagen zu eng sind. Eine vernünftige Verwaltung wird hier zumindest mal prüfen, wie sich das konkret gestaltet. Die Dame müsste aber dann auch schlüssig darlegen können, dass die Kinderwagen nicht mal nur kurz so abgestellt wurden (was u.U. schnell behauptet wird).andere Bewohner nicht oder nur unwesentlich behindert werden.
So oder so ist zu bedenken, dass das Zusammenleben mit sowieso schon pöbelnden Nachbarn mit Sicherheit nicht besser wird, wenn man mit der Verwaltung, der Vermieterin oder einer Behörde im Schlepptau anrückt...
Re: Thema Nachbarschaft
Nein, es gibt keine Verwaltung. Die ältere Dame ist aber gehbehindert, und es wäre in diesem Falle wohl zu überprüfen, ob es ihr als Schwerbehinderte zugemutet werden kann, ihren Einkauf Stück für Stück einzelnd an dem Kinderwagen vorbei zu tragen.
Im Keller gibt es ja genug Abstellplatz. Das sind nur 5 Stufen nach unten. Der Kinderwagen wird aber 20 Stufen nach oben getragen.
Im Keller gibt es ja genug Abstellplatz. Das sind nur 5 Stufen nach unten. Der Kinderwagen wird aber 20 Stufen nach oben getragen.
Gruß TG
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Re: Thema Nachbarschaft
OK.
Also sind wir jetzt vom Rettungssanitäter mit Trage und drohendem Erstickungstod zum Einkaufen mit dem Hackenporsche gekommen.
Sorry, aber wenn man selber da durch kommt, dann passt imho auch ein solcher Trolley da durch.
Für mich sieht das hier eher so aus, als ob die Nachbarn sich versuchen das Leben schwer zu machen. Warum auch immer.
Sowas
Also sind wir jetzt vom Rettungssanitäter mit Trage und drohendem Erstickungstod zum Einkaufen mit dem Hackenporsche gekommen.

Sorry, aber wenn man selber da durch kommt, dann passt imho auch ein solcher Trolley da durch.
Für mich sieht das hier eher so aus, als ob die Nachbarn sich versuchen das Leben schwer zu machen. Warum auch immer.
Sowas
ist wohl völlig übertrieben.
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Re: Thema Nachbarschaft
Schon mal daran gedacht, dass es Trolleys in unterschiedlichen Größen gibt? Ebenso gibt es unterschiedliche Größen bei Kinderwagen. Die alte Dame ist übrigens gehbehindert. Die Nachbarn aggressive Zugezogene. Zum Keller sind es 5 Treppenstufen, in den 1. Stock dagegen 20 Stufen. Im Keller gibt es genug Platz für Kinderwagen, also durchaus eine Alternative.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.11.19, 08:41 OK.
Sorry, aber wenn man selber da durch kommt, dann passt imho auch ein solcher Trolley da durch.
ist wohl völlig übertrieben.
Gruß TG
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Re: Thema Nachbarschaft
Ist alles bekannt.

Gute Idee. Man könnte also einfach einen schmaleren kaufen.

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Re: Thema Nachbarschaft
Die alte Dame bekommt aber einen überdimensionierten Zwiebelporsche 20 Stufen hoch gewuchtet? Respekt.
Ich kann ja verstehen, dass der Kinderwagen nervt. Aber bis eine ältere Dame auf einrr Trage transportgesichert ist, hat einer auch den Weg frei. Ganz sicher.
Grüße
Ich kann ja verstehen, dass der Kinderwagen nervt. Aber bis eine ältere Dame auf einrr Trage transportgesichert ist, hat einer auch den Weg frei. Ganz sicher.
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Re: Thema Nachbarschaft
Das hatte ich schon seit dem ersten Post vermutet, dass der Rettungssanitäter für ein anderes Problem herhalten muss.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.11.19, 08:41 Also sind wir jetzt vom Rettungssanitäter mit Trage und drohendem Erstickungstod zum Einkaufen mit dem Hackenporsche gekommen.![]()
Was, wenn der nächste Nachbar in seinem Keller eine kleine Hobbyschrauberei eingerichtet hat und nun nicht mehr mit seinen Sachen an den Kinderwagen vorbei kommt? Oder es dann nicht mehr möglich ist mit dem unten abgestellten Fahrrad an den Kinderwagen vorbei zu kommen?
Aus meiner Sicht bleibt es dabei. Die Damen muss objektiv betrachtet wesentlich behindert werden. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen. Gibt es keinen Verwalter, fällt ein möglicher Hebel weg. Bleibt also nur der Weg über die Vermieterin. Notfalls über den Weg der Mietminderung. Dabei ist es aber immer ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen.
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