Hallo,
angenommen, der Vermieter möchte, aus welchen Gründen auch immer, den bisher unbefristeten Mietvertrag in einen befristeten Mietvertrag unwandeln. Sofern die Mietpartei damit einverstanden ist, sollte das ja kein Problem sein, da zwei übereinstimmende Willenserklärungen und fertig, oder!?
Was aber, wenn die Mieter oder der Vermieter doch vorzeitig aus den befristeten Mietvertrag wollen/will, aber die Gegenseite besteht auf die Vertragerfüllung, würde es dennoch jeweils Gründe geben, dass man doch aus dem befristeten Mietvertrag kommen könnte? Falls ja, welche wären das jeweils z. B.?
Angenommen, der Vermieter sichert dem Mieter schriftich zu, dass das Mietobjekt für Zeitraum x nicht verkauft wird, ist das dann bindend, falls der Vermieter doch vor Ablauf dieses Zeitraums verkaufen möchte?
Danke.
LG
Aus unbefristet wird befristet! Wirklich gebunden? Schriftliche Zusage über Nichtverkauf bindend?
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Re: Aus unbefristet wird befristet! Wirklich gebunden? Schriftliche Zusage über Nichtverkauf bindend?
Ich wüsste zwar nicht warum man das als Mieter machen sollte, im Zweifel dürfte der nur Nachteile haben. Aber ja das dürfte grundsätzlich möglich sein.carriegross hat geschrieben: ↑12.07.20, 23:05 Hallo,
angenommen, der Vermieter möchte, aus welchen Gründen auch immer, den bisher unbefristeten Mietvertrag in einen befristeten Mietvertrag unwandeln. Sofern die Mietpartei damit einverstanden ist, sollte das ja kein Problem sein, da zwei übereinstimmende Willenserklärungen und fertig, oder!?
Ich meine auch die fristlose Kündigung, sofern ein entsprechender Anlass besteht ist auch bei befristeten Verträgen möglich.carriegross hat geschrieben: ↑12.07.20, 23:05 Was aber, wenn die Mieter oder der Vermieter doch vorzeitig aus den befristeten Mietvertrag wollen/will, aber die Gegenseite besteht auf die Vertragerfüllung, würde es dennoch jeweils Gründe geben, dass man doch aus dem befristeten Mietvertrag kommen könnte? Falls ja, welche wären das jeweils z. B.?
Da ein potenzieller Käufer den Mieter samt Mietvertrag wie er ist kauft, dürfte dem Mieter durch einen verkauf trotz anderweitiger Zusagen des Vermieters kein Nachteil entstehen. Zumal die alleinige schriftliche Zusage, ohne Vertragsstrafe, keine Bindungswirkung haben dürfte.carriegross hat geschrieben: ↑12.07.20, 23:05 Angenommen, der Vermieter sichert dem Mieter schriftich zu, dass das Mietobjekt für Zeitraum x nicht verkauft wird, ist das dann bindend, falls der Vermieter doch vor Ablauf dieses Zeitraums verkaufen möchte?
Zumal die einzig den Vermieter persönlich binden dürfte. Wenn der 2 Minuten später tot umfällt und die Erben verkaufen müssen um z.B. Bargeld zur Auszahlung von Pflichtteilen zu bekommen, was will man dann als Mieter machen?
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Re: Aus unbefristet wird befristet! Wirklich gebunden? Schriftliche Zusage über Nichtverkauf bindend?
wie schon genannt, wieso sollte ein Mieter das machen? Man müsste einen neuen MV aufsetzen und da müsste man darauf achten, dass die Befristung wirksam istcarriegross hat geschrieben: ↑12.07.20, 23:05 Hallo,
angenommen, der Vermieter möchte, aus welchen Gründen auch immer, den bisher unbefristeten Mietvertrag in einen befristeten Mietvertrag unwandeln. Sofern die Mietpartei damit einverstanden ist, sollte das ja kein Problem sein, da zwei übereinstimmende Willenserklärungen und fertig, oder!?
Bei Vermieter die gleichen wie bei einem unbefristeten: Kaum welche, außer Mietschulden von mind. 2 Monaten und wirksamer Eigenbedarf. Oder wenn der Mieter fortdauernd randaliert, den VM angegriffen hat u.ä. ExtremeWas aber, wenn die Mieter oder der Vermieter doch vorzeitig aus den befristeten Mietvertrag wollen/will, aber die Gegenseite besteht auf die Vertragerfüllung, würde es dennoch jeweils Gründe geben, dass man doch aus dem befristeten Mietvertrag kommen könnte? Falls ja, welche wären das jeweils z. B.?
Wobei auch hier wieder die Frage nach dem Sinn der Befristung. Der Mieter kann jederzeit mit 3 Monate KüFri ausziehen, der Vermieter kann dies so oder so nur in Ausnahmefällen und ob der befristete MV wirksam abgeschlossen werden kann, steht auch noch in Frage.
Was soll das für ein Konstrukt sein und wozu? Der Vermieter wandelt den MV um/setzt einen neuen auf, der Mieter ist so dumm sich darauf einzulassen. Ok. Nun soll auch noch eine Zusicherung her, dass der VM nicht verkauft. Auch nicht, wenn er insolvent ist, das Geld fürs Pflegeheim benötigt oder wie auch genannt, es keinen VM mehr gibt, sondern Erben. Spätestens die sind nicht an die Willenserklärung des verstorbenen Eigentümers gebunden.Angenommen, der Vermieter sichert dem Mieter schriftich zu, dass das Mietobjekt für Zeitraum x nicht verkauft wird, ist das dann bindend, falls der Vermieter doch vor Ablauf dieses Zeitraums verkaufen möchte?
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