Wird eine vermietete Eigentumswohnung verkauft entsteht, soweit ich das verstanden habe, nach 566 BGB, eine Nachhaftung für den urprünglichen Vermieter.
Die Haftung kann er allerdings, unterumständen wohl, loswerden. Es heißt, "Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit ....."
Mir ist nicht klar ob, damit die Haftungsbefreiung erlangt wird, diese Mitteilung besondere Formulierungen enthalten, vieleicht Angaben von Gesetzesparagraphen oder sonstige strengen Anforderungen erfüllen muss. Oder genügt es in verständlichem Deutsch zu erklären, dass der Übergang des Eigentums erfolgt ist?
Muss eine Kopie der Grundbuchsänderungsmitteilen beiliegen ?
Wie ist die Rechtslage?
Mitteilung Eigentumsübergang an Mieter
Moderator: FDR-Team
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