Guten Morgen,
Unternehmen für Wärmemesstechnik stellt Mieterin die Zweitablesung (Warmwasser, Heizung) in Rechnung, obwohl das LG München entschieden hat, dass der Nutzer mit solchen Zusatzkosten formularvertraglich nicht belastet werden darf (LG München I, Urteil v. 22.2.2001, 12 O 7987/00, WuM 2001 S. 190).
Mieterin legt Widerspruch beim Hausverwalter ein. Dieser fühlt sich nicht angesprochen und verweist auf das Unternehmen für Wärmemesstechnik.
Mieterin legt Widerspruch beim Unternehmen für Wärmemesstechnik ein. Das Unternehmen argumentiert:
"Bitte wenden sie sich an ihre Hausverwaltung: Diese Kosten der Nachablesung wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Hausverwaltung in der Abrechnung berücksichtigt".
Wie soll die Mieterin weiter vorgehen? Dieser Betrag wurde unrechtmässig erhoben. Übrigens: Die Mieterin war am ersten Ablesetag tatsächlich zuhause(Homeoffice) und hatte umgehend Prostest beim ablesenden Unternehmen eingelegt hat!
Zweitablesung NK - Zuständigkeitsbereich
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Re: Zweitablesung NK - Zuständigkeitsbereich
Mir ist jetzt noch nicht so ganz klar geworden wer jetzt der Mieterin die Rechnung geschickt hat. Die Hausverwaltung oder das Ableseunternehmen?
Re: Zweitablesung NK - Zuständigkeitsbereich
Wieso wird der Mieterin die Kosten eines zweiten Ablesetermines in Rechnung gestellt, wenn sie doch beim ersten Termin zuhause war?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Zweitablesung NK - Zuständigkeitsbereich
Hallo zusammen,
die NK-Abrechnung kommt von der Hausverwaltung, angehängt stets die Abrechnung des Unternehmens für Wärmemesstechnik.
Der Mieterin wurden jeweils für 2019 und 2020 die Kosten der Zweitablesung in Rechnung gestellt. Mieterin hat Homeoffice und ist tagsüber in der Wohnung anzutreffen. 2019 war die Klingel defekt, was aber erst später bemerkt wurde. 2020 hat das ablesende Unternehmen behauptet, die Mieterin wäre nicht zuhause gewesen, was nicht der Tatsache entsprach!!!
Nachtrag: Mieterin hat wegen der bereits erwähnten Kosten für die Zweitablesung, auch Widerspruch wegen überhöhten NK eingelegt. Zuerst bei der Hausverwaltung, dann beim abzulesenden Unternehmen. Dies wird ihr mit der letzten Gutschrift der NK durch die Hausverwaltung in Rechnung gestellt. Jedoch liegt keine Rechnung oder ein anderer Nachweis vor. Der Mieterin fiel das zufällig im Kontoauszug auf:
"Gutschrift 78,34 €, abzüglich Kosten beim ablesenden Unternehmen wg. Auskunft 33,50 €. Gutschrift: 44,84 €"
Die Mieterin bat um keine Auskunft, hat lediglich Widerspruch gegen die Höhe der NK-Abrechnung und der Zweitablesung eingelegt. Mieterin fragt sich, ob dies üblich ist, dass hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden? Abzulesendes Unternehmen erwähnt in seiner Antwort keine Kosten, nur die Info, dass die Heizkostenabrechnung nochmals überprüft wurde. Muss hierfür eine Rechnung erstellt werden?
die NK-Abrechnung kommt von der Hausverwaltung, angehängt stets die Abrechnung des Unternehmens für Wärmemesstechnik.
Der Mieterin wurden jeweils für 2019 und 2020 die Kosten der Zweitablesung in Rechnung gestellt. Mieterin hat Homeoffice und ist tagsüber in der Wohnung anzutreffen. 2019 war die Klingel defekt, was aber erst später bemerkt wurde. 2020 hat das ablesende Unternehmen behauptet, die Mieterin wäre nicht zuhause gewesen, was nicht der Tatsache entsprach!!!
Nachtrag: Mieterin hat wegen der bereits erwähnten Kosten für die Zweitablesung, auch Widerspruch wegen überhöhten NK eingelegt. Zuerst bei der Hausverwaltung, dann beim abzulesenden Unternehmen. Dies wird ihr mit der letzten Gutschrift der NK durch die Hausverwaltung in Rechnung gestellt. Jedoch liegt keine Rechnung oder ein anderer Nachweis vor. Der Mieterin fiel das zufällig im Kontoauszug auf:
"Gutschrift 78,34 €, abzüglich Kosten beim ablesenden Unternehmen wg. Auskunft 33,50 €. Gutschrift: 44,84 €"
Die Mieterin bat um keine Auskunft, hat lediglich Widerspruch gegen die Höhe der NK-Abrechnung und der Zweitablesung eingelegt. Mieterin fragt sich, ob dies üblich ist, dass hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden? Abzulesendes Unternehmen erwähnt in seiner Antwort keine Kosten, nur die Info, dass die Heizkostenabrechnung nochmals überprüft wurde. Muss hierfür eine Rechnung erstellt werden?
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Re: Zweitablesung NK - Zuständigkeitsbereich
Hat hier noch jemand eine Idee oder einen Ratschlag wie ich vorgehen soll?
Re: Zweitablesung NK - Zuständigkeitsbereich
Da wir uns bei der Fülle an Details am Rande der Beratung im Einzelfall bewegen und vieles sich wohl nur nach Sichtung der relevanten Unterlagen aufklären lässt, dürfte hier der Weg zu jemandem der im konkreten Einzelfall beraten darf angeraten sein.
In diesem Fall würde ich mich an den örtlichen Mieterverein wenden, entweder haben die selber jemanden der das darf oder verfügen über entsprechende Kontakte.
In diesem Fall würde ich mich an den örtlichen Mieterverein wenden, entweder haben die selber jemanden der das darf oder verfügen über entsprechende Kontakte.
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